Es ist nicht ganz so einfach für eine Privatperson den richtigen Anbieter zu finden, der dir eine wirksame ladungsfähige Anschrift bietet.

Ein Unternehmen mit registriertem Hauptsitz irgendwo auf der Welt kann sich prinzipiell einfach Geschäftsadressen mieten.

Für eine Geschäftsadresse reicht ein Briefkasten an den zugestellt werden kann. Dieser ist in Verbindung mit einem funktionierenden Dienstleister, der die Post dem Empfänger tatsächlich zustellt, grundsätzlich ladungsfähig.

Privatpersonen haben anders als Unternehmen keine Geschäftsadressen. SIe müssen an ihrer ladungsfähigen Anschrift anzutreffen sein, zumindest theoretisch. Einem Gerichtsvollzieher sollte es beispielsweise möglich sein unter der Adresse einen Termin mit dir wahrzunehmen. Ist das nicht der Fall, gilt nur eine behördlich registrierte Meldeadresse als ladungsfähig. Ansonsten ist deine Adresse nicht ladungsfähig und dein Impressum entspricht nicht geltendem Recht.

Die von dir genannten Dienstleister bieten c/o Geschäftsadressen mit Postservice, ein sogenanntes virtuelles Büro ohne repräsentative Anschrift. Das ist soweit auch okay und günstig zu bewerkstelligen.

Leider werden die Leistungen auch unpassenderweise von Privatpersonen wie Autoren, Bloggern, Gamern, Künstlern etc. in Anspruch genommen, deren Ladungsfähigkeit jedoch eine physische Präsenz voraussetzt.

Du kannst keiner Behörde und keinem Gericht der Welt glaubhaft machen, dass du dich regelmäßig an einem virtuellen Büro aufhältst und nur zeitweise dort mittels Postvollmacht vertreten wirst. Du wirst nie und nimmer als Privatperson bei Autorenglück, Postflex und Co. den Erfordernissen einer ladungsfähigen Anschrift entsprechen. Wenn du genau nachliest, bieten diese Anbieter das Privatpersonen auch so gar nicht an.

"Autorenglück" wird von einer Kleinunternehmerin betrieben, die dich sicherlich nicht bei Bedarf in ihre Wohnung lässt, um dich gelegentlich dort aufzuhalten und Gäste, wie einen Gerichtsvollzieher zu empfangen.

Auch "Postflex" bietet ausdrücklich nur eine virtuelle Adresse. Ich hatte dort mal explizit nachgefragt und mir wurde bestätigt, dass keinerlei physische Präsenz möglich ist.

Wirklich eine Frechheit, dass diese Anbieter ihre Leistungen nicht ausdrücklich an Unternehmen richten, sondern auch Privatpersonen aufnehmen und massenhaft sinnlose Leistungen verkaufen.

Ich hoffe, dass sich das irgendwann einmal jemand annimmt und die Verantwortlichen in den Knast schickt. Tatsächlich ist es aber ganz legal Produkte und Leistungen an unpassende Käufer zu vermitteln. Der Vertrag ist entscheidend und bei deinen Anbietern bestimmt anwaltlich geprüft ;-)

Es gibt aber durchaus auch Anbieter, die dir einen passenden physischen Impressum-Service bieten und auch für Privatpersonen geeignet sind. Eine günstige c/o-Adresse mit der Möglichkeit vor Ort einen Meetingraum, Büro, Arbeitsplatz mal für nen Termin kurzfristig zu mieten macht die Sache interessant. Du kannst dich theoretisch dort aufhalten und Gäste empfangen, alles was du für deine ladungsfähige Anschrift brauchst.

Da fällt mir z.B. der Anbieter "a***.net Impressum-Service" ein. Der Anbieter mit dem geflügelten Brief im Logo. Hier brauchst du keinen kostenintensiven Coworking-Vertrag, um neben dem eigentlichen Impressum-Service mal bei Bedarf einen Raum oder Arbeitsplatz kurzfristig buchen und nutzen zu können. So kommen Autoren, Blogger, Gamer und sonstige Privatpersonen günstig an eine echte ladungsfähige Anschrift.

Ich mache hier aber keine Werbung.

Such dir am besten einen Anbieter mit optionaler Raumnutzung ohne unkalkulierbare versteckte Kosten, z.B. für Posteingänge, Verpflichtung zur Abnahme bzw. Weiterleitung originaler Post usw.

Lieber eine feste Grundgebühr im einstelligen Bereich pro Monat mit inkludierter Postflat und kostenfreiem Postzugriff online.

