Welche Strafe kriegt man für 50ccm Roller schneller als gedacht fahren?
Also,ein Freund von mir ist 15 Jahre alt und hat die 25 Mofabescheinigung.Sein Roller war auf 25 gedrosselt also alles legal.Jetzt hat er die Drossel ausgebaut und fährt 45-50 kmh.Welche Strafen würden auf ihn zukommen?
Danke für alle Antworten!
6 Antworten
https://www.bussgeldkatalog.org/roller-entdrosseln/
...kann Ihnen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Last gelegt werden
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird im § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ geregelt. Dort heißt es in Absatz 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Die Geldstrafen richten sich nach dem Einkommen der straffällig gewordenen Person.
Fahren ohne Fahrerlaubnis wird geregelt von Paragraph 21 des Straßenverkehrsgesetzes.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg. Zudem können die Haftpflicht- und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischen.
Das Strafmaß beim Fahren ohne Fahrerlaubnis ist deswegen so hoch, weil davon ausgegangen wird, dass die Person mit den Begebenheiten des Straßenverkehrs und des Führens eines Fahrzeugs (noch) nicht vertraut ist oder sich durch – meist schwerwiegende – Verstöße disqualifiziert hat. Lässt sich der Strafbefehl nicht nachvollziehen, kann es sich immer lohnen, einen Verkehrsanwalt zu Rate zu ziehen. Nachdem der Führerschein entzogen wurde, einfach trotzdem zu fahren, sollte jedoch besser unterlassen werden.
https://www.anwalt.org/fahren-ohne-fahrerlaubnis/
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Wie und wann es passieren kann§ 21 StVG macht hier keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Gründen, wegen derer „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ als Straftatbestand greift.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Fahren trotz FahrverbotEin Fahrverbot ist der Verlust der Fahrerlaubnis auf Zeit. Meist sind es ein bis drei Monate Fahrverbot, die der Fahrer auferlegt bekommen hat. Sie sind Folge einer groben Ordnungswidrigkeit (zumeist ein 2-Punkte-vergehen) oder einer wiederholten einfachen Ordnungswidrigkeit. Während des Fahrverbots wird der Führerschein amtlich verwahrt.
Ab Antrittsdatum des Fahrverbots ist es dem Fahrer untersagt, jegliche Form des Kraftfahrzeugs zu führen. In dem Fall greift das Fahren ohne Fahrerlaubnis vom Motorrad bis hin zum Mofa. In der Regel wir dabei allerdings Absatz 2 des § 21 StVG herangezogen: Eine drohende Freiheitsstrafe wird dort mit maximal sechs Monaten vergolten, da in der Regel von einer fahrlässigen Handlung ausgegangen wird.
Es wird nicht lange dauern und er geht zu Fuss und eine mehrjährige Sperre für den Führerschein droht auch noch.die Polizei sammelt diese Fahrzeuge, ist ganz heiss drauf.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis - das gibt etliche Sozialstunden; das ist eine Straftat und geht vor Gericht. Seinen Führerschein wird er später machen dürfen
Bei Jugendlichen Ersttätern wird ein solches Verfahren in der Regel gegen Auflagen eingestellt. Häufigste Auflage sind Sozialstunden, als mildere Mittel gibt es beispielsweise noch Verkehrserziehungskurse. Bei einem eingestellten Verfahren trägt der Staat die Verfahrenskosten, wozu auch Abschlepp- und Gutachterkosten zählen. Das Verfahren ist erst vollständig beendet, wenn die Auflagen erfüllt sind, z.B. die Sozialstunden alle abgeleistet sind. Bis dahin bist du für Fahrerlaubnisprüfungen gesperrt.
Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis → mittelhohe Geldstrafe, Fahrerlaubnis wird entzogen, eventuell MPU, die Versicherung wird informiert und kündigt dich wahrscheinlich, du musst den Mangel aus eigener Tasche beheben und wieder bei der Polizei vorstellig werden.. etc.
Natürlich. Du darfst mir gern die angebliche Rechtsgrundlage für eine Geldzahlung nennen, die nicht Auflage für eine Verfahrenseinstellung ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/
Leg los, wir warten. Kann ja nicht lange dauern, du weißt ja, wovon du schreibst.
Wie hoch würde denn diese Geldstrafe im Jugendstrafrecht ausfallen?