Welche Rechtsform als DJ Duo?

3 Antworten

Die entscheidende Frage ist, ob ihr immer nur gemeinsam auflegt oder auch jeder ab und zu einzeln auf verschiedenen Gigs. Legt ihr immer zusammen auf, wäre die GbR der bessere und sauberere Weg, bei der ihr zusammen abrechnen könnt ohne dass einer dem anderen eine Rechnung schreiben muss und somit der Rechnungsempfänger auch keinen Umsatz erzielt. Dann fließen tatsächlich nur eure Gagen in die Umsatzbetrachtung mit rein und nicht noch zusätzlich die gegenseitigen Rechnungen. Legt ihr auch mal einzeln auf ohne den anderen, kann das über die jeweiligen Einzelunternehmen laufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Motte97392 
Beitragsersteller
 28.10.2024, 19:49

Danke!

Eine GBR ist schnell gegründet. Danach fangen aber die ganzen Probleme an . Es gibt nicht umsonst den Spruch " Gründe niemals eine GBR ."

Wer ist Geschäftsführer , wer ist vetretungsberechtigt, wer haftet wie im Innenverhältnis ? Wie kann die GBR bei Meinungsverschiedenheiten wieder aufgeloest werden ?

Gegenseitig Rechnungen schreiben müsst ihr ja auch nicht. Abwechselnd schließt immer einer den Vertrag, ist verantwortlich für alles und schreibt die Rechnung. Das ist der einfachste Weg .

Hallo,

Eine GbR wäre für euch sinnvoll. Damit fasst ihr eure Tätigkeit zusammen, könnt Einnahmen/Ausgaben gemeinsam abrechnen und spart euch gegenseitige Rechnungen. Die Gründung ist formlos und unkompliziert. Eine schriftliche Vereinbarung zur Gewinnverteilung und Haftung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend.


Motte97392 
Beitragsersteller
 28.10.2024, 16:17

Danke für die schnelle Rückmeldung. Eine formlose Gründung heißt, dass wir das nicht beim Finanzamt anmelden müssten?
Wie würde das dann bei der Steuererklärung genau laufen?

Gurkensalat382  28.10.2024, 16:21
@Motte97392

Hallo folgende Nachricht ist von ChatGPT, das dieses das besser zusammenfassen kann.

Gerne! Auch eine GbR muss beim Finanzamt angemeldet werden, allerdings ist der Vorgang recht einfach und formlos.

Anmeldung der GbR beim Finanzamt

1. Gewerbeanmeldung: Da ihr DJ-Dienstleistungen erbringt, meldet ihr eure GbR zunächst beim Gewerbeamt an. Ihr gebt dort den Zweck und den Namen eurer GbR an, z.B. “DJ Duo GbR”.

2. Steuernummer beantragen: Das Finanzamt bekommt diese Info automatisch und sendet euch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dadurch bekommt eure GbR eine eigene Steuernummer.

Steuerliche Behandlung der GbR

Umsatzsteuer: Da ihr unter der Kleinunternehmergrenze (22.000 € Umsatz im Vorjahr) bleibt, könnt ihr weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen und keine Umsatzsteuer berechnen.

Einkommensteuer: Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer. Der Gewinn wird auf euch als Gesellschafter aufgeteilt und fließt in eure private Steuererklärung.

Gewinnverteilung und Steuererklärung: Ihr erstellt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die GbR, die den Jahresgewinn ausweist. Diesen Gewinn teilt ihr (üblicherweise 50:50) und tragt ihn jeweils in eure private Steuererklärung ein (Anlage „G“ für Gewinneinkünfte).

Tipp:Eine formlos verfasste GbR-Vereinbarung hilft, wichtige Punkte wie Gewinnverteilung, Pflichten und mögliche Streitigkeiten zu klären

Mungukun  28.10.2024, 17:13
@Gurkensalat382
Hallo folgende Nachricht ist von ChatGPT,

Und man erkennt wieder direkt, dass ChatGPT mehr genug Fehler macht und man darauf in Rechtsfragen nicht vertrauen sollte.

2. Steuernummer beantragen: Das Finanzamt bekommt diese Info automatisch und sendet euch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dadurch bekommt eure GbR eine eigene Steuernummer.

Genau das passiert nämlich nicht. Die GbR muss selbstständig ohne Aufforderung innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch übermitteln: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/neu-ab-2021-elektronische-ubermittlung-des-fragebogens-zur-steuerlichen-erfassung-registrierung-mit-e-mail-200505.html

Wartet man erst auf eine Antwort des Finanzamts, um den vermeintlichen Fragebogen zu erhalten, verpasst man die Monatsfrist.

Umsatzsteuer: Da ihr unter der Kleinunternehmergrenze (22.000 € Umsatz im Vorjahr) bleibt, könnt ihr weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen und keine Umsatzsteuer berechnen.

Im Jahr der Gründung muss aufgepasst werden, da diese Grenze zeitanteilig zu berücksichtigen ist. Gründet man die GbR nächste Woche, ist die Umsatzgrenze also für das Jahr 2024 hier dann 3.666,67 € und nicht 22.000 €.

Gewinnverteilung und Steuererklärung: Ihr erstellt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für die GbR, die den Jahresgewinn ausweist. Diesen Gewinn teilt ihr (üblicherweise 50:50) und tragt ihn jeweils in eure private Steuererklärung ein (Anlage „G“ für Gewinneinkünfte).

Für die Gewinnverteilung ist nicht nur eine einfache EÜR abzugeben, sondern zusätzlich eine Feststellungserklärung.