Welchen TÜV Zettel brauch ich um Auto zu verkaufen?
Will meinen Erstwagen verkaufen und hatte (!) zwei TÜV Berichte - einmal zwei Seiten wo die Mängel draufstanden, die dann behoben wurden und den Zettel der Nachkontrolle - bei dem alles ok und der nächste TÜV Termin steht.
Wenn ich den jetzt verkaufen will - reicht der letztere bei dem alles Ok bestätigt wird?
Auf dem TÜV Zettel steht Seite 1 von 1 --- Nachkontrolle gemäß § 29 StVZO..
Ich hab im März die zwei Seiten weggeschmissen wo die Mängel die zu beheben waren drauf standen und nur das alles ok aus der Nachkontrolle behalten. Dachte ich brauch das nicht mehr - jetzt wo ich verkaufe und nochmal in der Hand hab bin ich mir unsicher. Reicht oder Zettel nochmal anfordern?
3 Antworten
Einen separaten AU Bericht brauchst Du nur, wenn das mit der HU in einer Untersuchung gemacht wurde, dann sind es zwei Seiten, wurde die AU als Teil durch die Werkstatt gemacht, wurde die Vorlage der AU schon auf dem HU Bericht bestätigt.Es sind definitiv beide Berichte auuzubewahren.
Siehe §29 StVZO
(10) Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren.
Der Untersuchungsbericht ist immer der, mit dem Tag der Hauptuntersuchung, ab dem Tag zählt auch die Frist für die nächste HU, der NK-Bericht ist lediglich die Bestätigung, dass die Mängel aus dem HU -Bericht behoben sind und die HU bestanden wurde.
Aufzubewahren sind GRUNDSÄTZLCH beide Berichte, auch wenn einige Zulassungsstellen der NK-Bericht zur Zulassung reicht, das entbindet den Halter (auch den neuen) nicht von der Aufbewahrungspflicht gem §29(10) StVZO
Hi, es reicht der wo draufsteht, dass die neue Plakette zugewiesen wurde. Also die Nachkontrolle.
Wenn ich den jetzt verkaufen will - reicht der letztere bei dem alles Ok bestätigt wird?
Ja.