Zu schwach um zu unterschreiben?

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Hallo,

Ihr könnt/müßt beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung einreichen mit dem Vorschlag ,das leibliche Kind zum Betreuer zu bestellen

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjmtYvgnLDuAhUK-aQKHWD6AxgQFjAKegQIARAC&url=https%3A%2F%2Fwww.betanet.de%2Fbetreuung.html&usg=AOvVaw2nOlK6bsO1DvAcWvr9I9AR


kalixtus2015  22.01.2021, 20:06

Die Einrichtung der Betreuung ist leider unumgänglich, da nur so die Angelegenheiten Eurer Mutter erledigt werden können. Macht Ihr es nicht selbst,wird die Pflegeeinrichtung,in die Eure Mutter kommt einen entsprechenden Antrag beim Gericht stellen.

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Geht zum Amtsgericht zur Betreuungs Stelle. Lässt euch dort zum Betreuer bestellen. Das ist rechtlich am sichersten

Hui da wird es schwierig. Am besten wäre es dann das Ihr mit einen Amtlichen Notar die Mündliche Einwilligung holt in seinem bei sein sonst hat alles keinen rechtlichen Bestand. Es könnte euch sonst auch ein Dritter der Unrechten Handlung bezichtigen.

MFG


Leberwurstweck 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 20:01

Vielen Dank

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Sprecht mit einem Notar, der kann euch da evtl.helfen