Welche Strafe bei 1,3 Promille?

10 Antworten

Wenn gemeint "beim führen eines Kfz":

Individuell, nach Tagessätzen

50 Tagessätze bei Jemanden der 5000 im Monat verdient und 50 Tagessätze bei Jemanden der nur 2500 im Monat verdient sind nicht die selbe Summe.

Ausserdem wird die Strafe auch abhängig von der Vorgeschichte und den Umständen verhängt.

Auf alle Fälle "absolute Fahruntüchtigkeit", also Schein etwa ein Jahr weg und evtl. MPU.

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..
 - (Auto, Polizei, Führerschein)
Achtung: Anders als bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Schonung für Ersttäter. Die 1,3 Promille Strafe für Ersttäter oder auch die 1,6 Promille Strafe für Ersttäter kann direkt den Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen. https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/alkohol-am-steuer-ratgeber/#:~:text=Achtung%3A%20Anders%20als%20bei%20der,sogar%20Freiheitsentzug%20nach%20sich%20ziehen. Hast Du einen Anwalt?
Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

wmsieger 
Beitragsersteller
 16.01.2024, 14:58

Ich brauche keinen Anwalt da es mich nicht betrifft.

Über 1,1 Promille spricht man von der absoluten Fahruntüchtigkeit, die ist eine Straftat nach §316 StGB.

Folgen sind beim Ersttäter nach meinen Erfahrungen (Bayern):

  • Mindestens 9 Monate Führerscheinentzug
  • 45-60 Tagessätze Geldstrafe
  • Ggf. MPU (z.B. wenn mit Ausfallerscheinungen); Definitiv MPU bei über 1,6 Promille.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Hi, bei einer Straftat gibts keine festgelegten Sanktionen wie beim Bußgeldkatalog.

Da legt ein Richter die Strafe nach Tatumständen fest.

Rechnen muss man mit einer Geldstrafe von 30 - 50 Tagessätzen, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrsit von etwa 1 Jahr vor Wiedererlangung.


wmsieger 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 09:45

Bußgeld und Fahrverbot sind variabel. Aber warum variabel?

Louis106  16.08.2023, 09:47
@wmsieger

kommt drauf an ob du wen im verkehr gefährdet hast durch den Alkohol, ob du schon mal deswegen aufgefallen bist, ob Probezeit usw.

wmsieger 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 10:15
@Louis106

Vor 10 Jahren musste er wegen gleicher Sache schon mal den Schein abgeben. Ist das noch relevant oder schon verjährt.