Welche Strafe bei 1,3 Promille?
Im Internet finde ich nichts genaues?
10 Antworten
Wenn gemeint "beim führen eines Kfz":
Individuell, nach Tagessätzen
50 Tagessätze bei Jemanden der 5000 im Monat verdient und 50 Tagessätze bei Jemanden der nur 2500 im Monat verdient sind nicht die selbe Summe.
Ausserdem wird die Strafe auch abhängig von der Vorgeschichte und den Umständen verhängt.
Auf alle Fälle "absolute Fahruntüchtigkeit", also Schein etwa ein Jahr weg und evtl. MPU.
Achtung: Anders als bei der Ordnungswidrigkeit gibt es keine Schonung für Ersttäter. Die 1,3 Promille Strafe für Ersttäter oder auch die 1,6 Promille Strafe für Ersttäter kann direkt den Entzug der Fahrerlaubnis und sogar Freiheitsentzug nach sich ziehen. https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/alkohol-am-steuer-ratgeber/#:~:text=Achtung%3A%20Anders%20als%20bei%20der,sogar%20Freiheitsentzug%20nach%20sich%20ziehen. Hast Du einen Anwalt?
Über 1,1 Promille spricht man von der absoluten Fahruntüchtigkeit, die ist eine Straftat nach §316 StGB.
Folgen sind beim Ersttäter nach meinen Erfahrungen (Bayern):
- Mindestens 9 Monate Führerscheinentzug
- 45-60 Tagessätze Geldstrafe
- Ggf. MPU (z.B. wenn mit Ausfallerscheinungen); Definitiv MPU bei über 1,6 Promille.
Hi, bei einer Straftat gibts keine festgelegten Sanktionen wie beim Bußgeldkatalog.
Da legt ein Richter die Strafe nach Tatumständen fest.
Rechnen muss man mit einer Geldstrafe von 30 - 50 Tagessätzen, den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrsit von etwa 1 Jahr vor Wiedererlangung.
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