Wer kommt für mein gestohlenes Fahrrad auf?
Hallo, ich wohne in einer privaten Wohnanlage, die auch für fremde Personen zugänglich ist.
Ich benutze mein Fahrrad täglich und brauche es auch um zur Arbeit zu kommen. Das Problem ist, es gibt auf dem Gelände nur einen offenen Fahrradständer. Keine Möglichkeit mein Fahrrad einzuschließen keinen Fahrradkeller oder Garage. Wir können unsere Räder nicht einschließen. Es sind bereits viele Räder gestohlen worden. Jeder der weis, das dort Räder frei zugänglich sind, kann auf dieses Gelände und schwupps ist wieder ein Rad weg, obwohl diese alle angeschlossen sind. Ich nehme mein Rad jetzt mit rein, das ist jetzt aufgeflogen. Was kann ich jetzt noch tun ? Der Vermieter weigert sich für 30 Mietparteien einen abschließbaren Raum einzurichten. Wer haftet für die gestohlenen Räder ?
LG Thyra
8 Antworten
Deine Hausratversicherung würde den Schaden übernehmen.
Andere rechtliche Möglichkeiten hast du nicht, deinen Vermieter zu Änderungen zu zwingen.
Autoversicherung Teilkasko kommt eher für den Schaden am Auto auf, von einem Versicherungsvertreter hat mir mal erklärt, das die Hausrat die gestohlene Gegenstände bezahlt, Haftpflicht ist eher bei Schäden mit Fremdpersonen auf dem Grundstück zuständig oder wann was vom Dach fällt
Der Vermieter hat Dir abschließbare Räume zur Verfügung gestellt, nämlich Deine Wohnung.
Wenn nicht ausdrücklich die Zuverfügungstellung eines Fahrradraumes im Mietvertrag vereinbart ist, dann ist der Vermieter auch nicht dazu verpflichtet.
Du kannst Dein Fahrrad aber über eine Hausratversicherung mitversichern lassen.
Die Hausratversicherung zahlt aber nur wenn das Rad im geschlossenen Raum gestohlen wird.
Du hast aber eine merkwürdige Hausratversicherung, wechsele zu einer anderen.
Mein abgeschlossenes Fahrrad wurde während meinem Einkauf in der Fußgängerzone entwendet.
Ich habe den Diebstahl der Polizei angezeigt und meine Hausrat hat mir ca. 3 Wochen später das Fahrrad bezahlt.
Allerdings ist das bei mir eine Zusatzversicherung zur eigentlichen Hausratversicherung.
Du haftest selbst.
Sofern kein entsprechender Raum Teil des Mietvertrages ist, hast du darauf auch keinen Anspruch.
Bei vielen Tarifen der Hausratversicherung ist das Fahrrad mitversichert. Eventuell wäre eine solche Versicherung für dich eine Option.
das ist jetzt aufgeflogen
Was heißt das? Verbietet der Vermieter das?
Hast Du keinen Kellerraum, wo Du es einschließen kannst?
Ich habe einen Keller, da ist es verboten das Fahrrad einzuschließen
Okay, da Du ja sämtliche Mitteilungen ignorierst welche dir gegeben werden, hier eine weitere Möglichkeit:
Fahrrad verkaufen und zu Fuß gehen.
Wir haben einen Keller, aber auch dort ist es verboten abzustellen.
Mit welcher Begründung?! Das würde ich geflissentlich ignorieren.
Weil sonst die Flure beschädigt werden, dafür haftet denn der Vermieter.
Das darf nur untersagt werden, wenn es eine "zumutbare" andere Abstellmöglichkeit gibt. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.
https://www.wertgrund.de/wohin-mit-dem-fahrrad-im-mietshaus/
Auf dem Gelände gibt es einen Fahrradständer, aber das Gelände ist für fremde begehbar, viele Rader wurden schon gestohlen.
Wer haftet für die gestohlenen Räder ?
Diejenigen, die sie dort mit ungenügender Diebstahlsicherung abgestellt haben. Das werden vermutlich die Besitzer der betreffenden Fahrräder sein. Wohl dem, der eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
Und nein, dein Vermieter hat dich nicht gezwungen, ein Fahrrad an einem Ort abzustellen, an dem Fahrraddiebstähle bekanntermaßen öfter vorkommen. Das war deine eigene freie Entscheidung.
Ich nehme mein Rad jetzt mit rein, das ist jetzt aufgeflogen.
Oh wow, dem Vermieter ist aufgefallen, dass du eine nichtige Klausel im Mietvertrag auch tatsächlich als nichtig erachtest.
Verbietet dir der Vermieter auch, einen Kleiderschrank durch den Hausflur in deine Wohnung zu bringen und dort aufzustellen? Ist rechtlich exakt dasselbe wie beim Fahrrad.
Was kann ich jetzt noch tun ?
Weiterhin das Fahrrad in deiner Wohnung abstellen. Oder an einem anderen Ort (z.B. eines dieser fancy Fahrrad-Parkhäuser in manchen Großstädten).
Der Vermieter weigert sich für 30 Mietparteien einen abschließbaren Raum einzurichten.
Wenn im Mietvertrag kein entsprechender Raum enthalten ist, ist der Vermieter ja auch nicht dazu verpflichtet.
Die 30 Mietparteien könnten ja einvernehmlich eine Vertragsänderung vorschlagen, die einen abschließbaren Fahrradraum und im Gegenzug eine Mieterhöhung umfasst. Kann der Vermieter annehmen oder nicht, je nachdem ob er glaubt, dass es sich rechnet.
Vielen Dank für eure Antworten , ich werde mein Fahrrad weiterhin auf meinem Balkon abstellen.
Er könnte eine Garage zur Verfügung stellen, aber das kostet ja Geld.