Welche Folgen hat ein Mord nach 10 Jahren aufgeklärt?


23.07.2024, 11:22

Monat=mord

8 Antworten

Der war nicht strafmündig, also keine entsprechende Strafe nach Strafrecht und es ist eher unwahrscheinlich, dass nach 10 Jahren nochmal eine Unterbringung in einer Psychiatrie etc. zustande kommt.

Die dient ja der Einflussnahme auf das Kind, sodass es sich entsprechend von den Tendenzen wegentwickeln kann, die dazu geführt haben, dass es zu dieser Tötung kam.

Wenn es sich bereits von sich aus davon wegentwickelt hat oder zumindest in der Gesellschaft so gut klarkommt, dass es kriminell gar nicht mehr in Erscheinung tritt, dann sehe ich keinen Grund mehr.

Insbesondere wird das ja in dem Alter gemacht WEIL man da noch einen entsprechenden Einfluss hat... 10 Jahre später ist die Entwicklung bereits soweit durch, dass der zu verneinen ist.

Der Täter bekommt seine Strafe als wäre es gestern passiert.


dvdfan  23.07.2024, 11:42

Nein.

Es zählt immer das Alter und die Rechtssprechung zum Tatzeitpunkt.

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Strafrechtlich wird das Verfahren eingestellt, weil das Alter zum Zeitpunkt der Tat gilt.

Eine Einweisung in die Psychiatrie wird geprüft. Ob diese erfolgt, würde in dem Fall davon abhängen, ob eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Das wird im Einzelfall geprüft.

Denkbar sind auch zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld), da man mit 13 zumindest deliktfähig ist.

Mord erfordert Absicht, Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Er ist nicht mit Tötung oder Totschlag gleichzusetzen.

Man müsste sich erst fragen, ob der 13-jährige tatsächlich ein Mörder ist.

Wenn nicht, dann ist es nach 5 bis 20 Jahren verjährt.


Waterfight 
Beitragsersteller
 23.07.2024, 12:19

13 jahre alt ist strafunmündig

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LeWoltaire  23.07.2024, 12:21
@Waterfight

Schon. Aber zudem wäre der Begriff Mord noch abzuklopfen. Es ist unwahrscheinlich, dass ein 13-Jähriger Absicht, Heimtücke, Planung und niedrige Beweggründe an den Tag legt.

Warscheinlicher wäre fahrlässige Tötung. Und die wäre so oder so nach 5 Jahren verjährt.

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Hallo Waterfight!

Da Menschen mit 13 noch strafunmündig sind,
passiert gar nichts hinsichtlich Gefängnis.

Man hat das doch bei dem Fall "Luise aus Freudenberg" ganz gut gesehen. Die beiden Täterinnen waren 12 und 13, sind also strafunmündig davongekommen.

Außerdem müssen bei Mord bestimmte Mordmerkmale erfüllt sein!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung