Bei der Mietwohnung Küche übernommen nach dem Küchenabbau Wasserschaden entdeckt?
Hallo zusammen
ich habe eine Wohnung vor zwei Jahre bezogen zur Miete.
und habe dabei eine EBK vom Vormieter abgekauft. Die Wände hinter der Küche konnte ich bis zum Abbau nicht voll einsehen. Und jetzt haben wir die Whg. Gekündigt und beim Auszug die gekaufte Küche abgebaut , nach dem Abbau der Küche haben wir eine feuchte Wand entdeckt.
nun möchte die Vermieterin von uns einen Schadenersatz einfordern ist das rechtens ? Wir haben die Küche ja nicht aufgebaut und uns war es nicht bewusst das ein Wasserschaden vorhanden ist .
über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
wodurch wurde denn der Wasserschaden verursacht?
Da habe ich noch keine Antwort erhalten durch die Vermieterin. Wir hatten am Tag der Whg Abgabe es erst entdeckt. Aber keine Ursache erkennen können.
3 Antworten
Wasserschäden treten nicht ohne Grund auf. Mögliche Gründe könnten angebohrte Wasser/Abwasser-Leitungen sein oder nicht fachmännisch gedichtete Wasserleitungen.
Entscheident dabei ist wer den Schaden verursacht hat und ersatzpflichtig ist.
Ich würde das ggf. gerichtlich klären lassen - ich hoffe Du hast eine Rechtschutzversicherung.
Ja wie gesagt , ich habe die eingebaute Küche so übernommen wie sie da stand. Und habe auch nichts angeschlossen. Im Mietvertrag ist es auch so festgehalten das die Küche so übernommen wurde .
Habe eine Rechtschutzversicherung , Gott sei Dank, lieben Dank
Für Schäden am Gebäude wozu die Wand zählt, muss doch eine Gebäudeversicherung da sein, welche Euch unter anderem in die Nebenkosten umgelegt wurde . Steht da irgend wo was im Mietvertrag , dass sie eine solche Gebäudeversicherung nicht hat? Darauf hätte sie Euch nämlich dann hinweisen müssen.
Es zahlt der Verursacher. der bist offenbar du. Einen Nachweis zu erbringen, dass der Einbau nicht fachgerecht war dürfte unmöglich sein