Welche Form der Prostitution ( genauere Beschreibung unten ) findet ihr für die Frau gerechter?

Regina3  07.06.2024, 01:45

Idee: Selbstständig arbeiten und mit Bürgergeld aufstocken???

Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 07:10

Wäre möglich. Führt dazu, dass man bald „Kost + Logie frei Haus“ bekommt, da es Betrug ist. Prostitution aus Armut ist seit dem 1.7.2017 in DE verboten

5 Antworten

Ich finde es am gerechtesten, wenn die Frau selber entschiedet ob sie es tut oder nicht.

Und sich dann an geltendes Recht hält, egal ob das wie in Deutschland die richtige Gewerbeanmeldung ist oder in anderen Ländern ggf. moralisch fragwürdige kurze Ehe.


Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 20:13

Danke dir, aber deine Antwort hat mit meiner Frage ( Frauenrecht ) nichts zu tun

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Ich finde es am gerechtesten wenn Frauen in Ruhe gelassen werden und ganz alleine selber entscheiden dürfen was sie tun wollen und was nicht, ohne gesellschaftliche, staatliche, religiöse oder sonst irgendeine Art der Bevormundung.

Frauen sollten ganz alleine entscheiden dürfen für was sie ihren Körper und ihren Verstand benutzen und für was nicht.

Und Frauen sollte das Geldverdienen auch nicht dadurch vermiest werden indem man ihre Freier bestraft.

Und ich spreche hier nicht von Zwangsprostitution, wo eine andere Person die Frauen mit Gewalt oder Drohungen dazu zwingt, sondern ich spreche davon wenn Frauen es von sich aus wollen.


Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 20:57

Das beantwortet nicht meine Frage

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Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 21:02
@AusMeinemAlltag

Ja, habe ich. Doch sie hat mit meiner Frage herzlich wenig zu tun. Es nützt auch nichts, sich mit Menschen, wie dir zu unterhalten. Wer etwas nicht versteht, der versteht es nicht. Habe ich auch nichts gegen einzuwenden, so lange solche Menschen keine Kinder in die Welt setzen und dann den Vater des Kindes in den Wind jagen, was ja 70 % aller deutschen Frauen tun

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putzfee1  05.06.2024, 21:27
@Erdbeermuesli
was ja 70 % aller deutschen Frauen tun

Und schon wieder eine Behauptung, die völlig aus der Luft gegriffen ist. Oder kannst du dafür eine seriöse Quelle nennen?

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Ich will da mal ein paar Details klarstellen:

Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren.

Das ProstSchG regelt keine Gründe, wegen denen man der Sexarbeit nachgehen darf oder nicht.

Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) ,

Keine Gewerbeanmeldung, sondern Anmeldung nach ProstSchG

es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) ,

Behörden "schließen" keine Wohnungen. Möglicherweise kündigt der Vermieter. Bei den in der Sexarbeit erzielten Einkommen ist man üblicherweise nicht auf eine Obdachlosen-Unterkunft angewiesen,

in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss.

Es gibt da in der Branche die unterschiedlichsten Modelle. Wer auf dem Straßenstrich oder als Callgirl/Escort arbeitet, zahlt gar keine Miete.

Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat )

Das geht auch günstiger, teilweise sogar kostenlos. Oder sie arbeitet in einem Laden, bei dem sie nicht extra Werbung machen muss.

und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) ,

Bei der Einkommensbesteuerung gibt es keine solche Mindeststeuern (Wenn wir jetzt mal davon absehen, dass Steuern ganzzahlige Euro-Beträge sind und man bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 11.612,00 Euro für das gesamte Jahre 1,- Euro Einkommensteuer bezahlt - das Düsseldorfer Verfahren ist ein Steuer-Abschlag und ersetzt nicht die Einkommensteuer-Erklärung).

ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis.

Bei den Beträgen, die Sexarbeiter hinterziehen, werden üblicherweise keine Gefängnisstrafen verhängt.

Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen.

Ich verweise einfach mal auf https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/sexarbeit/gesetze-2/krankenversicherung/

Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.

Wenn diese Frauen in der Sexarbeit Minus machen - wovon leben Sie? Und mit welchem Geld decken sie die dauerhaften Verluste aus der Sexarbeit, aus der sie ja angeblich nicht heraus kommen? Gegen diese Aussage spricht schon die Logik.


Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 23:17

Deine Lügen bringen weder dir noch mir etwas.

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Rennegent  07.06.2024, 07:09
@Erdbeermuesli

Dich bringt vor allem nicht weiter, dass du keine Argumente hast, nur unsachliche persönliche Angriffe. Lohnt nicht dir zu reden, ist Zeitverschwendung.

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Zu 1: ein Gewerbe muss jeder anmelden, der einem Gewerbe nachgeht und damit Geld verdient. Warum sollte das bei Prostituierten anders sein? Daran finde ich absolut nichts verwerflich. Damit wird nur illegaler Prostitution vorgebeugt, bei der die Frauen oft von ihren Zuhältern ausgebeutet werden.

macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist

Völliger Blödsinn. Natürlich darf die Frau weiter dort wohnen, sie darf nur, sofern sie in einem reinen Wohngebiet wohnt, dort ihrem Beruf nicht nachgehen. In einer privaten Wohnung, die in einem Misch- oder Gewerbegebiet liegt, darf sie auch die Prostitution ausüben.

Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat ) und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) , ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis.

Das muss jeder Gewerbetreibende, sonst handelt es sich um Schwarzarbeit, und die ist nun mal eine Straftat.

Steuern sind übrigens abhängig von den erzielten Einnahmen, auch bei Prostituierten.

Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen.

Wenn sie selbständig ist und sehr gut verdient, kann das möglich sein. Als Selbständige muss sie sich freiwillig versichern und die freiwillige Versicherung ist immer etwas höher als die normale gesetzliche. Was sie aber tatsächlich bezahlen muss, hängt von der Höhe ihrer Einnahmen ab.

Und wenn die Prostituierte angestellt ist (also beispielsweise in einem Bordell arbeitet), dann ist sie genau so gesetzlich krankenversichert wie jeder andere Arbeitnehmer, also abhängig von der Höhe ihres Gehalts, und der Arbeitgeber zahlt seinen Anteil ebenfalls. In diesem Fall ist eine Höhe von 800 € reichlich utopisch. Ich weiß nicht, woher du deine Infos nimmst, sie sind jedenfalls falsch.

Zu Form 2:

Das ist doch reine Heuchelei. Jemanden zu heiraten, nur um mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben und danach automatisch wieder geschieden ist, ist nicht der Sinn einer Ehe. Ob eurem Allah das tatsächlich gefällt?


Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 05.06.2024, 21:20

Deine Antwort hat mit meiner Frage nichts zu tun. Meine Frage bezieht sich auf das Thema „Frauenrecht“ in zwei verschiedenen Ländern, wozu ich ein Beispiel nannte. Es ist eine politische Frage

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putzfee1  05.06.2024, 21:25
@Erdbeermuesli

Egal ob die Frage politisch ist oder nicht, ich bin detailliert auf deine Behauptungen eingegangen. Dass dir die Antwort, genau wie die übrigen, nicht gefällt, dafür kann ich nichts. Das heißt aber nicht, dass die Antwort nichts mit deiner Frage zu tun hat.

Wenn es doch so ist, dann hast du ganz offensichtlich deine Frage unverständlich gestellt, wenn hier angeblich keine Antwort was mit deiner Frage zu tun hat. Vielleicht solltest du dann mal lernen, deine Fragen so zu stellen, dass man weiß, was du wissen willst. Und vor allem solltest du keine unsinnigen Angaben machen, die so gar nicht den Tatsachen entsprechen.

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Erdbeermuesli 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 20:18
@putzfee1

Wenn jemand die Frage nicht versteht ( steht im Titel ), sondern einfach nur seine Meinung über Prostitution loswerden möchte ( darum geht es in der Frage nicht, sondern um Frauenrechte ), ist das Problem nicht bei meiner Formulierung zu suchen. Deine Worte, ich hätte Tatsachen falsch benannt, sind unwahr. Die hellste Kerze auf der Torte bist du wirklich nicht. Vor allem tust du so, als hättest du nicht die ersten 40 Jahre deines Lebens unter sehr schlechten Bedingungen bezüglich Frauenrechte gelebt.

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putzfee1  06.06.2024, 20:57
@Erdbeermuesli
Vor allem tust du so, als hättest du nicht die ersten 40 Jahre deines Lebens unter sehr schlechten Bedingungen bezüglich Frauenrechte gelebt.

Wie kommst du nur immer wieder auf das schmale Brett, dass ich unter schlechten Bedingungen bezüglich Frauenrecht gelebt habe? Das stimmt doch überhaupt nicht. Den Satz mit der "hellsten Kerze" kannst du eher auf dich selber anwenden.

Und wenn du jetzt partout ganz genau wissen willst, welche Form der Prostitution ich für Frauen gerechter finde, kann ich dazu nur sagen, dass eine professionelle Prostituierte in Deutschland alle Rechte und Pflichten hat, die jeder andere Arbeitnehmer auch hat. Sie ist also in keiner Form benachteiligt.

Die andere Form der Prostitution, die du beschreibst, halte ich, wie schon gesagt, für reine Heuchelei und man kann daher beides überhaupt nicht miteinander vergleichen.

Fakt ist meiner Meinung nach, dass eine legale Prostituierte in Deutschland alle Rechte hat, die der Rest der Bevölkerung auch hat.

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Das Prostitutionsschutzgesetz von 2017 ist total unrealistisch wenn man davon ausgeht, dass in der Praxis 80 Prozent der Prostitution Gelegenheitsprostitution ist! Wenn man das alles verfolgen würde wäre nie genug Platz in den Gefängnissen. Für die meisten ergibt es einfach keinen Sinn das offiziell oder hauptberuflich zu machen.

Und: Natürlich ist das islamisiche Modell da theoretisch noch besser.