Weiterbildungsprämie, habe ich Anspruch?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Weiterbildungsprämie.
Es scheint das folgende Vorraussetzungen gelten:
- Du bist Umschüler:in.
- Deine Umschulung wird mit einem Bildungsgutschein gefördert.
- Du hast deine Umschulung nach dem 1.08.2016 begonnen bzw. beginnst sie jetzt erst.
- Die Umschulung dauert mindestens 2 Jahre.
- Die Prüfungen werden durch eine offizielle Kammer, z. B. die IHK, durchgeführt.
Ich mache eine Umschulung zum Fachinformatiker, welche regulär 24 Monate geht.
Ich konnte jedoch da ich Abitur habe und die Agentur alles abgesegnet hat, kurz später in den sogenannten Kompakt Kurs antreten, welcher nur 21 Monate geht und die ersten 3 Monate Grundlagen überspringt.
Ich habe nun Angst das ich als einziger in meinem Kurs die Prämie nicht bezahlt bekomme, und das würde mich unglaublich nerven.
Kennt sich hier jemand aus?
Erwähnenswert: Die Umschulung ist regulär schon in Vollzeit mit 40 Stunden/Woche.
Da ich den Kompakt Kurs mache, hatte ich die Pflicht täglich 45 Minuten länger zu machen als meine Mitschüler.
2 Antworten
Es hat nichts damit zu tun das du verkürzt. Nicht du musst mindestens zwei Jahre machen, sondern die reguläre Ausbildungszeit muss mindestens zwei Jahre gehen und mit einem anerkannten Prüfung abschließen.
Du hast also auch Anspruch darauf. Weiterhin hast du zusätzlich noch Anspruch auf die monatlichen 150 Euro Weiterbildungsgeld.
Doch meine Antwort ist korrekt! Die Prämie bekommst du natürlich nur wenn du auch bestehst
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bonn/weiterbildungspraemie
Sieh die Bildung als Prämie und nicht das Geld :)
Darf ich fragen wie sicher du dir bist? Ich befürchte deine Antwort ist nicht korrekt... Liebe Grüße