Welche Aufgaben hat ein Diplom-Verwaltungswirt bei der Kriminalpolizei?
Ein "Polizist" in dem Sinne ist der dann schließlich nicht, oder?
Und wenn nicht, hätte diese Person dann dennoch hoheitliche Befugnisse? Wenn ja, welche?
Und haben die am Schlüsselbund auch diese "Kriminalpolizei"-Marke?
4 Antworten
Der Diplom-Verwaltungswirt als akademischer Abschluss der Laufbahnausbildung für das erste Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde im Zuge des Bologna-Prozesses durch den Bachelor of Arts ersetzt. Praktisch ist es egal, welchen der beiden Titel ein Beamter der Kriminalpolizei führt, die Aufgaben sind identisch und auch die hoheitlichen Befugnisse unterscheiden sich nicht voneinander.
Weil das Polizeibeamtenstudium größtenteils ein Studium des Verwaltungsrechts ist. Polizeirecht ist Verwaltungsrecht.
Hoheitliches Handeln außerhalb des Strafverfahrens ist Verwaltungshandeln.
Was die anderen schreiben, ist nicht ganz richtig.
Die Bundesländer geben ihren Studiengängen/-abschlüssen selbst einen Namen.
So ist zum Beispiel in Bayern der Polizeivollzugsbeamte des gehobenen Dienstes mit genauer Abschlussbezeichnung "Diplom-Verwaltungswirt".
Das ist nicht nur in Bayern so. Auch in Sachsen-Anhalt, Hessen ....
Manchmal wird der Zusatz "Polizei" verwendet.
Die Kripo spielt dafür keine Rolle.
Es können also durchaus Polizisten sein. Mit allem Drum und Dran.
Gruß S.
Dann google:
Diplom-Verwaltungswirt Bundespolizei
Guck das PDF an. Dann hast du ein Beispiel. Mit Kripo hat das nichts zu tun.
BuPo ebenso ...
Denke es ist innere Verwaltung, z.B Materielbeschaffung , Lohnbuchhaltung , etc
Genau. Personalverwaltung, Liegenschaftenverwaltung u.s.w. Und alles ohne Marke und hoheitliche Befugnisse.
Damit ist die Frage auch nicht beantwortet.