Wasserzähler Eichfrist abgelaufen?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem 4 Familienhaus(alles Eigentumswohnungen). Nun ist die Eichfrist von Wasseruhren im Waschkeller abgelaufen. Ob die Eichfrist der Wasseruhren in den anderen Wohnungen abgelaufen ist, kann nicht nachgewiesen werden. In meiner Eigentumswohnung sind 2 Zähler betroffen(Ende der Eichfrist 2017) Es wird jedes Jahr die Wasseruhren abgelesen, die Heizung abgelesen und die Rauchmelder durch einen Ablesedienst protokolliert. Der Ablesedienst hat sich wegen den abgelaufenen Wasseruhren nicht gestört. Von den anderen Eigentümern ist keine Auskunft und Nachweis der Eichfrist zu bekommen. Der Verwalter hat angeblich keine Handhabe die Wasserzähler in den Wohnungen zu Überprüfen. Meine Fragen: Kann ich den Wasserverbrauch anzweifeln , die Abrechnung anzweifeln und Geld bis zur Klärung einbehalten? Muß der Verwalter Auskunft über die Eichfrist in den einzelnen Wohnungen erteilen? Kann ich wenn ich alle Zählerstände in meiner Wohnung zusammengerechnet habe nur diesen Betrag zahlen?
3 Antworten
... zuständig ist der Betreiber der Erfassungsgeräte, sie wurden also nicht gemietet, warum auch immer, sondern von den ET gekauft.
Diese leisten sich einen Verwalter, also ist der auch zuständig. Setze ihn auf den Topf.
Anzweifeln sehe ich nicht, denn Wasser darf per Beschluss verteilt werden, so jedenfalls der BGH!
Zunächst ist die Frage zu beantworten, wer der Betreiber der Messgeräte ist.
In § 32 des Mess- und Eichgesetzes ist geregelt:
"Wer neue oder erneuerte Messgeräte verwendet oder im Auftrag des Verwenders Messwerte von solchenMessgeräten erfasst, hat die betroffenen Messgeräte der nach Landesrecht zuständigen Behörde spätestenssechs Wochen nach Inbetriebnahme anzuzeigen ... "
https://www.gesetze-im-internet.de/messeg/MessEG.pdf
Da es sich um Eigentumswohnungen handelt, wäre zu prüfen, was die Satzung der EIgentümergemeinschaft diesbezüglich regelt.
Ich kann nur folgendes empfehlen:
Entweder überträgt die Eigentümergemeinschaft das komplette Paket an eine Messdienstfirma, die sämtliche Belange wahrnimmt, d. h. Überwachung Eichgültigkeit, Plantausch der Messgeräte, Überwachung Funktionalität, Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung oder die Hausverwaltung (die offenbar damit überfordert ist) übernimmt diesen Part.
Welche Eichmerkmale ein Zähler hat, kann mittels Foto leicht festgestellt werden.
Ich rate ausdrücklich davon ab, dass sich jeder um seinen Zähler kümmert.
Das Prozedere einer Befundprüfung ist in § 39 des MessEG und § 39 der Mess- und Eichverordnung
https://www.gesetze-im-internet.de/messev/MessEV.pdf
geregelt.
Die Kostenfrage wird in § 59 MessEG behandelt.
Natürlich muss vorher klar sein, wer Messgerätebetreiber ist.
Günter
Es gibt im Energiesektor unterschiedloche Marktrollen.
- Messgerätebertreiber (Verantwortlicher für die EIchgültigkeit)
- Messgerätedienstleister (Ableser/Abrechner)
Diese können bei einer Firma identisch sein, müssen es aber nciht.
So es sich nur um einen Ablesedienst handelt, interessiert der sich nicht für die Eichgültigkeit, da im Zweifel nicht dafür verantwortlich ist.
In wieweit man es bei eurer Firma mit Profis zu tun hat, muss ich nach der Datensachlage bezweifeln.
Auf der anderen Seite kenne ich die Verträge mit dieer Firna nicht, was ihr alles per Vertrag übertragen wurde.
Kann ja sein, dass dort der EIchtausch nicht miz im Paket ist.
Günter
normal müssen diese Uhren alle 6 Jahre wegen der Eichung gewechselt werden. Normal tut das der Versorger automatisch. Du bist hier Wohnungseigentümer von einer Wohnung, der für den Zustand, bzw. Eichung , selbst verantwortlich zu sein scheint. Es liegt an Dir selber, über einen selbst beauftragten Klempner sich neue Uhren installieren zu lassen.
Das macht der Ablesedienst nach Erteilung eines Auftrages. Jedoch sind 2 Zähler in meiner Wohnung seit 2 Jahren abgelaufen ,wurden aber nicht vom Ablesedienst moniert. Über die Zähler in den anderen Wohnungen (abgelaufen?) , bekomme ich vom Ablesedienst und dem Verwalter keine Auskunft. ( Datenschutz?)
Ein Ablesedienst kommt jedes Jahr, liest Heizung,Wasser ab und überprüft die rauchmelder. 2 Wasserzähler (durch Ablesedienst Montiert) sind seit 2017 abgelaufen, wurden aber nicht moniert. seit 2010 wird der Verbrauch über Wasserzähler abgerechnet. Im Waschkeller sind 3 Wasserzähler seit 2016 abgelaufen. Wie es in den Wohnungen ist, weiß ich nicht. Auskunft darüber wird vom Ablesedienst und Verwalter mir gegenüber verweigert. Datenschutz