Wenn ich in einem Bußgeldbescheid keine Angaben zur Sache mache, kann dies schon eine Fahrtenbuchauflage zur Folge haben?
Ich habe einen Bußgeldbescheid erhalten und frage mich, wie ich den Bescheid am besten ausfüllen sollte.
Ich bin ja nur verpflichtet Angaben zur Person zu machen und muss mich zur Sache nicht äußern.
Das Foto ist nachts aufgenommen und sehr undeutlich.
Wenn ich also den Verstoß weder zugebe noch abstreite, kann dies bereits ein Fahrtenbuch zur Folge haben?
Vielen Dank für’s aufklären!
2 Antworten
Wenn es nur ein Anhörungsbogen ist und Du keine Angaben zur Sache machst, wirst Du einen Bussgeldbescheid bekommen, da man davon ausgeht das Du gefahren bist. Wenn Du gegen den Bussgeldbescheid Widerspruch einlegst must Du den begründen uns somit zur Sache was aussagen. Im Prinzip kannst Du dann sagen das Du nicht gefahren bist. Das kann dazu führen eine Fahrtenbuchauflage zu bekommen. Beim ersten mal wird das in der Regel jedoch nur angedroht.
Solltest Du mit dem Bescheid auch einen Bussgeldbetrag genannt bekommen, genügt es wenn Du den Betrag kommentarlos überweist. Ein Fahrtenbuchauflage erfolgt dann nicht.
@Artus01 hat das sehr schön erklärt und ja, wenn keine Punkte zu befürchten sind oder sogar ein Fahrverbot, dann ist die Angelegenheit erledigt, wenn du das "Ticket" bezahlt hast.
Aber ein Wort zu dem Foto.
Das Foto im Anhörungsbogen hat meistens eine sehr schlechte Qualität.
Das Originalfoto, was der Bußgeldstelle vorliegt, ist gestochen scharf.
Man will einfach Kosten sparen und schickt deshalb kein großes Hochglanzfoto mit.
Verlasse dich deshalb bitte nie darauf, dass man dich nicht erkennt oder - noch besser - vermeide solche Post...
Liebe Grüße
Das Foto im Anhörungsbogen hat meistens eine sehr schlechte Qualität.
Danke für die Ergänzung, das hatte ich vergessen zu erwähnen.
Ich hätte da noch eine Frage - vielleicht kannst du mir da auch weiterhelfen? Es wird im Anhörungsbogen auch nach den wirtschaftlichen Verhältnissen gefragt. Ich bin Student und beziehe Bafög, dementsprechend besteht ja - da es sich um eine hohe dreistellige Geldbuße handelt durchaus die Chance auf eine Anpassung an mein Einkommen. Wenn ich jetzt allerdings hierzu Angaben mache wirkt das ja fast schon wie ein Eingeständnis - oder ist das unerheblich? Die Frage konkret ist also, ob es hier auch besser ist keine Angaben zu machen oder ob ich dann später Schwierigkeiten habe die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße reduzieren zu lassen?
Du bist sicher nicht der erste, der auf die Idee komm, sich so vor der Strafe zu drücken. ^^
Wenn Du die Tat abstreiten solltest, der Polizei aber nicht sagen kannst, wer denn sonst gefahren ist, kann das gut passieren.
Zahl es, und gut ist. ansonsten wird es nur noch teurer.
Vielen Dank für die Aufklärung. Sehr hilfreich!