Gefahrenschild mit Tempolimit?
Einmal außerorts ist direkt nach dem außerorts Schild eine 70 mit gefahrenzeichen wild. Und einmal außerorts kommt irgendwann ein gefahrenzeichen fußgänger mit Tempolimit 50. Aber beides wird nicht aufgehoben. Wie verhält man sich?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Geschwindigkeitsbegrenzungen die zusammen mit einem Gefahrenzeichen aufgestellt werden enden, sobald die Gefahr eindeutig nicht mehr besteht. Beim Wildwechsel z.B. wenn der Waldabschnitt in gut einsehbare Wiesen übergeht oder bei den Fußgängern hinter der Kreuzung mit dem Wanderweg (oder je nachdem was die konkrete Situation hergibt).