Wehrdienstpflicht für Behinderte?
Hallo Community,
demnächst wird sich in Sachen Wehrdienst einiges tun.
Entweder werden Männer ab 18 Jahren per Post angeschrieben und müssen einen Fragebogen ausfüllen oder sie kommen direkt in den Wehrdienst - so richtig klar scheint das derzeit (noch) nicht zu sein.
Ich habe gelesen, sofern man(n) verheiratet ist, muss man(n) nicht zwingend eingezogen werden, auch Behinderte müssen das per se nicht.
Was gilt für die Bundeswehr nun als Behinderung? Gibt's bestimmte Kriterien und gelten manche Behinderungen mehr als andere?
Und kann ein Behinderter jetzt schon den Dienst verweigern? Falls ja, wie?
Jegliche Informationen diesbezüglich sind erwünscht.
Gruß
7 Antworten
Entweder werden Männer ab 18 Jahren per Post angeschrieben und müssen einen Fragebogen ausfüllen oder sie kommen direkt in den Wehrdienst
Bislang ist keine aktive Militärdienstpflicht wirklich geplant. Pistorius hatte ein Konzept vorgestellt, welches als eine Art Truppenwerbung zu sehen wäre. Würde man dadurch ausreichend freiwilliges Personal rekrutieren können, dann wäre eine Wehrpflicht wahrscheinlich nicht notwendig.
Abgesehen davon, höchstwahrscheinlich wird es im ersten Quartal 2025 zu einem Regierungswechsel kommen, was danach kommt, ist derzeit unklar.
Fakt ist, initiiert man eine Militärdienstpflicht, dann wird es dauern, bis diese in die Tat umgesetzt werden kann. Es müssen u.a. Ressourcen und Mittel bereitgestellt werden, was Zeit beansprucht.
auch Behinderte müssen das per se nicht.
Nein, natürlich nicht. Das war noch nie ein Thema bezüglich des Militärs.
Als "behindert" gilt, wer entsprechend eingestuft wurde. Trift das auf dich zu, dann kannst du sicherlich belegen.
Unabhängig von körperlichen oder sonstigen Beeinträchtigungen, es kann jederzeit ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt werden.
Kriegsdienstverweigerung kann allerdings überwiegend durch eine mentale Einstellung erfolgen, weniger aufgrund von nicht auf den ersten Blick ersichtlichen Behinderungen
Korrekt. Etwaige körperliche Beeinträchtigungen waren noch nie Gegenstand eines Antrags auf Kriegsdienstverweigerung. Hier geht es ausschließlich um die Weigerung aus Gewissensgründen.
Alles andere wäre in einer Musterung zum Militärdienst zu klären, u.a. durch entsprechende Nachweise von Fachärzten usw.
Falls du es nicht mitbekommen hast: die Ampelregierung ist zusammen gebrochen.
Das heißt die besagten Pläne werden höcht wahrscheinlich sowieso nicht mehr umgesetzt.
Ansonsten ist Krieg nicht Behindertengetecht. Alles was dazu führt, dass du nicht mir dem Sturmgewehr aus dem Schützengraben springen kannst, wird ziemlich sicher die Ausmusterung zur Folge haben.
Ich wurde damals schon wegen undichter Herzklappen ausgemustert. Was eigentlich nur bedeutet dass ich wahrscheinlich kein Marathonläufer werden kann.
Dafür dürfte dann ja die Musterung da sein. Da fliegen ja auch schon Leute raus, die eigentlich im Sinne des Gesetzes keine (Schwer)behinderung haben. Laut den Plänen (die aber jetzt bei Neuwahl ggf. eh hinfällig sind) würden die geeignetesten und motiviertesten ausgewählt werden. Im ersten Jahr beträfe das aber auch nur 5000. Insofern muss sich wahrscheinlich keiner Gedanken machen, der nicht will. Und mit Behinderung vermutlich schonmal gar nicht. Da dürfte man eher nicht unter die geeignetesten fallen.
Wie der ungefähre Ablauf bei der Musterung wäre, habe ich dank der hier hinterlegten Links nachlesen können. Allerdings ist die Ausmusterung schwierig, wenn man spezielle Autoimmunerkrankungen hat, die man nicht sieht oder wenn man psychisch beeinträchtigt ist oder z.B. autistisch, etc. Es geht bei der Musterung offenbar sehr um sichtbare, körperliche Einschränkungen, wie z.B. ob man sich bücken kann.
Danke JayCeD, das hilft mir erstmal weiter.
Weißt Du, ob die Bundeswehr eigene Richtwerte für Behinderungen hat, nach denen sie eine Musterung bewerten und die sich z.B. von der Bewertung des Versorgungsamts unterscheiden? Oder gelten da allgemein die Richtwerte des Versorgungsamtes oder vielleicht von einer gänzlich anderen Stelle?
Das Versorgungsamt hat damit überhaupt nichts zu tun. Die Bundeswehr interessiert sich nur dafür ob du körperlich geeignet bist, an einem Krieg teilzunehmen. Wenn du z.B. gluten und laktose intolerant bist und man nicht extra für dich gluten- und laktosefreie Feldrationen an die Front bringen will, wäre das auch ein Grund dich aus zu mustern.
Wird sich dann wohl zeigen. Ich vermute, sobald ein GDB vorliegt. Oder ein GDB von mindestens 50%, also Schwerbehinderung. Ab dann gelten ja grundsätzlich erstmal auch die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz.
So lange nicht keine Regelungen bestehen, ist das alles nur Glaskugelei.
Mein Mann (GDB 50, damals 80) musste gar nicht erst zur Musterung damals. Obwohl er tatsächlich gewollt hätte, weil die Bundeswehr damals noch ein geiler Arbeitgeber war.
Dafür ist ja dann die Musterung, um bestimmte Behinderungen zu begutachten. Meist reicht dann auch ein Attest von Deinem Arzt.
Deshalb auch vorher der Fragebogen. Dann können die auch gleich ein Attest von Deinem Arzt anfordern.
Danke soweit, diese Informationen sind schön zusammengefasst. Die Kriegsdienstverweigerung kann allerdings überwiegend durch eine mentale Einstellung erfolgen, weniger aufgrund von nicht auf den ersten Blick ersichtlichen Behinderungen und z.B. dem GdB und dem PG. Es gibt eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Thema spezialisiert hat und die davor warnt, ohne Hintergrundwissen einen Antrag zu stellen.