Welche Form der Prostitution ( genauere Beschreibung unten ) findet ihr für die Frau gerechter?

Form 1 : in Deutschland. Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren. Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) , es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) , in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss. Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat ) und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) , ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis. Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen. Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.
Form 2 : im shiitischen Ausland. Die Frau geht zum Büro des Imam, unterschreibt dort einen Ehevertrag, geht mit dem Ehemann in‘s Hotel, bekommt etwa 150,-€, macht Sex mit ihm, ist danach wieder geschieden. Das, was das Hotel kostet und das, was der Imam dafür bekommt, zahlt der Kunde. Die Frau muss keine Steuern bezahlen und keine Bordell-Miete. Ein Arztbesuch kostet etwa 20,-€.

Welche Form der Prostitution findet ihr korrekter gegenüber der Frau?

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Ich will da mal ein paar Details klarstellen:

Eine Frau darf sich laut Prostitutionsschutzgesetz vom 1.7.2017 nicht mehr „wegen Armut“ prostituieren.

Das ProstSchG regelt keine Gründe, wegen denen man der Sexarbeit nachgehen darf oder nicht.

Sie muss entweder ganz aufhören, oder ihr Gewerbe anmelden ( Hurenpass ) ,

Keine Gewerbeanmeldung, sondern Anmeldung nach ProstSchG

es in dafür vorhergesehenen Räumlichkeiten tun ( macht sie es in ihrer Privatwohnung, wird diese von der Behörde geschlossen und die Frau darf dann in einer überfüllten Obdachlosenunterkunft mal fragen, ob noch ein Bett in einem 8 Betten-Zimmer frei ist ) ,

Behörden "schließen" keine Wohnungen. Möglicherweise kündigt der Vermieter. Bei den in der Sexarbeit erzielten Einkommen ist man üblicherweise nicht auf eine Obdachlosen-Unterkunft angewiesen,

in der sie eine Bordell-Miete von 60,-€ pro Tag bis 120,-€ pro Tag bezahlen muss.

Es gibt da in der Branche die unterschiedlichsten Modelle. Wer auf dem Straßenstrich oder als Callgirl/Escort arbeitet, zahlt gar keine Miete.

Sie muss ihre Werbung bezahlen ( 70,-€/Monat bis 400,-€/Monat )

Das geht auch günstiger, teilweise sogar kostenlos. Oder sie arbeitet in einem Laden, bei dem sie nicht extra Werbung machen muss.

und sie muss Steuern bezahlen ( 750,-€/Monat bis ? ) ,

Bei der Einkommensbesteuerung gibt es keine solche Mindeststeuern (Wenn wir jetzt mal davon absehen, dass Steuern ganzzahlige Euro-Beträge sind und man bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 11.612,00 Euro für das gesamte Jahre 1,- Euro Einkommensteuer bezahlt - das Düsseldorfer Verfahren ist ein Steuer-Abschlag und ersetzt nicht die Einkommensteuer-Erklärung).

ansonsten kommt sie in‘s Gefängnis.

Bei den Beträgen, die Sexarbeiter hinterziehen, werden üblicherweise keine Gefängnisstrafen verhängt.

Zusätzlich muss sie etwa 800,-€ /Monat für Krankenversicherung bezahlen.

Ich verweise einfach mal auf https://www.berufsverband-sexarbeit.de/index.php/sexarbeit/gesetze-2/krankenversicherung/

Kunden zahlen im Schnitt 80,-€. Für etwas ältere oder übergewichtige oder unattraktive Frauen ist dieses oftmals ein Minus-Geschäft, aus dem sie kaum herauskommt.

Wenn diese Frauen in der Sexarbeit Minus machen - wovon leben Sie? Und mit welchem Geld decken sie die dauerhaften Verluste aus der Sexarbeit, aus der sie ja angeblich nicht heraus kommen? Gegen diese Aussage spricht schon die Logik.

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Piratenpartei ist gegen ein Verbot; https://www.piratenpartei.de/bundestagswahl-2021/wahlprogramm-2021/arbeit-und-soziales/

Stärkung der Rechte Prostituierter
Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit fällt
unter das Recht auf freie Berufswahl sowie
unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.
Die Entscheidung zur Ausübung der Sexarbeit ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitenden und ihren Kunden lehnen wir PIRATEN ab.
Selbstbestimmt tätige Sexarbeitende sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung. Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Sexarbeit dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitenden sicherzustellen.
Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeitender ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung, sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.
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Diese Frage wird in nationaler Zuständigkeit entschieden, nicht im europäischen Parlament.

Von den deutschen Parteien, die im EP vertreten sind, dürfte die Piratenpartei die liberalste Einstellung zur Sexarbeit haben: https://www.piratenpartei.de/bundestagswahl-2021/wahlprogramm-2021/arbeit-und-soziales/ (Bundestagswahlprogramm, da - wie gesagt - das in der Zuständigkeit der Nationalstaaten liegt.)

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Was kann ich tun?

Partnerwechsel.

Es mag das erste Mal sein, dass er Dich bevormunden möchte, aber es wird nicht dabei bleiben.

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 Ich weiß schon, dass der dann mehr will wahrscheinlich. Ist das moralisch sehr schlecht?

Moral, da versteht jeder etwas anderes drunter.

Das schöne an der Juristerei ist, dass da die Dinge sehr klar definiert sind. Wenn das "mehr", das er "wahrscheinlich will", dann sexuelle Handlungen sind, dann sind wir im Bereich § 182 StGB (Sexueller Missbrauch Jugendlicher - ja, "gegen Entgeld" meint nicht nur Bargeld, sondern jede geldwerte Vorteil), er Täter, Du Tatopfer, Strafrahmen bis zu 5 Jahre.

