Roller fährt 60-70 kmh mit Autoführerschein
Guten Tag,
ein Freund meinte, da sein Roller von 2001 ist, darf er mit 60-70 kmh fahren, wenn er im Besitz der B-Klasse ist. Auch meinte er er habe an dem Roller nichts verändert. Stimmt das, dass er so schnell fahren darf nur weil der Roller das Baujahr 2001 hat?
MFG
9 Antworten
Nein
Die Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, ältere Führerscheinbesitzer dürfen sogar bis 125 ccm fahren.
Klasse B heisst 50 ccm und bis 45 Km/h
Der Roller hat damit nichts zu tun.
Sollte es ein 50 ccm Roller sein der 70 km/h fahren kann ist die Betriebserlaubnis erloschen wegen Umbau, würde ich auch nicht fahren.
Gruss otti
Alter Schrott und Honekers Kettensäge wer fährt das noch ? Ein paar Ausnahmen.
Meine Zündapp 50 ccm ging 82 km/h bei 6,25 Ps und das schon 1973 / Klasse 4
Hier auf dem Land fahren noch vereinzelt einige rum, aber selten ganz selten.
Es wurde erst 2002 eine Neuregelung geschaffen die besagt das man mit klasse b also pkw nur roller ab baujahr 2002 bis max. 50kmh fahren darf ist der roller älter als bj 2002 darf er schneller fahren ist man aus der probezeit raus darf man den roller so schnell fahren wie er kann so lange er nicht getunt ist
Hallo varavfr
beim AM, und der ist beim B dabei, ist es schon relevant wann das Fahrzeug zum ersten Mal zugelassen wurde, siehe:
Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, von max. 60 km/h
er darf also keine 60km/h fahren sondern nur 50km/h
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm
Man sollte wieder die alte BRD- Regelung für Kleinkrafträder vorm 1.4.80 einführen,und zwar in der ganzen EU.Vor diesem Zeitpunkt durften nämlich Auto-und Mopedfahrer Kleinkrafträder bis 80 ccm fahren,und zwar V unbegrenzt.Die Klasse AM würde der Renner im wahrsten Sinne werden im Gegensatz zum jetzigen Murks mit 45 Km/h. Alle 125er Regelungen hätten natürlich Bestandsschutz.
Das hat mit dem Baujahr des Rollers nichts zu tun.
Und nein darf er nicht.
edit:
mein Kommentar bezieht sich auf diese Aussage
Das hat mit dem Baujahr des Rollers nichts zu tun.
na aber selbstverständlich