Sieh dir das Impressum des Anbieters an. Hat er einen anständigen inländischen Firmensitz angegeben oder hat er ggf.selbst nur eine c/o Adresse? Wer vertritt dich denn dann und empfängt deine Post? Lass solche dubiosen Billiganbieter sein! Der Ärger ist vorprogrammiert.

Ist der Anbieter eine Privatperson, ggf. ein Kleinunternehmer, der das nur nebenher macht? Würd ich auch lassen, wenn ich einen langfristigen zuverlässigen gerichtsfesten Dienstleister brauche. Bei Adressanbietern, Verwaltungen etc. kommt eigentlich nur eine GmbH in Frage.

Als Absender auf Paketen kannst du dich mit Anschrift deines nächsten freien Paketshops angeben und Retouren vollkommen kostenfrei abholen. Da musst du nicht irgendwo etwas buchen und Geld für Nachsendungen zum Fenster raus werfen.

Ich hoffe, ich konnte dir bzw. vielen Publizisten auf Twitch, Youtube, TikTok, Insta etc. wirklich wertvolle Tipps geben, ohne hier Werbung zu machen und eine Liste möglicher Anbieter zu präsentieren.

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Dir wurde eine Wohnung samt sanitären Einrichtungen zur Miete überlassen. Zunächst bist also auch du für Mängel an der Mietsache verantwortlich. Deine Aufgabe ist es zunächst Mängel an der Mietsache dem Eigentümer zu melden.

Entsteht ein Wasserschaden in der Wohnung ist es zunächst nebensächlich in wessen Eigentum die Ursache oder die geschädigten Sachen stehen.

Vielmehr ist wichtig was ursächlich für den Schaden war und was genau beschädigt wurde.

Ist beispielsweise ein Wasserschaden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden, kommt für Schäden am Gebäudebestand, also an Wänden, Decken, Böden die Gebäudeversicherung des Eigentümers auf.

Ist sogenannter Hausrat geschädigt, also beispielsweise Kücheninventar, Möbel oder oder sonstige Gegenstände, greift die Hausratversicherung des Bewohners. Wem die geschädigten Gegenstände letztendlich gehören, ist nur bedingt relevant.

Ein Wasserhahn lässt Wasser allerdings bestimmungsgemäß heraus. Für den Versicherungsschutz wird hier die Frage nach der Ursache entscheidend sein.

War der Wasserhahn defekt, also beispielsweise durch eine gerissene Dichtung, so greifen je nach Schaden die oben genannten Versicherungen.

Hast du, der Vermieter oder der Vormieter hingegen den Schaden verursacht, indem ein defekter Wasserhahn über längere Zeit billigend in Kauf genommen wurde, sieht die Sache ganz anders aus. Hier ist der Schaden nämlich nicht durch den Defekt, sondern vielmehr über den Zeitraum durch Obliegenheitsverletzungen entstanden.

Ohne nähere Angaben zur exakten Schadenursache und zur geschädigten Sache wird es sehr schwierig sein dir eine konkrete Antwort zu geben.

Das Rätselraten über die Besitzverhältnisse bringt dich aber keinesfalls weiter.

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Was kann ich tun?

Hey Leute,

so Ich hab ein großes Problem und brauche dafür eure Hilfe… also Ich und meine Mutter wohnen seit circa 9 Jahre in einer Sozialwohnung in München das Problem momentan ist das es ein Rohrbruch gab unten im Keller und somit irgendwie das Wasser hoch zu uns in die Wohnung kam und es war schrecklich viel Wasser wir haben natürlich gleich unserer Ansprechpartnerin Bescheid gegeben und sie hat uns gleich ein Team rüber geschickt naja die haben eigentlich überhaupt nichts gemacht die dachten das es vom Waschbecken kommt und erst bei dritten Mal das wir da angerufen haben kam ein Team und hat es herausgefunden.

Somit kam ein paar Tage später ein Mann der mit dem Messgerät gemessen hat wieviel Feuchtigkeit die Wand und der Boden in der kompletten Wohnung hat und er hat gesagt das die Wohnung unbewohnbar ist!

Jetzt kommt wie erwartet Schimmel von den Wänden das ich und meine Mutter schon krank geworden sind wir sogar beim Arzt waren und auch die Ärztin uns ein Attest geschrieben hat und gesagt hat wir müssen da unbedingt raus !

das Problem ist meine Mutter und ich haben kein Geld für ein Hotel und soweit ich weiß sollten eigentlich auch Hausverwaltung oder so das Hotel zahlen aber die lassen uns hier seit fast 3 Wochen im Schimmel leben unser husten geht nicht weg und uns gehts überhaupt nicht gut wir haben alles angerufen was wir konnten zu mindestens wo wir wussten das wir da anrufen konnten aber uns fällt nichts mehr ein😪

Was sollen wir noch tun Leute ?