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Solange "das Mädchen" noch keine 18 ist, ist es keine Prostitution, sondern sexueller Missbrauch Jugendlicher (§ 182 StGB) und die Betreffende Tatopfer.

Aber mit etwas abwarten wird sie dann volljährig, kann sich eine Anmeldebescheinigung nach ProstSchG holen und als Sexarbeiterin tätig werden. Das ist legal, die Gesellschaft braucht auch ein "sexuelles Überdruckventil" für die ganzen Jungs, die keine abbekommen haben - aber ob man den Job wirklich machen möchte, sollte man sich gut überlegen.

Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

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Die meisten Prostituierten machen es aus Armut und Zwang, so eine möchte ich nicht.

Verstehe ich das richtig: Du willst die Millionen-Erbin, die völlig freiwillig im Puff arbeitet, weil ihr sonst langweilig ist? Nun ja, diese Suche könnte etwas aufwendiger werden...

Dass Du keine Zwangsprostitution unterstützen möchtest, finde ich ja gut. Aber was ist die Motivation, Armutsprostitution zu vermeiden? "Die sollen gefälligst arm bleiben"?

Wer braucht das Geld dringender? Das Luxus-Callgirl, das sich davon die siebte 5.000,- Euro-Handtasche kauft, oder die rumänische Mutter von drei Kindern, die irgendwie ihre Kids satt bekommen muss?

Du musst das nicht schön finden, aber dann sei auch so konsequent, gehe gar nicht in den Puff und spende Dein Geld der Welthungerhilfe.

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Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

Und noch ein Hinweis: Es ist keine Anmeldung eines Gewerbes nötig, sondern die Anmeldung nach ProstSchG.

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Nein, bin nicht überzeugt, weil

Das ist mit der derzeitigen Rechtslage reichlich inkompatibel. Gegenüber Prostituierten gibt es das so genannte eingeschränkte Direktionsrecht der Arbeitgeber - sie dürfen zwar vorschreiben, wann und wo die Betreffenden arbeiten sollen, aber in andere Details der Arbeit dürfen sie sich nicht einmischen. Wie soll da Ausbildung funktionieren?

Die soziale Absicherung könnte ebensogut mit normalen Beschäftigungsverhältnissen erreicht werden, siehe ProstG (nicht zu verwechseln mit ProstSchG). Allerdings werden diese in der Praxis quasi nicht durchgeführt. Wer sich mal angeschaut hat, was ein Arbeitgeber z.B. im Arbeitsschutz alles gewährleisten muss, aber mangels eingeschränktem Direktionsrecht nicht gewährleisten kann, dem wird schnell klar, warum nicht.

Staatliche Regulierung für den Gesundheitsschutz, siehe Kondompflicht ProstSchG, haben wir bereits. Die Steuerpflicht auch.

Für die "Mädchen mit den schlechten Noten" ist das schon deswegen nur sehr eingeschränkt eine Lösung, weil das erst ab 18 Jahre zulässig ist.

Was haltet ihr von der Idee?

Wenig.

Aber was hältst Du von der Idee, sich erst einmal mit der Materie und der Rechtslage zu beschäftigen, bevor man mit solchen Fragen kommt?

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👍

Das Konzept heißt sexuelle Selbstbestimmung. Es bestimmt also - im Rahmen von Einvernehmlichkeit und Jugendschutz - jede(r) selbst, ob, was, wann, wo, mit wem und eben auch warum.

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Ist es wahrscheinlich sich mit Krankheiten auch mit Kondom anzustecken?

Nun ja, gegen alle möglichen Erkältungsviren hilft ein Kondom gar nichts, und auch bei Corona würde ich eher auf eine Maske vertrauen als auf ein Kondom.

Was Geschlechtskrankheiten anbelangt: Ziemlich unwahrscheinlich. Kein Grund, da besorgt zu sein.

Und was das schlechte Gewissen anbelangt: Spende einfach denselben Betrag an die Welthungerhilfe oder so. Nicht dass es verwerflich wäre, die Dienstleistungen von Sexarbeiterinnen zu nutzen, aber so eine Spende hilft denjenigen, die es nötig haben, und dann kann Dein Bordellbesuch direkt noch als gute Tat durchgehen... ;-)

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Ich tendiere nicht zur Eifersucht. Solange sie nicht schwanger wird oder Geschlechtskrankheiten mit heim bringt, darf sie gerne ihren Spaß haben.

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Voraussetzungen sind Volljährigkeit und eine Anmeldebescheinigung nach ProstSchG.

Ansonsten: Geh mal durch die Fußgängerzone und schaue Dir Männer zwischen 40 und 60 Jahre an. Mit wie vielen kannst Du Dir vorstellen, Sex zu haben? Wenn es über 95% sind, dann kommt Sexarbeit grundsätzlich für Dich infrage. Wenn es zumindest 5% sind, kannst Du über Sugardating nachdenken. Darunter solltest Du solche Gedanken generell verwerfen.

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Unsere sexuellen Moralvorstellungen sind in einer Zeit entstanden, in der es weder einen brauchbaren Sozialstaat noch zuverlässige Verhütungsmittel gab. Mit einer rigiden Sexualmoral wurde bewirkt, dass Kinder nicht in Armut aufwachsen. Für die damalige Zeit nicht unvernünftig.

Und solche Vorstellungen wandeln sich gaaaaanz langsam, auch wenn wir jetzt seit ein paar Jahrzehnten andere Voraussetzungen haben. Aber diese Moralvorstellungen sind ein paar tausend Jahre alt.

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