Hallo.
Sie bekommt den Zuschlag und du bekommst die die das Familiengericht festgesetzt hat.
Du wirst mit der Kürzung leben müssen, ob die Ex heiratet oder nicht, spielt keine Rolle.
Dann wird der Betrag (von deiner Rente ) der Frau zugeschlagen. 1, Monat nach Scheidung werden die Rentenpunkte gegengerechnet, hier= Zugeschlagen.
MfG
Bley1914