Vorkaufsrecht Hundewelpe Rüdenbesitzer?
Hallo,
Ich habe meinen Hund zur Deckung gegeben und die Besitzerin der Hündin versprach mir mündlich ein Vorkaufsrecht für einen der Welpen das sie jetzt allerdings zurück nehmen möchte. Da mein Hund und ebenso seine Babys meine Welt sind möchte ich davon natürlich nicht absehen. Habe ich Anspruch auf einen der Welpen? Und wenn ja darf ich mir dann einen aussuchen? Die Besitzerin möchte den der mir gefällt gerne behalten und den anderen der mir auch gefällt an jemanden anderen abgeben.
2 Antworten
Habt ihr einen schriftlichen Vertrag?
Weil es um die Decktaxe sehr häufig Missverständnisse und Ärger gibt, ist es sogar im VDH/FCI in der seriösen Hundezucht Pflicht, einen solchen schriftlichen Vertrag zu machen.
Natürlich sind auch mündliche Verträge gültig - aber bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eben nicht zu beweisen.
Noch nicht einmal in der seriösen Hundezucht gibt es einen Welpen für den Deckakt.
Wenn nichts schriftliches festgelegt wurde, hast du keinerlei Ansprüche und kannst auch keine Ansprüche nachweisen.
ohne schriftlichen Vertrag steht Aussage gegen Aussage...
Du kannst die Hündinhalterin rechtlich zu nichts zwingen.
ja, dann gehst du am besten zu einem Anwalt und klagst das ein. Kostet Geld, Nerven und Zeit und bis es mal ein Urteil gibt, sind die Welpen sicher schon fast erwachsen ....
Vergiss es!
Du suchst dir einen Anwalt... kostet Geld.
Dann macht sie den Preis für einen Welpen so hoch, den du nicht bezahlen kannst..
Verbuche es als Lehrgeld.
Vermehrer finden immer einen Dummen, der ihnen gegen leere Versprechungen einen Rüden zum Decken gibt.
Hunde ohne Zuchtzulassung vermehren ist eine schlimme Sache, weil es das Hundeelend fördert.
Somit selber schuld, dass dein Plan nicht aufgeht, du hast eben auch unverantwortlich gehandelt.
Ich habe eine schriftliche Zusage von ihr auf meinem Handy das sie mir das Vorkaufsrecht zugesagt hat. Zudem war mein Freund als Zeuge auch dabei