Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) aber keine Ausgaben (Kleingewerbe)?
Hallo zusammen,
ich habe seit 2015 ein Kleingewerbe (OHNE Umsatzsteuer) und nutze dies, dass ich ab und zu als DJ auflegen kann und dafür auch eine Gage verlangen kann. Bislang war es nur nötig eine Einkommensteuererklärung mit der Anlage G an das Finanzamt zu senden. Nun habe ich eine Aufforderung bekommen auch eine EÜR für das Kalenderjahr 2018 nachzureichen. Das ist ja bekanntlich die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben meines Kleingewerbe. Nur habe ich nie Ausgaben geschweige denn Belege dafür.
Nun zu meiner Frage: Ist es in Ordnung wenn ich bei den Ausgaben überall "0,00" Euro eintrage oder wie gehe ich hier vor? Ich weiß, dass man Sachen wie Fahrtkosten pauschal angeben/absetzen kann. Da ich ich aber nie über die 17500 Euro Freibetrag pro Jahr komme, wäre mir die Angabe egal, auch wenn es natürlich meinen zu versteuernden Gewinn verringern würde (Die Verringerung macht aber wie gesagt keinen Unterschied, da ich nicht über die Grenze komme.). Ich will lediglich wissen ob das für das Finanzamt ausreicht und gültig wäre.
Vielen Dank schon mal! :)
9 Antworten
Die freuen sich, wenn du da 0 einträgst und akzeptieren das mit Kusshand.
Wenn du da 100.000 einträgst, wollen sie Nachweise sehen, aber 0€ Ausgaben akzeptieren sie immer.
bloß nicht überall 0 eintragen !!!
lieber gar nichts eintragen !!!
Kennst du deine Rechten und Pflichten in Sachen DJ?
https://www.gema.de/faq/musiknutzung/
Wenn du keine ausgaben belegen kannst, dann hast du eben nur Einnahmen...
auch die sollten belegbar sein.
Du erstellt eine Einfache Exceltabelle (Addition) mit Datum und Einnahmenhöhe und am Ende die Gesamtsumme.
Zum einen es gibt KEIN Kleingewerbe, das kennt das Gewerberecht nicht. Das was du meinst ist die Kleinunternhmerreglung nach § 19 UstG und das ist eine steuerliche Angelegenheit.
Du verwechselt hier Umsatz, auf den bezieht sich der Freibetrag von 17500€ des UstG § 19, und nicht auf deinen Gewinn.
Denn auf deinen Gewinn zahlst du die Einkommenssteuer.
Einkommessteuerpflichtig ist dein Umsatz minus den Betriebsausgaben. Das wäre dein Einkommen.
VonEs ist unmöglich, dass ein selbstständiger keine Betriebskosten/Betriebsausgaben hat.
Bei dir wären das evtl. GEMA, Telefon und Fahrtkosten. Anschaffung von elektronischen Geräten und co.
Gibts du keine Betriebskosten an, so schneidest du dir ins eigene Fleisch was deine SEinkommessteuerlast anbelangt.
Du solltest zwingend einen Steuerberater mit ins Boot holen.
ja, das kannst du, aber um es einleuchtender zu machen-
setze doch bei einer Anzahl x (Auftritte) die Fahrtkosten an
30<% der Gebühren (Internet, Mobiltelefon ) da hast du ja die mtl. Abrechnungen
dann macht es Sinn