Wenn ein Tempolimit in Verbindung mit z.b. einer Baustelle steht, müssen beide Schilder am Rohr befestigt sein?

2 Antworten

Anlage 2 lfd. Nr. 55 StVO (Aufhebung von Ge-/Verbotszeichen):

Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.

VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276, 277 und 277.1:

[...] Die Zeichen können dann mit Gefahrzeichen kombiniert werden, wenn ein zusätzlicher Hinweis auf die Art der bestehenden Gefahr für ein daran orientiertes Fahrverhalten im Einzelfall unerlässlich ist oder aufgrund dieser Verkehrszeichenkombination eine Kennzeichnung des Endes der Verbotsstrecke entbehrlich wird.
"Zusammen anbrignen" und "kombinieren" bedeutet für mich, dass die beiden Zeichen an einem gemeinsamen Pfosten angebracht werden, analog zur Anbringung von Zusatzeichen. Denn das ist die Art und Weise, wie man diese Kombination darstellt.

Sind die Schilder getrennt aufgestellt, gelten sie nicht in Kombination zueinander. Das Tempolimit muss dann auf eine andere Weise aufgehoben werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Es gibt noch sehr viele Stellen, an den Tempolimits nicht aufgehoben werden. Eins der seltenen Bereiche, wo man uns glücklicherweise noch einen klitzekleinen Rest Eigenverantwortung zugesteht + selber denken lässt. Jeder Stadtrat schreit nach Schildern, weil er denkt, damit etwas zu ändern. Geschafft wurde damit, dass immer mehr Leute meinen, wenn kein altes oder neues Schild Ja oder nein sagt, kann man sich selbst (oder andere) ja benehmen wie man will. Das ist einer der vielen Punkte, weshalb wir in unserer Bürokratie ersaufen + uns durch den Gesetzgeber zu Hirnlosen erziehen lassen, denen man in Pandemiezeiten mit Schildern erklärt, wie man sich die Hände wäscht.