Wenden bei abgesenktem Bordstein?
Folgende Situation: Ein Autofahrer biegt in eine Einfahrt über einem abgesenkten Bordstein, um dort zu wenden. Dadurch blockiert das gesamte Auto einen Fußweg, bis es rückwärts in die andere Richtung rausfahren kann. Ein Fußgänger kommt auf dem Fußweg vorbei und will auf der Straße an dem Auto, das den Fußweg blockiert, vorbeigehen. Wer hat dabei Vorfahrt bzw. aus welcher Grundlage ergibt sich das?
3 Antworten
§10 FeV:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Somit hat in der Situation alles Vorrang, auch und insbesondere Fußgänger.
Der Autofahrer hat sowas nach StVO gefälligst nur zu machen, wenn er sich vergewissert hat dass kein Fußgänger kommt. Die ploppen nicht mal eben so aus dem Nichts auf, sondern man sieht sie vom Weiten.
Wenn er doch auf den Fußweg gefahren ist, obwohl Fußgänger kommen, bekommt er halt die Quittung für sein Fehlverhalten in der Form, dass er erstmal die Fußgänger vorbeilassen muss, obwohl gerade jetzt eine Lücke im fließenden Verkehr auf der Straße wäre.
Ich meine, gleiches Recht für alle: Wenn jemand meint, es sei kein Problem wenn jemand anderes mal einen Moment warten müsse, dann kann er ja wohl auch schwerlich ein Problem damit haben, wenn er selbst mal einen Moment warten muss.
Muss sich immer alles aus irgendeinem "Recht" ergeben? Klar, er blockiert einen Fußweg, aber er war zuerst da. Was soll er denn jetzt machen? Sich in Luft auflösen? Da sagt halt auch einfach mal der gesunde Menschenverstand, dass der Fußgänger halt kurz wartet...
PS: Und natürlich sagt eben dieser Menschenverstand (und auch die StVO), dass der Autofahrer eben nicht einfach den Fußgänger überfahren darf, wenn dieser an seinem Fahrzeug vorbeigeht, weil er sonst warten müsste und keinen Bock drauf hat...
ah, das Recht des Ersten. Schwachsinn
Ach? Auch bei Parkplatzsuche?
Wenn er merkt, der Fußgänger geht an seinem Wagen vorbei und er kann deswegen nicht losfahren, dann ist das halt so . Muss er warten. Wenn er merkt der Fußgänger wartet, kann er langsam weiter wenden.
Ja, natürlich muss er warten, wenn der Fußgänger weitergeht! Genau das meine ich ja! Gesunder Menschenverstand! "Ich hatte Vorfahrt, deswegen durfte ich den Typ überfahren" oder wie?
Nein, eigentlich nicht wirklich. Mir ging es darum: Das Auto steht nunmal quer über den Bordstein, der kann ja nicht einfach wegfliegen. Der Punkt ist doch:
Der gesunde Menschenverstand bei mir als Fußgänger sagt, dass ich mir den Verkehr anschaue und abschätze, wie lang der wohl noch warten wird müssen. Entweder warte ich dann eben die paar Sekunden oder ich gehe am Fahrzeug vorbei.
Und beim Autofahrer sagt eben der gesunde Menschenverstand, dass ich a) nicht über einen Fußgänger fahre, der in meinem Weg steht oder halt grad meinen Weg kreuzt (und das sagt auch die StVO).
Naja, wenn ich schon die Rückfahrleuchten eingeschaltet sehe bleibe ich allein schon aus Selbsterhaltungstrieb stehen, denn ich weiß nicht inwieweit der Fahrer das Verkehrsgeschehen beobachtet.
Ein formales Recht in der Situation gibt es glaube ich einfach nicht.
Ein formales Recht in der Situation gibt es glaube ich einfach nicht.
Richtig, das sehe ich auch so. Daher: DENKEN! Und im Zweifel davon ausgehen, dass Fußgänger a) schächer sind und b) grundsätzlich eh machen, was sie wollen.
Naja, wenn ich schon die Rückfahrleuchten eingeschaltet sehe bleibe ich allein schon aus Selbsterhaltungstrieb stehen, denn ich weiß nicht inwieweit der Fahrer das Verkehrsgeschehen beobachtet.
Das setzt ja voraus, dass Du mitdenkst. :-D
Wenn ich morgens zur Arbeit fahre, muss ich an einer großen Gesamtschule vorbei. Da fahre ich schon aus Prinzip noch nicht einmal mehr 30 km/h, sondern meist Schritttempo. Man bekommt den Eindruck, die Dödel bekommen von Mama nicht mal mehr erklärt, wie man sicher eine Straße überquert - der Autofahrer ist im Zweifel ja eh der Depp.
Muss sich immer alles aus irgendeinem "Recht" ergeben?
aber er war zuerst da.
Siehst du das auch so, wenn z.B. jemand über eine rote Ampel fährt? Scheiß auf die Ampel, es kommt darauf an wer zuerst gefahren ist?
Und: Bist du als Verkehrsteilnehmer auch so entspannt, wenn jemand anderes mit seinem Fehlverhalten dich blockiert?
Was soll er denn jetzt machen? Sich in Luft auflösen?
Seinen Fehler nicht noch schlimmer machen, wäre doch mal ein Anfang.
Da sagt halt auch einfach mal der gesunde Menschenverstand, dass der Fußgänger halt kurz wartet...
Ich hätte ja gesagt, dass es guter Menschenverstand ist, nicht auf nen Gehweg zu fahren wenn Fußgänger kommen.
”Gesunder Menschenverstand” ist ja eine gute Quelle für Vorfahrtsrecht.
Natürlich darf er nicht fahren, wenn der Fußgänger dann hinter seinem Auto vorbeiläuft. Das ergibt sich schon daraus, dass in der StVO steht, dass rücksichtsvoll und der Situation angemessen gefahren werden muss.
Oder eben einfach aus dem gesunden Menschenverstand, dass man nicht einfach über jemanden drüberfährt, nur weil man glaubt, man hätte Recht...
ah, das Recht des Ersten. Schwachsinn
Wenn er merkt, der Fußgänger geht an seinem Wagen vorbei und er kann deswegen nicht losfahren, dann ist das halt so . Muss er warten. Wenn er merkt der Fußgänger wartet, kann er langsam weiter wenden.
Und das ergibt sich allein schon aus StVO §1 sowie dem Umstand, dass der Fahrer 100% Schuld hat, wenn er absichtlich einen Menschen überrollt.