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Also als erstes einmal wäre es eure Obliegenheit als Bewohner gewesen, für umgehende Notmaßnahmen zu sorgen. Erster Ansprechpartner wäre hier die Feuerwehr und der Hausmeister.

Die Aussage, dass die Wohnung verschimmelt ist, kann in der Form nicht nachvollzogen werden. Schimmel entsteht nicht innerhalb einiger Tage!

Grundsätzlich haftet der Vermieter oder die Hausverwaltung nicht für Hotelkosten oder anderweitige Unterbringung. Bei Mängeln oder gar bei Unbewohnbarkeit der Mietsache, kann die Miete entsprechend gekürzt werden. Kann die Mietsache nicht wiederhergestellt werden, wird das Mietverhältnis in der Regel beendet.

In eurem Fall gehe ich davon aus, dass der Eigentümer die Wohnung wieder herstellen wird und die Kosten über die Gebäudeversicherung abrechnet. Zuvor müsstet ihr die Wohnung von Hausrat befreien, um eine technische Trocknung und eine Sanierung wie z.B. die Erneuerung des Bodenbelags zu ermöglichen.

Für die Auslagerung bzw. Neubeschaffung von Mobiliar oder auch für Kosten einer vorübergehenden externen Unterbringung der Bewohner z.B. Hotel-Kostenersatz, kommt im Regelfall die Hausratversicherung auf, vorausgesetzt ihr habt euch entsprechend versichert.

Inwieweit euch Sozialamt etc. helfen kann oder muss, kann ich nicht sagen. Damit kenne ich mich nicht aus.

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Es kommt darauf an. Die Vorbereitung des Ausspähens und das Abfangen von Daten ist strafbar. Ebenso das Cracken, also gewaltsames Eindringen in Systeme.

Hast du dagegen eine Sicherheitslücke entdeckt und bist hierdurch an Daten gelangt, sehe ich keine strafbare Handlung darin, solang du hiermit keinen Unfug treibst, die Daten verkaufst etc. Ich gehe davon aus, dass der Anbieter gern bereit ist für dein Wissen zu bezahlen, um die Sicherheitslücke schnell zu schließen.

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Wenn du einen Klammottenshop eröffnen möchtest, benötigst du eine Warenrücksendeadresse und die Anschrift des Diensteanbieters im Impressum, sowie weitere Pflichtangaben wie Rufnummer, E-Mail, ggf. Umsatzsteuer-ID etc. Sofern du als Einzelunternehmer von daheim aus arbeitest und deine Privatadresse nicht veröffentlichen möchtest, was dein gutes Recht ist, kannst du eine Person bevollmächtigen oder einen entsprechenden Anbieter beauftragen, deine Post entgegenzunehmen. Ob dafür ein Service für Autoren geeignet ist, naja. Ich würde eher auf einen Adressanbieter wie Anschrift.net zurückgreifen. Du benötigst aber noch einen Versandservice, der die Rückgabe deiner Waren abwickelt, falls du das nicht unter deiner Privatadresse machst bzw. diese nicht angeben möchtest. Einfacher wäre es wahrscheinlich sich einer bestehenden Verkaufsplattform mit vorhandenen Kunden zu bedienen, über die auch die Rückgaben bzw. der Umtausch abgewickelt wird. Hier ganz groß natürlich Amazon. Dort gibst du dann anstelle deiner Privatadresse eine ladungsfähige Anschrift eines entsprechenden Adessanbieters an, wie viele Einzelhändler oder Digital-Nomaden auch.

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Als Diensteanbieter bist du verpflichtet für geschäftsmäßige Telemedien ein Impressum zu führen. Rein private Websites benötigen kein Impressum. Privat wäre z.B. ein werbefreier Blog über deine Freizeitaktivitäten.

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Du wirst im Spiel und dem Zusammenschnitt Animatrix keine Antworten finden.

Der Ort Zion und auch der Name des Schiffes und und und, sind von den Wachowskis nicht zufällig gewählt.
Alles in dem Film hat Symbolkarakter. So auch der benannte Satz.

Finde selbst die Lösung. Denk dich ein!

Auf der Seite wird einiges aufgeklärt:
http://www.jungegemeinde.de/texte/jgakt203_matrix.htm

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Die Red-Button-Meldung ist ein gewöhnlicher Datendienst.

Menü > System > Datendienst (diesen deaktivieren).

Die Apps wie YouTube, Amazon und co sind von der Deaktivierung nicht betroffen.

In diesem Zusammenhang vielleicht auch gleich unter Smart Hub > Geschäftsbedingungen & Datenschutz sinnlose bzw. unnützen Zeugs "nicht zustimmen".

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