Weiterbildungsprämie abgelehnt.Was kann ich tun?Ist es rechtens?

PepiamStart  18.10.2024, 17:25

Wie lange soll diese Qualifizierung gehen und um was genau handelt es sich?

AsaFed 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 17:28

Es handelt sich um eine 2-jährige Ausbildung, bzw. in meinem Fall Umschulung mit staatlicher Annerkennung.Der Bildungsgutschein wurde mit Paragraf 81 bezeichnet...

PepiamStart  18.10.2024, 17:31

Welchen Abschluss erwirbst du genau?

AsaFed 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 17:32

Staatlich annerkannte Kosmetikerin

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, danke für die Antworten auf meine Nachfragen.

Es gibt einmal die duale Berufsausbildung zur Kosmetikerin, die geht drei Jahre und es gibt die zweijährige schulische Berufsausbildung zur staatlich geprüften Kosmetikerin.

Du machst eine abschlussbezogene Weiterbildung und es müsste dir monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 EUR zustehen.

Zuständig für die Bewilligung davon ist deine Sachbearbeiterin. Wenn sie es ablehnt, reicht die mündliche Aussage nicht aus. Du möchtest bitte einen Ablehnungsbescheid haben, mit rechtlicher Begründung. Dagegen gehst du dann in den Widerspruch, sofern sie sich weiterhin weigert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 16:31

Ich wollte mich noch mal kurz melden...Das ist die heutige Antwort meiner SB....

Und da bin ich wieder nicht einverstanden...Die Zwischenprüfung ist intern, die Abschlußprüfung wird von einem BDBK Verband abgenommen.

Ja...bis zu vollen 2 Jahren fällt 1 woche, denn die Umschulung vom 7.10.2024- bis zum 30.09.2026 geht...aber ist es wirklich so genau...?

Meinst du, dass sie recht haben könnte.

Ich warte auf den Ablehnungsbescheid und werde nächste Woche mit dem SoVd Wiederspruch anlegen....die Frage ist nur, ob es überhaupt Chancen hat....🤔?

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Die von Ihnen gewählte Maßnahme ist keine Umschulung, welche zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren (Durchführung in der Regel in Vollzeit) vorgesehen ist. Die Dauer der Maßnahme beträgt in Ihrem Fall 23,8 Monate, also unter 2 Jahren und zudem wird die Maßnahme in Teilzeit durchgeführt. Die Prüfungen erfolgen Intern und wird nicht entsprechend anerkannt.

Die Förderung erfolgt nach §81 SGBIII, aber die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für die Förderung nach §87a.

 Dies betrifft nicht die Förderung an sich. Sprich die Weiterbildungskosten und die Lebensunterhaltsleistungen werden unabhängig davon gezahlt.

PepiamStart  29.10.2024, 18:37
@AsaFed

Puh, also der Widerspruch kostet dich nichts, den kannst du auf jeden Fall einlegen. Wenn das in Teilzeit ist, dann wäre es mit einem Jahr in Vollzeit zu vergleichen und dann würde sie grundsätzlich richtig liegen.

Steht der vorletzte Absatz genauso, also Wort für Wort? Weil da steht ja dass du doch die Voraussetzungen für Weiterbildungsgeld erfüllst, es sei denn, am Ende stand ein “nicht”.

Vieleicht lässt du dir von jemand anderen aus der Qualifizierung mal deren Bewilligungsbescheid zeigen und schaust mal was da drin steht. Denn du hast ja geschrieben, die bekämen alle die 150 EUR Weiterbildungsgeld.

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 18:40
@PepiamStart

ja, das habe genau so kopiert, wie in Email Stand....

PepiamStart  29.10.2024, 18:42
@AsaFed

Dann hat sie sich ja widersprochen.

“Die Förderung erfolgt nach §81 SGBIII, aber die Maßnahme erfüllt die Voraussetzungen für die Förderung nach §87a.”

Darin wird das Weiterbildungsgeld geregelt.

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 18:49
@PepiamStart

ich war heute auch bei Sovd, nächste Woche Do.schauen sie sich den Ablehnungsbescheid noch mal an...und dann wird es gehandelt...Die Frage ist halt, ob es sich lohnt🤔Sie wollen ca.50 Euro für den Wiederspruch.Ist völlig ok, denn niemand arbeitet umsonst.Ist halt schade für mich, Geld umsonst auszugeben, wenn es so wie so sich nicht lohnt...

Mich ärgert halt die Tatsache, dass ich von Anfang an flasch beraten wurde...Denn damals hießte es- alles ist bestens, alle Ansprüche werden berücksichtigt, auch die Dauer der Umschulung wurde nicht beachtet. Und jetzt.....

