Welche Befugnisse hat der Landtag/Landesregierung/Bundesland?

1 Antwort

Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz bei Ein- und Auswanderung (Art. 73 Abs.1 Nr. 3). Die konkurrierende Gesetzgebung betrifft das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 4) und die öffentliche Fürsorge (Nr. 7). Das bedeutet, dass hier der Landtag Gesetze erlassen kann, es sei denn, es gibt schon ein Bundesgesetz.


Xyzzz478 
Beitragsersteller
 05.10.2023, 20:39

Danke

Kann ein Bundesland also das Wohngeld beispielsweise abschaffen (Art 74 Abs 1 Nr18) oder es zumindest abändern, wenn es schin ein Bundesgesetz dazu gibt??

Und Aufenthalts und Niederlassungsrecht. Gibt ea dazu Gesetze vom Bund? Wenn ja, was für Gesetze kann dann ein Bundeslalnd verabachieden

0
Knochi1972  06.10.2023, 17:07
@Xyzzz478
Kann ein Bundesland also das Wohngeld beispielsweise abschaffen (Art 74 Abs 1 Nr18) oder es zumindest abändern, wenn es schin ein Bundesgesetz dazu gibt??

Nein, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Jedes Gesetz, das der Landtag beschlösse, wäre nichtig.

Und Aufenthalts und Niederlassungsrecht. Gibt ea dazu Gesetze vom Bund? Wenn ja, was für Gesetze kann dann ein Bundeslalnd verabachieden

Da gibt es das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG), ein Bundesgesetz. Auch hier können die Länder keine abweichenden Gesetze beschließen, allerdings gestattet § 107 den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg, das Gesetz hinsichtlich der Zuständigkeit anders zu regeln.

0