Da sollte noch differenziert werden in

  • bekommen sonst gar keinen Sex, und
  • bekommen sonst keinen Sex mit einer Frau, die sie attraktiv finden.
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Rechtsberatung auf einer Internetplattform, das wird sicher ganz prima...

  1. Anzeigen kann jeder alles. Das macht daraus noch keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.
  2. Das mit dem "ohne Kondom" ist eine Ordnungswidrigkeit. (https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__33.html)
  3. Anfragen ist eigentlich noch nicht einmal ein Versuch. (OWiG § 13(1): "Eine Ordnungswidrigkeit versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.")
  4. Wäre ein solche Versuch überhaupt strafbar? Das klärt OWiG § 13(2): "(2) Der Versuch kann nur geahndet werden, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt." (https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__13.html) Ob es das Gesetz ausdrücklich bestimmt, kann wieder in § 33 ProstSchG nachgesehen werden...
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Die Sache mit dem "freikaufen" gibt es quasi nicht, zumindest nicht hier in Deutschland.

Die weit überwiegende Zahl der Sexarbeiterinnen führt ihre Tätigkeit selbstbestimmt aus.

Früher gab es so etwas, dass Zuhälter unter sich eine so genannte Abstecke gezahlt haben, wenn einer dem anderen ein Mädchen ausgespannt hat. Aber wo haben wir noch so etwas wie einen richtigen deutschen Vollkaufmann.

Was es noch immer geben dürfte, sind Betrugsversuche. Irgendein Liebeskasper verguckt sich in eine Sexarbeiterin, und die will "freigekauft" werden. Wie heißt das so treffend: Das Geld ist danach nicht weg, es hat nur jemand anderes. Und die Frau ohnehin...

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Ich wusste es in meinem Studium zumindest von keiner.

Vorsichtig geschätzt weit über 95% achten sehr darauf, dass so etwas niemand ihrer Kommilitonen mitbekommt...

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Wie kann man das stoppen?

Anzeige bei der Polizei.

Wenn das nicht nur irgendwelche haltlosen Gerüchte sind, sondern man das tatsächlich belegen kann, dann werden die da ziemlich schnell tätig.

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Gibt es mutmaßlich. Dürfte aber eher selten sein, da hier nicht so die Nachfrage besteht.

Der Zusammenhang zwischen Prostitution und Altersarmut ist ein anderer: Ein Großteil der früheren Prostituierten hat nie etwas fürs Alter zurück gelegt und auch keinen brauchbaren Beruf gelernt.

In der Begründung zum ProstSchG schrieb der Gesetzgeber, dass Prostituierte fast ausnahmslos in der Altersarmut landen. Diese Formulierung halte ich dann doch für etwas übertrieben, aber das Problem ist zweifelslos real.

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Welche Form der Prostitution ( genauere Beschreibung unten ) findet ihr für die Frau gerechter?

Form 1 : in Deutschland. Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren. Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) , es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) , in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss. Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat ) und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) , ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis. Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen. Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.
Form 2 : im shiitischen Ausland. Die Frau geht zum Büro des Imam, unterschreibt dort einen Ehevertrag, geht mit dem Ehemann in‘s Hotel, bekommt etwa 150,-€, macht Sex mit ihm, ist danach wieder geschieden. Das, was das Hotel kostet und das, was der Imam dafür bekommt, zahlt der Kunde. Die Frau muss keine Steuern bezahlen und keine Bordell-Miete. Ein Arztbesuch kostet etwa 20,-€.

Welche Form der Prostitution findet ihr korrekter gegenüber der Frau?

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Ich will da mal ein paar Details klarstellen:

Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren.

Das ProstSchG regelt keine Gründe, wegen denen man der Sexarbeit nachgehen darf oder nicht.

Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) ,

Keine Gewerbeanmeldung, sondern Anmeldung nach ProstSchG

es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) ,

Behörden "schließen" keine Wohnungen. Möglicherweise kündigt der Vermieter. Bei den in der Sexarbeit erzielten Einkommen ist man üblicherweise nicht auf eine Obdachlosen-Unterkunft angewiesen,

in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss.

Es gibt da in der Branche die unterschiedlichsten Modelle. Wer auf dem Straßenstrich oder als Callgirl/Escort arbeitet, zahlt gar keine Miete.

Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat )

Das geht auch günstiger, teilweise sogar kostenlos. Oder sie arbeitet in einem Laden, bei dem sie nicht extra Werbung machen muss.

und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) ,

Bei der Einkommensbesteuerung gibt es keine solche Mindeststeuern (Wenn wir jetzt mal davon absehen, dass Steuern ganzzahlige Euro-Beträge sind und man bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 11.612,00 Euro für das gesamte Jahre 1,- Euro Einkommensteuer bezahlt - das Düsseldorfer Verfahren ist ein Steuer-Abschlag und ersetzt nicht die Einkommensteuer-Erklärung).

ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis.

Bei den Beträgen, die Sexarbeiter hinterziehen, werden üblicherweise keine Gefängnisstrafen verhängt.

Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen.

Ich verweise einfach mal auf https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/sexarbeit/gesetze-2/krankenversicherung/

Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.

Wenn diese Frauen in der Sexarbeit Minus machen - wovon leben Sie? Und mit welchem Geld decken sie die dauerhaften Verluste aus der Sexarbeit, aus der sie ja angeblich nicht heraus kommen? Gegen diese Aussage spricht schon die Logik.

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Piratenpartei ist gegen ein Verbot; https://www.piratenpartei.de/bundestagswahl-2021/wahlprogramm-2021/arbeit-und-soziales/

Stärkung der Rechte Prostituierter
Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit fällt
unter das Recht auf freie Berufswahl sowie
unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitenden und ihren Kunden lehnen wir PIRATEN ab.
Selbstbestimmt tätige Sexarbeitende sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Sexarbeit dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitenden sicherzustellen.
Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitender ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung, sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.
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Diese Frage wird in nationaler Zuständigkeit entschieden, nicht im europäischen Parlament.

Von den deutschen Parteien, die im EP vertreten sind, dürfte die Piratenpartei die liberalste Einstellung zur Sexarbeit haben: https://www.piratenpartei.de/bundestagswahl-2021/wahlprogramm-2021/arbeit-und-soziales/ (Bundestagswahlprogramm, da - wie gesagt - das in der Zuständigkeit der Nationalstaaten liegt.)

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Was kann ich tun?

Partnerwechsel.

Es mag das erste Mal sein, dass er Dich bevormunden möchte, aber es wird nicht dabei bleiben.

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Solange "das Mädchen" noch keine 18 ist, ist es keine Prostitution, sondern sexueller Missbrauch Jugendlicher (§ 182 StGB) und die Betreffende Tatopfer.

Aber mit etwas abwarten wird sie dann volljährig, kann sich eine Anmeldebescheinigung nach ProstSchG holen und als Sexarbeiterin tätig werden. Das ist legal, die Gesellschaft braucht auch ein "sexuelles Überdruckventil" für die ganzen Jungs, die keine abbekommen haben - aber ob man den Job wirklich machen möchte, sollte man sich gut überlegen.

Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

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Die meisten Prostituierten machen es aus Armut und Zwang, so eine möchte ich nicht.

Verstehe ich das richtig: Du willst die Millionen-Erbin, die völlig freiwillig im Puff arbeitet, weil ihr sonst langweilig ist? Nun ja, diese Suche könnte etwas aufwendiger werden...

Dass Du keine Zwangsprostitution unterstützen möchtest, finde ich ja gut. Aber was ist die Motivation, Armutsprostitution zu vermeiden? "Die sollen gefälligst arm bleiben"?

Wer braucht das Geld dringender? Das Luxus-Callgirl, das sich davon die siebte 5.000,- Euro-Handtasche kauft, oder die rumänische Mutter von drei Kindern, die irgendwie ihre Kids satt bekommen muss?

Du musst das nicht schön finden, aber dann sei auch so konsequent, gehe gar nicht in den Puff und spende Dein Geld der Welthungerhilfe.

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Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

Und noch ein Hinweis: Es ist keine Anmeldung eines Gewerbes nötig, sondern die Anmeldung nach ProstSchG.

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Nein, bin nicht überzeugt, weil

Das ist mit der derzeitigen Rechtslage reichlich inkompatibel. Gegenüber Prostituierten gibt es das so genannte eingeschränkte Direktionsrecht der Arbeitgeber - sie dürfen zwar vorschreiben, wann und wo die Betreffenden arbeiten sollen, aber in andere Details der Arbeit dürfen sie sich nicht einmischen. Wie soll da Ausbildung funktionieren?

Die soziale Absicherung könnte ebensogut mit normalen Beschäftigungsverhältnissen erreicht werden, siehe ProstG (nicht zu verwechseln mit ProstSchG). Allerdings werden diese in der Praxis quasi nicht durchgeführt. Wer sich mal angeschaut hat, was ein Arbeitgeber z.B. im Arbeitsschutz alles gewährleisten muss, aber mangels eingeschränktem Direktionsrecht nicht gewährleisten kann, dem wird schnell klar, warum nicht.

Staatliche Regulierung für den Gesundheitsschutz, siehe Kondompflicht ProstSchG, haben wir bereits. Die Steuerpflicht auch.

Für die "Mädchen mit den schlechten Noten" ist das schon deswegen nur sehr eingeschränkt eine Lösung, weil das erst ab 18 Jahre zulässig ist.

Was haltet ihr von der Idee?

Wenig.

Aber was hältst Du von der Idee, sich erst einmal mit der Materie und der Rechtslage zu beschäftigen, bevor man mit solchen Fragen kommt?

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