Welche Kriterien müssen erfüllt sein für eine LKW-Zulassung?
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken ein neues Auto zu kaufen. Idealerweise hätte ich gerne einen Kastenwagen, also nur 2 Sitze und hinten Ladefläche, dazwischen am liebsten ein Gitter und keine blickdichte Trennwand. In den vorderen Teil des Laderaums sollen Hundeboxen - wenn "nur" das Gitter dazwischen ist kriege ich mehr mit und die Hunde profitieren auch bspw. von der Klimaanlage.
Was für Kriterien müssen erfüllt sein um so ein Auto (bspw. Kangoo) als LKW zulassen zu können? Lohnt es sich? Im Internet finde ich dazu irgendwie keine Angaben die mir da genug Informationen geben, oft wird von Fenstern gesprochen. Wäre jetzt bspw. ein Fenster in der Tür, wäre das ein K.O.-Kriterium? Spielt es eine Rolle ob ich das Auto für die Arbeit brauche?
Danke vorab!
3 Antworten
Damit ein Pkw als Lkw zugelassen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden und daher oft Umbauten am Fahrzeug erfolgen:
1. Der Laderaum sollte vom Fahrgastraum getrennt sein.
2. Der Pkw muss ein hohes Ladevolumen bzw. eine hohe Laderaumlänge haben.Feste Zahlen gibt es zur Größe der Ladefläche nicht, Anhaltspunkte geben hier aber diverse Urteile: So sollte die Ladefläche des Fahrzeugs größer sein als die Fläche des Fahrgastraums. Hier scheitert die Anmeldung als Lkw in der Regel. Denn selbst ein Pick-up mit einer Doppelkabine kann diese Anforderung oft nicht erfüllen (BFH, Urteil vom Urteil vom 29.8.2012, Aktenzeichen II R 7/11).
Wer den Umbau und die Kosten nicht scheut, sollte bedenken: Im hinteren Bereich müssen fast immer die Scheiben ausgebaut und durch Blech ersetzt werden. Ist eine Rücksitzbank vorhanden, muss diese meistens auch entfernt werden. Sogar die Schiene für die Rücksitzbank und die Gurtschlösser müssen beseitigt werden. Danach muss der TÜVoder DEKRA das Ganze auch noch abnehmen. Kosten fallen außerdem noch für die Änderung des Fahrzeugscheins an.
Was für Kriterien müssen erfüllt sein
Ladefläche größer als Fahrgastraum, hinten keine Fenster, hohes Ladevolumen usw. Letztendlich muß der TÜV bestätigen, daß es ein LKW ist, damit die Änderung der Fahrzeugpapiere beantragt werden kann. Schau auch mal unter https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelle-themen/lkw-oder-nicht-zur-steuerrechtlichen-einordnung-sogenannter-pickups-olg-koblenz-vom-28092016-az-10-u-5316
deine zulassungsstelle berät dich, wenn du bei google - wirklich - nix findest..