Wenn in ostdeutschen Landesparlamenten die AfD stärkste Partei werden sollte, hat sie dort jeweils einen Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten?

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Für Bayern kann ich sagen, dass die Geschäftsordnung des Landtags (BayLTGeschO) in § 8 vorsieht:

Die Wahlen erfolgen auf Vorschlag nach der Stärke der Fraktion.

Also hätten die Nazis das erste Vorschlagsrecht, aber keine Garantie, dass ihr Kandidat gewählt würde. Dann schlägt die zweitstärkste Partei vor usw.

Solange die demokratischen Parteien die absolute Mehrheit haben kann man das also vermeiden.

Die AfD dürfte natürlich einen Kandidaten ins Rennen schicken, solange die demokratischen Parteien die Mehrheit haben hat der Kandidat der AfD keine Chance.