Wenn der gewählte Kanzlerkanditat noch am Wahltag sein Amt nicht antritt gibts dann Neuwahlen oder bestimmt die gewählte Partei einen Nachfolger?

8 Antworten

Den Kanzlerkandidaten stellt die Partei, die bei der Bundestagswahl die meisten Stimmen erzielt. Die Parteien gehen zwar mit einem Spitzenkandidaten in den Wahlkampf, das heißt aber nicht zwingend, dass dieser Spitzenkandidat dann auch als Kanzler kandidiert - denn zwischen Bundestagswahl und Kanzlerwahl im Bundestag können (wie zuletzt) 171 Tage liegen, denn zunächst muss die Partei mit den meisten Stimmen eine tragfähige Koalition finden.

Wenn in dieser Zeit der Spitzenkandidat nicht mehr kann oder will, dann gibt es einen Ersatz, der vielleicht erst gefunden werden kann. Aber egal, es zählt mein erster Satz: "Den Kanzlerkandidaten stellt die Partei..."


KBB0815  26.09.2021, 08:13

"Den Kanzlerkandidaten stellt die Partei, die bei der Bundestagswahl die meisten Stimmen erzielt."

das ist so nicht richtig, die stärkste partei in der koalition ja aber nicht automatisch im bundestag

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Kanzlerkandidaten sind nicht gewählt, sie sind zunächst einmal aufgestellt.

Wählt das neu konstituierte Parlament dann den Kanzler, nimmt der die Wahl an oder wie bei dir in der Frage, eben nicht.

Wenn er es nicht tut, würde wohl ein Ersatz gesucht und gefunden werden, den das Parlament dann wählen würde.

Neuwahlen würde es wohl nicht geben, weil wir eben den Kanzler oder die Kanzlerin nicht direkt wählen.

Ein aufgestellter Kanzlerkandidat muss nicht zwingend Kanzler werden ... und heute wird kein Kanzler gewählt, sondern Parteien / Direktkandidaten erhalten via Erst-u. Zweitstimmen Plätze im Bundestag. Wer regieren wird - wird sich erst folgend über Koalitionsverhandlungen herausstellen.

Zudem .... die Kanzlerwahl selbst findet per Datum ???? statt. Evtl. wieder erst in einem halben Jahr.

Es wird ja kein Kanzler oder Kanzlerin direkt gewählt.

Das geschieht im Bundestag durch die Abgeordneten. Wenn da der Kandidat zurückzieht, wird halt neu gewählt.

am wahlabend ist der kanzler/die kanzlerin noch gar nicht gewählt. gewählt wird im deutschen bundestag. siehe artikel 63 grundgesetz