PepiamStart  29.10.2024, 18:54
@AsaFed

Das macht es auch irgendwo so traurig und sie hat sich, wenn sie das so geschrieben hat, auch vertan. Sie schreibt dass die Maßnahme mit Weiterbildungsgeld gefördert wird (§ 87 a). Das sollte alles so eigentlich nicht ablaufen und das mit der Beratung, die in eine ganz andere Richtung ging, solltest du unbedingt erwähnen.

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 18:54
@PepiamStart

wahrscheinlich hat sie sich vertan...in dem Bescheid wird es ja noch mal aufgelistet sein....

Ich bin auch selber Schuld- man sollte alle Informationen selbst prüffen im Vorraus und sich nicht auf irgend welche Aussagen verlassen...auch wenn die SB fest davon überzeugt ist...

Auf jeden Fall danke ich dir viel mals!❤️

PepiamStart  29.10.2024, 18:57
@AsaFed

Oh Mann, das tut mir alles so leid für dich. Man muss sich auf die Aussagen und Beratungen einer Behörde verlassen können. Und wenn die dann leider falsch sind, müsste man versuchen eine Lösung zu finden. Ich drücke dir ganz fest die Daumen.

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 19:13
@PepiamStart

Noch mal vielen lien dank!❤️

ah...weißt du...vor allem tut es weh,wenn du nach einem Jahr AU und einem Jahr Reha zurück ins Leben kehren willst und hart dafür kämpfst...und am Ende bekommst so was....das ist einfach unbeschreiblich.Es geht mir wahrscheinlich weniger um WBgeld, sonder um die Situation an sich...Ich bin nicht mehr die Jungste und wollte eine vernünftige Umschulung machen.Jetzt heißt es aber ganz was anders...

PepiamStart  29.10.2024, 19:17
@AsaFed

Ist ein Gedanke: die Umschulung woanders fortsetzen, vielleicht kommt das ja für dich in Frage. Zum Beispiel als Einzelumschulung in einem Beauty Salon. Dann wärst du in zwei Jahren fertig, mit vollständig anerkannter Ausbildung. Bekommst auch Weiterbildungsgeld dafür.

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 19:25
@PepiamStart

Das war auch mein Plan B damals🤷‍♀️Bei der anderen Schule eine um 2 Jahre verkürzte Umschulung zu machen, mit IHK Prüfung. Es hießte aber- es gibt ja keinen Unterschied zwischen diesen zwei Schulen...Für diese Art der Umschulung bräuchte ich eine Praxis, die hätte ich aber auch gehabt.Nur halt weit weg, aber jetzt denke ich, dass es auch ok wäre....

Nur ist diese Ausbildung bereits am 1.08.begonnen...Und ich glaube auch kaum, dass die SB das umsetzen wird. Warum soll sie es tun? Hauptsache weg vom Tisch....

PepiamStart  29.10.2024, 19:36
@AsaFed

Also wenn sie einmal etwas bewilligt hat, dann ist ja ein Bedarf für eine Qualifizierung vorhanden. Dass kann man nicht so vom Tisch wischen. Ich glaube ein Gespräch mit ihr wäre ganz gut, vielleicht nimmst du noch jemanden mit, der dich unterstützt. Das darfst du.

AsaFed 
Beitragsersteller
 29.10.2024, 19:44
@PepiamStart

das ist ggf.eine Option❤️meine Soziotherapeutin würde sonst mitkommen...sie begleitet manche meiner Termine bei bedarf, denn ich gesundheitlich es nicht mehr so gut schaffe, wie früher.

Danke dir! Es ist echt schön, dass es nocht nette Menschen gibt, die einem helfen können und wollen!❤️

PepiamStart  29.10.2024, 19:46
@AsaFed

Das ist ja lieb von dir, Dankeschön. 😍🫶🏻 Klingt nach einer guten Idee, nimmt dir jemanden mit und gehe deinen Wünschen und Plänen nach. Es wird eine Lösung geben.

AsaFed 
Beitragsersteller
 09.11.2024, 17:36
@PepiamStart

Hi! ich hoffe, es ist ok, wenn ich mich bei dir melde...❤️habe inzwischen einiges in die Wege geleitet.Kontakt mit der anderen Schule, die dual ausbildet- sie werden mich auch jetzt demnächst übernehmen. Einen Betrieb habe ich auch, wo ich die Ausbildung machen würde. Das wird dann mit HWK Prüfung abgeschloßen.Jetzt habe ich meine SB informiert und warte auf ihre Antwort.Inzwischen hat sich leider mein gesundheitlicher Zustand sehr verschlechtert.Bin medikamentös eingestellt, denn ich anders das Chaos in der Schule nicht aushalten kan.Inzwischen haben sich sehr dolle qualitative Mängeln gezeigt.Das alles habe ich meiner SB berichtet, denn ich auch ab dem ersten Tag ein Protokoll geführt habe....

