Darf Ehefrau (Eigentümerin) Ihren Ehemann (Hausverwalter) als Hausverwalter wählen oder ist sie nicht stimmberechtigt aufgrund der Neutralitätspflicht?

4 Antworten

Sollte der ehemalige Eigentümer das als Vorraussetzung gemacht haben,das alle anderen Eigentümer gefragt werden, dann kann er dagegen vorgehen. Immerhin könnten ihn so ne Menge Geld abhanden gekommen sein.

Bestanden bei anderen ein wirkliches Interesse?

Wollte mir eine Wohnung kaufen, sowas ähnliches wurde auch bei mir abgezogen. Im Nachhilfe bin ich froh nicht solche Aushilfs Hitler als Nachbarn und Verwalter zu haben.


Steuerfragen90 
Beitragsersteller
 22.10.2020, 23:50

Ja, der Verwalter wusste von mir sogar schriftlich, dass ich eine Immobilie kaufen wollte und von den anderen mündlich - wir haben unser Kaufinteresse aber nicht an dieser verkauften Wohnung betitelt, weil wir ja garnicht wussten das der ältere Mann verkaufen wollte, er war auch nie bei dem Eigentümerversammlungen vertreten und die Hausverwaltung ist allgemein sehr intransparent.

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SirAndius  23.10.2020, 00:15
@Steuerfragen90

Jetzt müsst ihr herrausfinden ob der ehemalige Eigentümer das als Bedingung gemacht hat.

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Steuerfragen90 
Beitragsersteller
 23.10.2020, 00:36
@SirAndius

Ich schätze der wird in seinem Alter nicht mehr vor Gericht gehen. Aber danke für den Tipp, ich werde das mit den anderen Eigentümern besprechen.

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Selbst wenn ihm die Wohnung gehören würde, dürfte er sich selbst wählen. Es gibt keine Neutralitätspflicht, jeder mit einer Stimme darf stimmen, wofür oder wogegen er will.


AnglerAut  22.10.2020, 23:45

Sich selbst wählen dürfte er nicht. Bei Verträgen mit einem Eigentümer ist dieser nicht stimmberechtigt.

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Es ist völlig egal wem welche Wohnung gehört. Jede Wohneinheit einer WEG hat einen Eigentümer. Und der Eigentümer der Einheit hat eine Stimme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Ehefrau darf mitstimmen.