Zu schwach um zu unterschreiben?
Hallo, unsere Mutter kommt nach ihrem Krankenhaus Aufenthalt in ein Pflegeheim. Vollmachten,Betreuung, ect gibt es nicht! Nun wollen wir eine Generalvollmacht, um jegliche Belange, sprich Wohnung kündigen, Bank, Versicherung ect zu regeln. Sie ist allerdings zu schwach um zu unterschreiben. Was nun?
4 Antworten
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Hallo,
Ihr könnt/müßt beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung einreichen mit dem Vorschlag ,das leibliche Kind zum Betreuer zu bestellen
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Geht zum Amtsgericht zur Betreuungs Stelle. Lässt euch dort zum Betreuer bestellen. Das ist rechtlich am sichersten
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Hui da wird es schwierig. Am besten wäre es dann das Ihr mit einen Amtlichen Notar die Mündliche Einwilligung holt in seinem bei sein sonst hat alles keinen rechtlichen Bestand. Es könnte euch sonst auch ein Dritter der Unrechten Handlung bezichtigen.
MFG
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Sprecht mit einem Notar, der kann euch da evtl.helfen
Die Einrichtung der Betreuung ist leider unumgänglich, da nur so die Angelegenheiten Eurer Mutter erledigt werden können. Macht Ihr es nicht selbst,wird die Pflegeeinrichtung,in die Eure Mutter kommt einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.