Wasserschaden Mieter zahlt?

11 Antworten

Für die Beseitigung des Schaden ist in der Regel erstmal der Vermieter zuständig. Der holt sich die Kosten dafür vom Mieter zurück, falls dieser wirklich Verursacher ist. Und der Mieter sollte sich an seine Haftpflichtversicherung wenden.


schleudermaxe  17.10.2019, 12:29

... im Leben nicht, der läppische Betrag einer PH hilft meistnicht, wenn die VGV des Vermieters die komplette Reparatur bezahlt. Der Mieter bezahlt zudem ja auch die Beiträge, also bitte!

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Wie wäre es, wenn man erstmal die Umstände des Wasserschadens untersucht, anstatt hier gleich irgendwelche Anschuldigungen zu verbreiten?

Ist es die eindeutige Schuld des Mieters, dann hat dieser auch zu Haften. Ansonten ist es Sache des Vermieters.


schleudermaxe  17.10.2019, 12:30

.. der Mieter bezahlt die Beiträge für die VGV, also greift zuerst die.

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Klassischer Mietsachschaden. Haftbar ist der Mieter.

Schaden beim Kosmetiksalon übernimmt aber (wenn vorhanden) die Privathaftpflichtversicherung des Studenten.

Ebenso den Schaden an der Bausubstanz und am Vermietereigentum in der Wohnung des Studenten.

Der Schaden am Mobiliar des Studenten übernimmt (wenn vorhanden) die Hausratversicherung des Studenten.

An dir bleibt nix hängen. Selbst eine Mietminderung des Kosmetiksalons muss der Student tragen, oder über seine Privathaftpflichtversicherung regulieren lassen.


DerHans  17.10.2019, 10:12

An der Bausubstanz übernimmt erst die Gebäudeversicherung und nimmt Regress.

Das gleiche gilt für die Inhaltsversicherung des Gewerbebetriebes.

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Valnar25  17.10.2019, 10:13

Alles was mit der Haftpflicht des Studenten zu tun hat passiert nur nachrangig.

Die ersten Ansprechpartner sind die Gebäudeversicherung für Schäden am Gebäude (inkl. Mietausfall) und die Inhaltsversicherung für Schäden am Inhalt des Kosmetiksalons.

Hat für die Geschädigten auch nur Vorteile, da die Abwicklung wesentlich schneller geht (da nicht erst die Haftung geprüft werden muss) und zum Neuwert reguliert wird.

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schleudermaxe  17.10.2019, 12:35
@Valnar25

... Du widersprichst einem Studenten aus dem Vers.-Bereich, auch noch dem Fachmann?

Gratuliere, den Mut hatte ich auch.

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schleudermaxe  17.10.2019, 12:34

... immer diese Kenner! Der Mieter bezahlt die Beiträge für die VGV, also greift erstmal die, so auch die Gerichte hier bei uns.

Ich kenne zudem keinen ET, der sich mit Zeitwerten aus einer PH abspeisen lässt, und den Rest selber bezahlt. Daran ändert Deine aberwitzige Behauptung nichts, am ET bleibt nichts hängen.

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qugart  17.10.2019, 12:36
@schleudermaxe

Völliger Quark. Als erstes greift § 823 BGB. Versicherungen sind optional und nicht verpflichtend.

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schleudermaxe  17.10.2019, 12:43
@qugart

... immer noch mehr wie Deins, schaue mal in die anderen Antworten/Kommentare.

Und wer den Unterschied zwischen Zeitwert bei PH und kompletter Übernahme bei VGV noch nicht kennt, kann eigentlich auch nicht im Studium gewesen sein und darf somit ja auch nicht einmal an den Kunden gesetzt werden.

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schleudermaxe  17.10.2019, 13:26
@qugart

...eben, die VGV bezahlt aber die komplette Rechnung und ob Dir das passt oder nicht, ist auch mir egal.

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Gebäudeschäden sind in erster Linie dem Gebäudeversicherer anzuzeigen. Diese lässt dann auch prüfen,ob Trocknungsmaßnahmen angezeigt sind.Es handelt sich ja eindeutig um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser".

Erst in zweiter Linie ist dann die Haftung zu prüfen.

Schäden am Inventar des darunter liegenden Gewerbebetriebes sind wiederum von dessen Lw-Versicherung gedeckt.

Sowohl die Gebäude- als auch die Inhaltsversicherung werden dann VERSUCHEN, den Mieter in Regress zu nehmen. Als Student wäre er noch über seine Eltern haftpflichtversichert

Als Vermieter bist du auch hier nicht in der Haftung. Wenn der Kosmetiksalon keine Versicherung hat, > persönliches Pech.