Wegen Mobbing verklagen?
Mein Bruder wurde gemobbt. Das Schulranzen ausgeleert und durch das Fenster weggeworfen. Mäppchen geworfen. Jacke mit ein Hackenkreuz gemalt. Und anderes.
Meine Mutter will die Eltern der Kinder verklagen wegen Sachbeschädigung.
Ist sowas möglich in Deutschland?
Oder das man die Schüler direkt verklagen kann?
7 Antworten
Muss man die Schüler direkt verklagen …
Als Geschädigter verklagt man nicht. Das ist nur eine Redensart. Man geht zur Polizei und zeigt an. Man macht also eine Anzeige. Das ist die Mindestvoraussetzung dafür, dass überhaupt Anklage erhoben werden kann. Dazu wird der Sachverhalt geprüft. Oder anders formuliert: Es wird ermittelt. Im Laufe dieser Ermittlungen stellt sich heraus, ob die geschilderten Sachverhalte für eine Anklage ausreichen. Das nennt sich »Anfangsverdacht«.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Anklage ist die Strafmündigkeit. Die hängt in erster Linie vom Alter der Täter ab und ob sie für ihre Taten gerichtlich verantwortlich gemacht werden können.
In Deinem geschilderten Fall ist es nicht nur Sachbeschädigung, sondern auch die Darstellung verbotener Symbole (Hakenkreuz). Es gibt also berechtigte Gründe für eine Anzeige. Alles andere entscheidet sich danach.
Gruß Matti
Ich bin nicht sicher, ob das für die Darstellung des Kakenkreuzes auch gilt, aber möglicherweise ist hier das Alter von15 Jahren entscheidend. Für die Beurteilung reichen meine Rechtskenntnisse nicht.
Meine Mutter will die Eltern der Kinder verklagen wegen Sachbeschädigung.
Oder dass man die Schüler direkt verklagen kann?
Die Eltern haben die Sachbeschädigung nicht begangen. Man muss den Täter anzeigen, in dem Fall die Mobber, wegen Sachbeschädigung und der Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Das ist die strafrechtliche Seite.
Anschließend muss man Schadensersatz zivilrechtlich von den Mobbern fordern (nicht von den Eltern). Das wäre die nächste Gerichtsbarkeit.
Ja ist möglich, es wird wahrscheinlich ein paar Sozialstunden geben oder Sachen wie dass die Mobber ein Entschuldigungsbrief schreiben müssen.
Die Strafen in Deutschland sind aber insgesamt für Jugendliche sehr milde im Vergleich zu den USA z.B.
Natürlich kann man die Eltern auf Schadensersatz verklagen. Erstmal kann man das Geld aber auch ohne Klage einfordern. Die Kosten für eine Klage werden den Wert der zerstörten Sachen bei weitem übersteigen.
Man kann die Eltern verklagen, hat aber keinen Erfolg, da diese die Delikte nicht begangen haben, sondern die Kinder die Täter sind. Man muss die Kinder wenn dann zivil- und strafrechtlich belangen.
Eigentlich ist es die Absicht meiner Mom dass die Mobber bestraft werden....
Aber es sind am Ende Kinder... Wie willst ein 15 jährigen bestrafen?
Ich würde es erstmal in der Schule zur Sprache bringen. Zudem könnte man die Eltern darauf hinweisen, dass Mobbing eine Straftat ist und mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann. Statt einer Klage wäre auch eine Anzeige möglich.
Man ist ab 14 strafmündig. Die Sache mit Harkenkreuz ist die Verwendung verbotener Symbole
Zudem könnte man die Eltern darauf hinweisen, dass Mobbing eine Straftat ist und mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden kann
In welchem § soll das denn stehen? Mobbing an sich ist nicht strafbar. Lediglich die einzelnen Taten, die während des Mobbings begangen werden (Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, ...). Nicht jedoch Mobbing an sich.
Wo steht das mit den 5 Jahren?
Soviel ich weiß, gibt es den Straftatbestand "Mobbing" gar nicht.
Das ist Sachbeschädigung, also eine Straftat. Anzeige erstatten.
Muss man die Schüler direkt verklagen oder die Eltern der Kinder, da die Kinder minderjährig sind.
In solchen Fällen ist aber auch eher der zivilrechtliche Aspekt relevant. Und zivilrechtlich ist man schon ab 7 Jahren belangbar. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind eigentlich ohnehin lächerlich gering bei Jugendlichen.