Eigentümerversammlung?
Wir sind Eigentümer einer Wohnung - große Eingentümergemeinschaft = ca. 120. Corona-bedingt will der Verwalter nun dieses Jahr keine Versammlung durchführen. Die bisher genutzte Räumlichkeit würde nach meinem, und auch weiteren Eigentümern, Ermessen die gesamten Coronna-Sicherheitsmaßnahmen, wie Abstand und Belüftung, erfüllen.
Frage: Kann der Verwalter diese Absage eigenmächtig treffen? (Der Beirat ist auch für die Durchführung der Versammlung)
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Dann habt ihr doch sicher eine Satzung.
Wenn darin eine Jahreshauptversammlung vorgeschrieben ist, muss die auch durchgeführt werden.
Einseitig kann der Verwalter das auf keinen Fall ändern
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Kleiner Tipp: Da reicht es schon aus, wenn einer die Abrechnung nicht genehmigt oder zurückschickt, dann muss er eh eine Versammlung machen.
Ansonsten müsste man eben nach anderen Räumlichkeiten schauen.
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Nein, in der Eigentümerversammlung könnt ihr den sogar ans Freie liefern und euch einen neuen Verwalter suchen. Denn er verwaltet nur, bekommt Geld und soll seine Arbeit machen mehr nicht.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn der Verwalter nicht spurt, bestellt ihr euch wen Neues.
Ansonsten: Schon mal was von Videokonferenzen gehört?
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Hallo, hier ein Link von meiner Hausverwaltung-
www.wohnen-im-eigentum.de/artikel/7-tipps-fuer-eigentuemerversammlungen-corona-zeiten