Wenn ein Mörder auf der Straße brutal zusammengeschlagen wird, würdet ihr ihn nicht helfen, weil er ein Mörder ist?

12 Antworten

Sind ja nur Ritter hier :D

Bin mir nicht sicher war nie in so einer Lage. Aber in einer ähnlichen.

Damals ist die Freundin meines Kumpels ihm an seinem Geburtstag fremdgegangen. Mit einem unserer Freunde.

Als er davon erfuhr hat er den Typ sofort abgefangen weil er wusste das er grade noch am Parkplatz war.

Mein Kumpel schlug auf ihn ein, seine Freundin weinte und FLEHTE mich gradezu an einzugreifen.

Ich stand dort und habe erstmal zugeschaut, denn der Kerl hatte es in meinen Augen verdient.

Ich bin dann erst dazwischen als es wirklich zuviel wurde. Hab meinen Kollegen weggezogen. Aber tatsächlich nur damit er keine Dummheit macht und den typ eben komplett ins Nirvana befördert.

Mich fragte die Fremdgehende Freundin später mal warum ich nicht eingegriffen hatte. Und wie gesagt. Das war einfach nur richtig so.

Aber in deiner Frage würde es vermutlich auch stark darauf ankommen WARUM der mörder eben gemordet hat.

Für mich wäre sowas entscheidend.

Grundlegend würde ich aber vermutlich helfen, sofern ich die hintergründe eben nicht wirklich kenne.

Eher nicht, ich bin aber auch pro Todesstrafe.

Mord aus niederen Beweggründen gehört meiner Meinung nach mit dem Tod bestraft.

Nur ein Mörder selbst kann bestenfalls wissen, ob er ein Mörder ist. Ja. Wenn ich sehe, dass jemand zusammengeschlagen wird (ist mir übrigens, neben vielfältiger anderer Gewalt, schon als kleiner Junge unzählige Male passiert), rufe ich selbstverständlich die Polizei und ich versuche, das Opfer in Sicherheit zu bringen.

Ich denke, dass niemand zum Mörder wird oder als solcher geboren wird. Mal ganz davon abgesehen, dass ein Nicht-Eingreifen strafbar ist. Die deutsche Rechtsprechung nennt sowas "Begehen durch Unterlassen" § 13 StGB.

Konkret bedeutet das nicht, dass du Eingreifen musst, unter Abwägung der Eigensicherung. Aber du musst zumindest Hilfe holen. Das Gesetz unterscheidet einen Mörder nicht vom Rest der Menschen. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut und steht jedem zu. Und genau deshalb gibt es nach § 32 StGB auch die Notwehr, die vor Gericht nicht bestraft wird. Was die meisten allerdings dabei vergessen, ist, dass Notwehr nur der Verteidigung und Gefahrenabwehr dient. Liegt der Angreifer also am Boden und wird weiter malträtiert, nennt man das Notwehr-Exzess und dieser ist strafbar.

Kommt drauf an. Wenn er zum Beispiel brutal aus spaß oder Gier getötet hat nicht aber wenn das Mordopfer eine Person war die es verdient hätte wie z.B. Hitler oder Stalin, würde ich den Mörder wohl schon eher helfen. Allerdings würde ich auch nicht selbst gerne zusammengeschlagen werden. Da würde eher die Angst selbst verprügelt zu werden, zu groß sein. Daher eher nein.