Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz sowie das Rettungswesen fallen hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz den Ländern zu, daher gibt es 16 Rechtslagen.
Nachstehend richte ich mich ausschließlich nach der in NRW gültigen Rechtslage:
Der Rettungsdienst wird von den Kreisen und den kreisfreien Städten getragen (§ 6 Abs. 1 RettG NRW); die Träger müssen die Leitstelle unterhalten (einheitliche Leitstelle; §§ 7 Abs. 1 S. 1 RettG NRW, 3 Abs. 7, 4 Abs. 4, 28 BHKG).
Träger der Rettungswachen sind (§ 6 Abs. 2 RettG NRW) auch die Kreise und die kreisfreien Städte, außerdem die großen kreisangehörigen Städte sowie - soweit das im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegt ist - die mittleren kreisangehörigen Städte.
Das Personal wird von den Rettungswachen gestellt (§ 9 Abs. 1 S. 1 RettG NRW). Im Prinzip bedeutet das: die kreisfreien Städte, die Kreis, die großen und ggf. mittleren kreisangehörigen Städte stellen das Rettungsdienstpersonal, so ist es zum Beispiel im Kreis Soest. Das rettungsdienstliche Personal ist im Wesentlichen bei der Kreisverwaltung beschäftigt.
§ 13 Abs. 1 RettG NRW gestattet die Mitwirkung von anerkannten Hilfsorganisationen oder anderen Leistungserbringern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag, sprich: die Gebietskörperschaft lässt andere Organisationen das Personal (und ggf. die Fahrzeuge) stellen und die Einsätze ausführen. So ist es zum Beispiel in vielen kreisfreien Städten der Fall. Die Stadt Düsseldorf besetzt elf Rettungswagen durch die Feuerwehr selbst und elf Rettungswagen durch Hilfsorganisationen.
Wieder andere Städte (in meinem Beispiel Ratingen und Heiligenhaus (Kreis Mettmann)) betreiben den Rettungsdienst gemeinsam und holen sich kein Personal aus der Kreisverwaltung.
In kreisfreien Städten ist es oft der Fall, dass die RTW der Feuerwehr selbst vor allem zur Eigensicherung dienen. Da fährt dann zum Zimmerbrand neben dem Rettungsdienst für die Patienten ein weiterer RTW zusammen mit dem Löschzug raus, um das feuerwehrtechnische Personal und ggf. die Angehörigen der FF bei einem Unfall schnellstmöglich zu versorgen.
Zuletzt noch
nur ein kleiner Teil von der Feuerwehr?
Die meisten Feuerwehren sind rein ehrenamtlich organisiert; Berufsfeuerwehren oder Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften sind recht rar gesät. Da ist es für die Gemeinde attraktiver und einfacher, auf HiOrgs zu setzen (oder eben die Durchführung des Rettungsdienstes dem Kreis zu überlassen, ein Beispiel ist der Kreis Kleve: keine einzige hauptamtliche Feuerwehr).