Welche Strafe bei Ordnungswidrigkeiten beim Jobcenter?

8 Antworten

Wenn du das Jobcenter über deine normale Beschäftigungsaufnahme informiert hast, dann bist du schon einmal ein Problem los.

Das dir dann bei einer normalen Beschäftigung auch Lohn gezahlt werden muss, sollte auch dir klar sein und deiner ehemaligen Chefin auch, ob du das nun auf die Hand oder aufs Konto bekommen hast spielt da keine Rolle.

Es wird dann auf jeden Fall zur Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Leistungen kommen und mit einer Geldstrafe wirst du wahrscheinlich auch rechnen müssen, denn du hättest den Geldzufluss ( Zuflussprinzip ) dem Jobcenter umgehend melden ( Mitwirkungspflicht ) und nachweisen müssen, deine Ex - Chefin hätte dir dann für die Barzahlung eine Quittung ausstellen müssen.

Ganz egal was deine Ex - Chefin da nun angibt, wenn sie dich nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, dann wird sie wegen Schwarzarbeit richtig Ärger bekommen, dafür wird das Jobcenter dann zusätzlich noch sorgen und auch dafür, dass du dann deinen Lohn bekommst, sollte sie angeben das du keinen bekommen hast.

Bei 2 Wochen Arbeit handelt es sich bei den 500 € ja um Nettoeinkommen, also muss dein Brutto bei um die 600 € gelegen haben, ob nun angemeldet oder nicht und auf dieses Bruttoeinkommen stehen dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von angenommen 200 € ( bei 600 € Brutto ) zu, die das Jobcenter von den 500 € Netto in Abzug bringen müsste.

Es dürfte dann angenommen max.300 € Netto als anrechenbares Erwerbseinkommen auf deinen Bedarf anrechnen und als zu Unrecht bezogene Leistung zurückfordern.

Aber dazu kann dann wie gesagt noch eine Strafe kommen, die bis zu 5000 € betragen kann, was in deinem Fall beim erstmaligem Fehlverhalten wohl eher nicht zutreffen sollte.


Jofgt 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 10:32

Wie viel würde ich Bußgeld kriegen? Was schätzt du?

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isomatte  18.09.2020, 11:16
@Jofgt

Da gibt es nichts zu schätzen, dass legt das Gericht dann fest, könnte auch eingestellt werden und du kommst mit einer Verwarnung davon.

Normalerweise werden solche Strafen in Tagessätzen verhängt und wenn du dir vorher in solchen Sachen noch nichts hast zu Schulden kommen lassen, dann wird man ganz sicher max. 90 Tagessätze verhängen, denn bei mehr würdest du dann als Vorbestraft gelten und das wäre meiner Ansicht nach dann nicht gerechtfertigt.

Ein Tagessatz bei einem vollen ALG - 2 Empfänger würde sich aus dem derzeitigem Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 432 € berechnen, dieser müsste dann durch 30 Tage geteilt werden, dann hätte man einen Tagessatz von 14,40 €.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 14:16
@isomatte

Dann müsste ich jeden Tag 14,40€ überweisen, bis ich dann bei 423€ bin?

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isomatte  19.09.2020, 05:36
@Jofgt

Nein und wie kommst du auf 423 € ?

Diese Strafe ist im Regelfall in einem Betrag fällig, man könnte dann schriftlich und fristgerecht einen Antrag auf Ratenzahlung stellen, einen Nachweis über sein Einkommen ( Bewilligungsbescheid ) erbringen und eine angemessene Rate vorschlagen und abwarten was dann als Antwort kommt.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 05:38
@isomatte

Wie hoch wäre die Geldstrafe insgesamt, wenn man nicht so viel verdient und auch nicht so viel Geld auf dem Konto hat?

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isomatte  19.09.2020, 05:56
@Jofgt

Das kann ich dir nicht sagen und auch kein anderer hier, dass entscheidet dann der Staatsanwalt.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 19.09.2020, 10:23
@isomatte

Außerdem waren es nur 2 Wochen und es geht nur um 500 Euro

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isomatte  20.09.2020, 04:46
@Jofgt

Ob das 2 Wochen oder nur 2 Tage waren spielt dabei keine Rolle, du hast deine Beschäftigungsaufnahme spätestens am 1 Tag zu melden.

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Du musst für dich entscheiden, ob dir freiwillig ein Haufen Probleme einhandeln willst, nur um gesetzeskonform zu handeln, obwohl du es auch lassen könntest


Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:41

Was soll ich tun?

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Ratsucher92  17.09.2020, 18:42
@Jofgt

Köpfchen einschalten. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber das alles musst du jetzt mit dir selbst ausmachen.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:43
@Ratsucher92

Also soll ich es dem Jobcenter sagen? Ich trau mich nicht

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Ratsucher92  17.09.2020, 18:43
@Jofgt

Hast du sonst ein schlechtes Gewissen , wenn du es nicht tust?

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Bommelchen00  17.09.2020, 18:44
@Jofgt

das Bußgeld zahlen und zwar schnellstmöglich sonst gehts in den Knast.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:46
@Ratsucher92

Ich habe Angst. Ich will es sagen, aber ich trau mich nicht

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Ratsucher92  17.09.2020, 18:46
@Bommelchen00

Er hat das Geld auf die Hand gekriegt. Es gibt keinerlei Dokumente. Nur so am Rande.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:47
@Bommelchen00

Wie hoch wäre das Bußgeld? Es handelt sich hierbei nämlich um eine kleine Summe

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Ratsucher92  17.09.2020, 18:48
@Jofgt

Also ich finde es etwas merkwürdig, dass du hier sowas fragen musst. Wie alt bist du eigentlich? HEUL NICHT RUM und entscheide dich. Gegenfrage: wie soll das JC denn dahinter kommen, wenn du denen nichts sagst? Über das Finanzamt wohl kaum...

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:52
@Ratsucher92

Die wissen, dass ich da gearbeitet habe. Die wollen von der Chefin, dass sie mir ein schriftliches Schreiben schickt, in dem steht, dass ich kein Geld erhalten habe. Jedoch habe ich Geld bekommen. Also kann mir meine ehemalige Chefin auch kein Schreiben zuschicken, wo steht, dass ich kein Geld erhalten habe. Das Jobcenter wird es bald erfahren

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:53
@Bommelchen00

Das Jobcenter will von meiner ehemaligen Chefin ein Schreiben, wo steht, dass ich kein Geld bekommen habe. Die warten darauf. Allerdings habe ich Geld bekommen. Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll

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Ratsucher92  17.09.2020, 18:53
@Jofgt

Dann wäre die Chefin aber ziemlich dumm und würde sich mit sowas wohl selbst ins Knie schießen

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Bommelchen00  17.09.2020, 18:54
@Jofgt

Normalerweise hätte das deine Chefin schon im Vorfeld anmelden müssen!

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:54
@Ratsucher92

Soll ich die ehemalige Chefin anrufen und sagen, dass sie beim Jobcenter sagen soll, dass ich kein Geld bekommen habe?

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:56
@Bommelchen00

Hat sie nicht gemacht. Wollte sie machen, aber irgendwann haben ich und sie uns darauf geeinigt, dass da doch nicht weiterarbeite. Da war ich bei der Probezeit. Ich war da nur 2 Wochen

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:57
@Ratsucher92

Weil sie mich ohne Papiere arbeiten lassen hat und mir schwarz Geld gegeben hat?

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:16
@Ratsucher92

Also sollte sie dem Jobcenter lieber nicht sagen, dass sie mir Geld gegeben hat

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Ratsucher92  17.09.2020, 19:48
@Jofgt

Wenn sie ich nicht ins eigene Fleisch schneiden will, dann wird sie es wohl nicht tun.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:49
@Ratsucher92

Dann wäre es für sie besser, wenn sie sagt, dass sie mir kein Geld gegeben hat?

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:52
@Ratsucher92

Was für Folgen könnte das für mich und für ihr haben, wenn sie sagt, dass sie mir Geld gegeben hat?