Was würdest du sagen? Besteht eine Chance, dass die Agentur dem Wechsel zustimmt?

Um einen persönlichen Termin mit der SB hab ich gebetten, nur leider keine Antwort bis jetzt. Aber sie war nicht da diese Woche, evtl. krank.

Ich habe auch Zeugen.Eine Mitschülerin, die gestern die Maßnahme abgebrochen hat aus den gleichen Gründen. Sie ist auch dur AfA gefördert.

PepiamStart  11.11.2024, 19:32
@AsaFed

Hallo du liebe, wenn der Betrieb eine Einzelumschulung mit dir durchführen möchte, kann ich mir nicht vorstellen, wie deine SB das ablehnen möchte. Es gibt keinen Grund dazu. Zumal das ja in einen anerkannten Berufsabschluss führt.

Da solltest du gute Karten haben. Versuch ein bisschen den Stress abzuschütteln.

Liebe Grüße

AsaFed 
Beitragsersteller
 11.11.2024, 20:45
@PepiamStart

Ich danke dir❤️Ichcweiß leider nicht , welche Auswirkung das auf den Bildungsgutschein haben wird.....ich hoffe nur, dass es klappt.Ich habe recht schnell reagiert, es ist nur 1 Monat um.Die andere Schule würde mich ab dem 1.02.25 aufnehmen.und einen besseren Abschluß werde ich in dem Bereich nicht finden.die aktuelle Schule ist angeblich staatlich anerkannt, bietet aber keinen anerkannten Abschluß.

Ich hoffe nur nicht, dass meine Gesundheit mir im Weg steht.Aber diese Konsequenzen sind durch aktuellen Chaos entstanden.Von daher, wenn dieser Außlöser weg ist, wird es mir auch besser gehen.Das kann ich natürlich mit einem Attest vom Arzt und Stellungnahme von meinem Therapeuten beweisen.

Liebe Grüße!

AsaFed 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 17:52

ich danke dir vom ganzen Herzen❤️das mache ich so auf jeden Fall.Bin einfach so verloren...der Billdungsgutschein wurde auch noch nich bewilligt.Ich gehe zwar zur Schule, aber habe noch keine Antwort von der Leistungsabteilung.Der Frist dafür war am 16.10.- nichts wurde bis heute bearbeitet.

Ich habe es zwar schriftlich von ihr, aber formlos( via Email).Ich werde jetzt einen Ablehnungsbescheid verlangen und werde dann weiter den Wiederspruch in die Wege leiten.

PepiamStart  18.10.2024, 18:06
@AsaFed

Den Bewilligungsbescheid dafür muss auch die gleiche Sachbearbeiterin erstellen, auch für deine Fahrtkosten, wenn dir welche entstehen. Ich habe dir gerne geholfen und auch mal bei dieser Behörde gearbeitet. Deine Sachbearbeiterin hat vielleicht viel um die Ohren oder vertritt oder was auch immer. Die Bescheide müssen aber kommen und eine Behörde muss Entscheidungen begründen.

Ich hoffe, es klärt sich bald alles auf. Liebe Grüße gehen raus an Dich. 🍀🙋🏻‍♀️

Und viel Erfolg mit der Weiterbildung.

AsaFed 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 18:13
@PepiamStart

Vielen lieben Dank für deine Hilfe!❤️

Du könntest zum Beispiel den Ansprechpartner für (Weiter)bildungsprämie verlangen und bei ihm in der richtigen Abteilung selbst nachfragen und/oder gleich mit dem Bildungsgutschein einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Dann lässt du dir auch seine E-Mail Adresse geben und schreibst ihm diesen.


AsaFed 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 17:46

Das werde ich am Montag noch mal machen...gestern wurde mir gesagt, dass meine Ansprechspartnerin die Sachbearbeiterin aus der Reha-Abteilung ist( habe davor 1 Jahr Berufsreha gemacht)...und bei ihr hackt es...Alle Anträge werden an sie weiter geleitet und sie leitet das ( oder auch nicht) weiter...

Heute habe ich sie auch gefragt, welche Abteilung dafür zuständig ist. Keine Antwort🤷‍♀️

Aber danke vielmals, versuche ich ab nächste Woche wieder....

AsaFed 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 17:55
@lichttraeger666

Ganz genau! ich möchte nähmlich mich während der Umschulung weiterbilden und auf spezielle Fächer qualifizieren. Darum habe ich so sehr darauf gehofft....Und der Bildungsgutschein wurde nähmlich mit Paragraf 81 bezeichnet...Deshalb war ich so frustriert....