Eigentümerversammlung?
Wir sind Eigentümer einer Wohnung - große Eingentümergemeinschaft = ca. 120. Corona-bedingt will der Verwalter nun dieses Jahr keine Versammlung durchführen. Die bisher genutzte Räumlichkeit würde nach meinem, und auch weiteren Eigentümern, Ermessen die gesamten Coronna-Sicherheitsmaßnahmen, wie Abstand und Belüftung, erfüllen.
Frage: Kann der Verwalter diese Absage eigenmächtig treffen? (Der Beirat ist auch für die Durchführung der Versammlung)
5 Antworten
Dann habt ihr doch sicher eine Satzung.
Wenn darin eine Jahreshauptversammlung vorgeschrieben ist, muss die auch durchgeführt werden.
Einseitig kann der Verwalter das auf keinen Fall ändern
Kleiner Tipp: Da reicht es schon aus, wenn einer die Abrechnung nicht genehmigt oder zurückschickt, dann muss er eh eine Versammlung machen.
Ansonsten müsste man eben nach anderen Räumlichkeiten schauen.
Nein, in der Eigentümerversammlung könnt ihr den sogar ans Freie liefern und euch einen neuen Verwalter suchen. Denn er verwaltet nur, bekommt Geld und soll seine Arbeit machen mehr nicht.
Wenn der Verwalter nicht spurt, bestellt ihr euch wen Neues.
Ansonsten: Schon mal was von Videokonferenzen gehört?
Hallo, hier ein Link von meiner Hausverwaltung-
www.wohnen-im-eigentum.de/artikel/7-tipps-fuer-eigentuemerversammlungen-corona-zeiten