Wer hat vorfahrt auf querinseln?

4 Antworten

Da es sich nicht um einen Fußgängerüberweg handelt, sondern um eine Fußgängerquerungshilfe, hat der Verkehr auf der Fahrbahn Vorrang vor den Fußgängern. Fußgänger haben § 25 Abs. 3 StVO zu beachten.

Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Wenn die Verkehrsdichte, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse oder der Verkehrsablauf es erfordern, ist eine Fahrbahn nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen, an Fußgängerquerungshilfen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293) zu überschreiten. Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, sind dort vorhandene Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.

Solche Querungshilfen sollen Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn erleichtern, geben ihnen aber keinen Vorrang. Für Radfahrer, die die Querungshilfe zum Überqueren der Fahrbahn benutzen, gilt dasselbe wie für Fußgänger.

Direkt auf der Insel, Fußgänger. ;-)

Auf der Straße links und rechts, der (rollende) Straßenverkehr.

Autofahrer haben auf so einer Insel mal gar nichts zu suchen. Fahrradfahrer eigentlich auch nicht.

Autofahrer, ganz einfach ;)Querinseln sind lediglich eine Hilfe zum queren von großen Straßen.

Außer du biegst als Autofahrer in die Straße ab.