Welpen gekauft alter Bezieher will mir alles vorschreiben erlaubt?

Fidreliasis  30.04.2023, 10:18

Hast du einen Kaufvertrag für den Hund oder hast du auch einen Schutzvertrag abgeschlossen?

Mey1910 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 10:29

Ja habe einen Kaufvertrag

10 Antworten

Zahl die restlichen beiden Raten superpüntklich und falls es finanziell möglich ist beide Raten auf einmal damit der Hund dir gehört. Denn leider gehört er dir im Moment noch nicht und wenn du die Ratenzahlung einstellst könnte dir die Frau den Hund tatsächlich wegenehmen.

Ansonsten würde ich ein Foto vom Impfausweis schicken und ein kurzes Video vom Hund, mich dann aber auf keine Diskussionen einlassen und ein Treffen ablehnen.


Mey1910 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 11:21

sie ist abbezahlt Mit freundlichen Grüßen

1

Sie hat überhaupt kein Recht Dir irgendetwas vorzuschreiben.

Den Hund hätte sie sogar bereit gechippt und mit allen Impfungen abgeben sollen, sie kann nicht von einem Käufer verlangen, dass er dies nachholt.

Es besteht kein Impflicht für Hunde in Deutschland und wenn es ihr so wichtig war, hätte sie sich selber darum kümmern sollen. Und zwar bevor sie den Hund zum Verkauf anbot.

Obwohl besonders in Schutzverträgen meist eine Nachkontrolle vereinbart wird, kann diese auch nicht aufzwungen werden. Wie andere Klausel bzgl der Kastrationpflicht zB., die sind auch nichtig.

Kummer Dich gewissenhaft um deinen Hund und teil der Frau freundlich mit, dass weitere Interesse ihrerseits unnötig und auch unerwünscht ist.


YveSilverfish  04.06.2024, 06:54

Die Aussage dass er ihn nicht chippen muss ist Blödsinn, es herrscht Chip und Meldepflicht des Hundes.

Ich finde es ja eher fragwürdig dass diese Person einen Hubd hat und sich über Fürsorge anstellt.

Wo er sie es schon, mal behauptete weiblich und schwanger zu sein (öfters) und dann plötzlich männlich ubd due Frau hätte ihm mit Jugendamt sämtliche besuchstechte abgesprochen. Wenn die Person so komisch ist, sollte sue keinen Hund besitzen. Und eher in Behandlung gehen.

0

Wenn der Hund bezahlt ist geht das Eigentumsrecht auf dich über und der Vorbesitzer Bzw. Eigentümer ist rechtlich raus.

Nur wenn es über einen Tierschutzverein gelaufen ist kann der Vermittler ab und zu nach dem Hund sehen.

Was aber auch eher selten bis gar nicht vorkommt unsere Tammy ist jetzt 6 Jahre bei uns und von denen war noch nie einer hier.

Du sagst es, du hast den Hund gekauft und ab sofort geht es den Verkäufer/ Züchter gar nichts mehr an. Der Hund ist mit allen Rechten und Pflichten an dich über gegangen!

Du kannst getrost den Kontakt zum Hundeverkäufer abbrechen!

Anders sieht es aus, wenn man einen Hund im Zuchtrecht gekauft hat. Da hat der Züchter für alles was für die Zucht relevant ist, das Recht dir vorzuschreiben was du leisten musst.

Dafür hat der Hund dann aber auch deutlich weniger als der Normalpreis gekostet.

Mit einem Zuchtrecht Vertrag hat man eben dem Züchter gegenüber auch Verpflichtungen.


Mey1910 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 10:31

Sie wollte nicht das ich züchte im Vertrag steht wenn ich züchte ist der Hund weg

0
Goodnight  30.04.2023, 10:33
@Mey1910

Auch diese Klausel im Vertrag ist völlig ungültig.

Darf ich raten, der Verkäufer ist ein Vermehrer und kein FCI anerkannter Züchter? Da kommt es eher selten zu solch abenteuerlich ungültigen Verträgen

1
Mey1910 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 10:35
@Goodnight

Das soll mir was genau jetzt sagen was soll ich jetzt tun

0
Goodnight  30.04.2023, 10:38
@Mey1910

Kontakt abbrechen, du bist dem Verkäufer des Hundes zu rein gar nichts verpflichtet.

Du hast einen Vertrag unterschrieben, der nicht rechtsgültig ist.

1
Mey1910 
Beitragsersteller
 30.04.2023, 10:59
@Goodnight

Woher bist du dir da so zu 100% sicher

0
Goodnight  30.04.2023, 14:48
@Mey1910

Weil ich mich vor meinen Hundekäufen informiert habe. Das TIR = Das Tier im Recht, zudem stammen meine ersten beiden Golden Retriever aus einer Tierarzt und Juristen Familie.

Übrigens sind Kaufverträge / Klauseln in Verträgen von Tierheimen ebenfalls nur leeres Geschwätz und auch nicht rechtsverbindlich.

Nur wenn in einem Vertrag ausdrücklich steht, dass der abgegebene Hund lebenslang Eigentum des abgebenden Vereins bleib, wie das mit Blindenhunden gemacht wird, wenn solche Hunde nicht als Führhunde gebraucht werden können oder in den Ruhestand gehen.

0

Wenn Sie den Hund gekauft haben und keinerlei Zusatzvereinbarungen in einem Vertrag eingegangen sind, dann sind Sie dem Verkäufer des Tieres keinerlei Rechenschaft schuldig, wenn Sie dies nicht wollen.

Dies sollten Sie der ehemaligen Besitzerin höflich, aber bestimmt mitteilen und sich weitere Belästigungen verbieten.