Können schon.

Zivilrechtlich sind solche Vereinbarungen schwebend unwirksam bis zur Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten.

Strafrechtlich ist das sexueller Missbrauch Jugendlicher (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html), Du bis dann Tatopfer (hast also strafrechtlich nichts zu befürchten), Dein "Kunde" dann Täter.

Insgesamt rate ich davon ab.

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Kein Tipp für den Einstieg, nur für die Entscheidung:

Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

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Es gibt sehr viel Männer, die in den Puff gehen, also solche, die das zugeben. Wirklich sehr viel mehr.

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Da gibt es Mütter, die für deutlich banalere Dinge als eine lebensrettende OP ihres Kinder der Sexarbeit nachgehen.

Ein Fall, von dem ich Kenntnis habe: Mutter macht ein paar Kunden, damit sie ihrer Tochter ein paar Markenklamotten kaufen kann. (Die beiden im Sozialhilfebezug, und die Tochter wird in der Schule etwas scheel angesehen, weil sie immer nur billige Sachen trägt. Bezirk halt, wo eher Bessergestellte leben.)

Will ich ihr Verhalten verurteilen? Sicher nicht.

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Sugardating, die Beziehung zwischen einem Sugarbabe und einem Sugardaddy, ist eine Beziehung, die sowohl auf gegenseitiger Zuneigung als auch auf einer materiellen Vereinbarung beruht. Sugardating schließt die Lücke zwischen einer traditionellen Beziehung einerseits und Prostitution/Sexarbeit auf der anderen Seite. Der Übergang ist zu beiden Seiten hin fließend.

Wenn sie als Sugarbabe "arbeiten" möchte, dann ist es eigentlich schon nicht mehr Sugardating, sondern Prostitution. Wenn sie sich einen (in Zahlen 1) Sugardaddy suchen möchte, sieht das wieder ganz anders aus.

Und zur Reaktion darauf: Es ist alles doch eine Frage der Alternativen.

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Nicht mehr buchen und ggf. in einschlägigen Foren berichten.

Der Gesetzgeber hat beim ProstG (nicht zu verwechseln mit dem ProstSchG) die Einrede der Minder- und Schlechterfüllung ausdrücklich ausgeschlossen (der wollte nicht, dass die absehbaren Streitigkeiten die Gerichte belasten).

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Situation in Deutschland: Verpflichtende Untersuchungen gibt es seit dem 1. Januar 2001 nicht mehr https://de.wikipedia.org/wiki/Bockschein).

Nach ProstSchG müssen sich die Betreffenden beraten lassen.

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Anderes

Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

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Da sollte noch differenziert werden in

  • bekommen sonst gar keinen Sex, und
  • bekommen sonst keinen Sex mit einer Frau, die sie attraktiv finden.
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Die Sache mit dem "freikaufen" gibt es quasi nicht, zumindest nicht hier in Deutschland.

Die weit überwiegende Zahl der Sexarbeiterinnen führt ihre Tätigkeit selbstbestimmt aus.

Früher gab es so etwas, dass Zuhälter unter sich eine so genannte Abstecke gezahlt haben, wenn einer dem anderen ein Mädchen ausgespannt hat. Aber wo haben wir noch so etwas wie einen richtigen deutschen Vollkaufmann.

Was es noch immer geben dürfte, sind Betrugsversuche. Irgendein Liebeskasper verguckt sich in eine Sexarbeiterin, und die will "freigekauft" werden. Wie heißt das so treffend: Das Geld ist danach nicht weg, es hat nur jemand anderes. Und die Frau ohnehin...

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Ich wusste es in meinem Studium zumindest von keiner.

Vorsichtig geschätzt weit über 95% achten sehr darauf, dass so etwas niemand ihrer Kommilitonen mitbekommt...

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Wie kann man das stoppen?

Anzeige bei der Polizei.

Wenn das nicht nur irgendwelche haltlosen Gerüchte sind, sondern man das tatsächlich belegen kann, dann werden die da ziemlich schnell tätig.

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Gibt es mutmaßlich. Dürfte aber eher selten sein, da hier nicht so die Nachfrage besteht.

Der Zusammenhang zwischen Prostitution und Altersarmut ist ein anderer: Ein Großteil der früheren Prostituierten hat nie etwas fürs Alter zurück gelegt und auch keinen brauchbaren Beruf gelernt.

In der Begründung zum ProstSchG schrieb der Gesetzgeber, dass Prostituierte fast ausnahmslos in der Altersarmut landen. Diese Formulierung halte ich dann doch für etwas übertrieben, aber das Problem ist zweifelslos real.

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Welche Form der Prostitution ( genauere Beschreibung unten ) findet ihr für die Frau gerechter?

Form 1 : in Deutschland. Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren. Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) , es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) , in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss. Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat ) und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) , ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis. Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen. Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.
Form 2 : im shiitischen Ausland. Die Frau geht zum Büro des Imam, unterschreibt dort einen Ehevertrag, geht mit dem Ehemann in‘s Hotel, bekommt etwa 150,-€, macht Sex mit ihm, ist danach wieder geschieden. Das, was das Hotel kostet und das, was der Imam dafür bekommt, zahlt der Kunde. Die Frau muss keine Steuern bezahlen und keine Bordell-Miete. Ein Arztbesuch kostet etwa 20,-€.

Welche Form der Prostitution findet ihr korrekter gegenüber der Frau?

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Ich will da mal ein paar Details klarstellen:

Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren.

Das ProstSchG regelt keine Gründe, wegen denen man der Sexarbeit nachgehen darf oder nicht.

Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) ,

Keine Gewerbeanmeldung, sondern Anmeldung nach ProstSchG

es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) ,

Behörden "schließen" keine Wohnungen. Möglicherweise kündigt der Vermieter. Bei den in der Sexarbeit erzielten Einkommen ist man üblicherweise nicht auf eine Obdachlosen-Unterkunft angewiesen,

in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss.

Es gibt da in der Branche die unterschiedlichsten Modelle. Wer auf dem Straßenstrich oder als Callgirl/Escort arbeitet, zahlt gar keine Miete.

Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat )

Das geht auch günstiger, teilweise sogar kostenlos. Oder sie arbeitet in einem Laden, bei dem sie nicht extra Werbung machen muss.

und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) ,

Bei der Einkommensbesteuerung gibt es keine solche Mindeststeuern (Wenn wir jetzt mal davon absehen, dass Steuern ganzzahlige Euro-Beträge sind und man bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 11.612,00 Euro für das gesamte Jahre 1,- Euro Einkommensteuer bezahlt - das Düsseldorfer Verfahren ist ein Steuer-Abschlag und ersetzt nicht die Einkommensteuer-Erklärung).

ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis.

Bei den Beträgen, die Sexarbeiter hinterziehen, werden üblicherweise keine Gefängnisstrafen verhängt.

Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen.

Ich verweise einfach mal auf https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/sexarbeit/gesetze-2/krankenversicherung/

Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.

Wenn diese Frauen in der Sexarbeit Minus machen - wovon leben Sie? Und mit welchem Geld decken sie die dauerhaften Verluste aus der Sexarbeit, aus der sie ja angeblich nicht heraus kommen? Gegen diese Aussage spricht schon die Logik.

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