Wer hat Schuld wenn falsch geblinkt wurde?
Angenommen ein Auto befindet sich im Kreisel und ein anderes Auto möchte hinein. Das Auto, welches im Kreisel ist blinkt rechts, also gibt Zeichen, dass es nun in der nächsten Ausfahrt raus möchte. Das andere Auto, dass eine Einfahrt weiter steht, sieht das und gibt Gas um einzufahren. Doch das Auto das geblinkt hat, fährt plötzlich doch nicht raus, sondern weiter durch den Kreisel.
Wenn es dann zum Zusammenstoß kommt, wer hat da im Normalfall Schuld? Derjenige der fälschlicherweise geblinkt hat oder derjenige der sich darauf verlassen hat und rein gefahren ist?
5 Antworten
Hauptschuldiger ist nach wie vor derjenige, der einfährt und dabei die Vorfahrt des Anderen nicht beachtet.
Aus dem falschen Blinken kann allenfalls eine Teilschuld resultieren. Wobei es in der Praxis schwer zu beweisen sein dürfte.
Hauptschuld wird derjenige haben, der in den Kreisverkehr eingefahren ist.
Sollte sich das Blinken des andern beweisen lassen, bekommt der eine Teilschuld.
Der der einbiegt. Du darfst dich nicht auf den Blinker verlassen
Das Blinken zeigt eine Absicht zur Fahrtrichtungsänderung an und gibt den anderen noch keine Vorfahrt.
Das Blinken gibt aber auch keine freie Fahrt. Der Einfahrende darf teotzdem nicht gutgläubig in den Kreisel einfahren
Wer falsch blinkt, haftet in der Regel zu einem Drittel mit !
Das widerspricht sich aber...