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Ratsucher92  17.09.2020, 19:54
@Jofgt

Dann würde es unter Schwarzarbeit fallen und würde unter dementsprechende Konsequenzen nach sich ziehen

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:55
@Ratsucher92

Wie schlimm wäre die Strafe für mich? Weil ich kann ja nichts dafür, wenn sie mir es nicht schriftlich gegeben hat

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 20:02
@Ratsucher92

Ich habe es angeklickt. So wie ich das verstehe, müsste ich lediglich nur einen ganz kleinen Betrag Bußgeld zahlen. Hab ich das richtig verstanden?

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Ratsucher92  17.09.2020, 20:03
@Jofgt

Mit einem 4 Stellingen Betrag könntest du schon rechnen. Aber ich denke deine Chefin wird wohl nichts dazu sagen, weil es für sie die weitaus schlimmeren Konsequenzen hätte.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 20:06
@Ratsucher92

4stellig könnten die von mir gar nicht fordern. Die wissen, wie viel ich auf dem Konto habe. Das ist wirklich nicht viel

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Ich habe Geld auf die Hand bekommen. Ohne Lohnabrechnung.

du hast das Geld schwarz erarbeitet. Es gibt dafür keinerlei Nachweise.

wie will man etwas nachweisen , wenn es keine Nachweise gibt ? - Richtig ist einfach nicht möglich.

Kopf einschalten und die Sache als Vorteil sehen ;-)


Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:48

Was genau willst du mir damit sagen? Bitte drück dich expliziter aus

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Richi008  17.09.2020, 18:56
@Jofgt

Weshalb machst du dir sorgen das etwas herauskommt ? Sag es einfach niemandem und gut ist.

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 18:58
@Richi008

Die wissen, dass ich da gearbeitet habe. Die wollen von der Chefin, dass sie mir ein schriftliches Schreiben schickt, in dem steht, dass ich kein Geld erhalten habe. Jedoch habe ich Geld bekommen. Also kann mir meine ehemalige Chefin auch kein Schreiben zuschicken, wo steht, dass ich kein Geld erhalten habe. Das Jobcenter wird es bald erfahren

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Jofgt 
Beitragsersteller
 17.09.2020, 19:02
@Richi008

Ich hatte es gesagt, als ich da noch gearbeitet habe. Ich bin davon ausgegangen, dass ich da länger arbeite aber es kam nun mal anders

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HansHans355  19.09.2020, 09:40

Hat die Chefin dich offiziell angemeldet? Wenn nicht, wäre sie sehr dumm, wenn sie dem JC bestätigen würde, dass du bei ihr schwarz gearbeitet hast. Da sie dir das Geld bar gegeben hat, kann man ihr nichts nachweisen und sie könnte dem JC sogar bestätigen, dass sie dir nichts bezahlt hat.

Das Bargeld solltest du auf keinen Fall auf dein Konto einzahlen, sonst wird das JC Stress machen.

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Betrug § 263 Stgb


Jofgt 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 03:11

Was könnte für eine Strafe drohen?

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So, wie das klingt, hast Du schlicht zwei Wochen lang "schwarz" gearbeitet. Die Geschichte mit dem Arbeitsvertrag muß man Dir erstmal glauben.

Das Jobcenter denkt, ich hätte kein Geld bekommen.

Das Jobcenter weiß von der Arbeit?

Es wird Dir vermutlich nicht glauben, daß Du kein Geld bekommen hast und das völlig zurecht.

Was da genau passieren kann, mußt Du einen Anwalt fragen.

Ich sehe 2 Wochen lang "Schwarzarbeit" und "Sozialbetrug" durch das bisherige Nicht-Melden des Geldes.

Mögliche Folge: Rückwirkende Anrechnung des Geld und anteilige Rückforderung von ALG 2 + mutmaßlich eine Geldbuße oder -strafe.

Lebenslänglich kriegst Du deswegen nicht gleich :)


Jofgt 
Beitragsersteller
 18.09.2020, 10:30

"mutmaßlich eine Geldbuße oder -strafe."

Wie viel Geldbuße?

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Agamemnon712  18.09.2020, 10:38
@Jofgt

Geldstrafen werden m.W.n. nach Einkommen berechnet und in Tagessätzen gerechnet.

Bei Geldbußen weiß ich es nicht.

Für genauere Informationen mußt Du einen Anwalt fragen.

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