Waschmaschine unwissentlich defekt verkauft?
Hallo.
vor knapp 4 Wochen habe ich unsere gebrauchte Miele Maschine bei EBaykleinanzeigen verkauft. Sie hat bei uns problemlos funktioniert und wir haben sie dementsprechend als funktionsfähig verkauft.
nun kommt heute die Nachricht dass die Maschine angeblich bereits bei niedrigen Umdrehungen stark rüttelt und defekt ist. Auch soll sie gestunken haben, was ich aber nicht bestätigen kann.
der Käufer möchte nun die Maschine zurückgeben. Muss ich sie zurücknehmen? Bei uns gab es nie Probleme damit, er hat sie vor Ort angemacht und schleudern lassen, da war auch nichts auffälliges.
danke für eure Antworten.
7 Antworten
das ist jetzt die große preisfrage...
WAS ist mit der maschine passiert.
WENN ihr sie zurück nehmt, was m.E. schon ein feiner zug ist, dann würde ich mich aber auf keinen fall darauf einlassen, auch noch irgendwelche aufwandsentschädigungen zu zahlen.
aber ganz ehrlich unter uns: auch wenns etwas stress und arbeit etc. bedeutet, am besten zurück nehmen und gut sein lassen. es gibt leider leute, die bilden sich ein, für 5 € eine gebrauchte waschmaschine mit vollgarantie kaufen zu können...
lg, anna
Ich muss hier meinen Vorrednern leider widersprechen: Auch ein privater Verkäufer kann zur Sachmanvelhaftung (so heißt die Gewährleistung eigentlich) herangezogen werden. Wenn du eine Sache als Frei von Mängeln verkaufst, hast du dafür zu haften, wenn ein Mangel auftritt. Dabei musst du in den ersten 3 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand und später beispielsweise durch den Transport entstanden ist.
Richtig ist aber, dass man die Sachmanvelhaftung bei Privatkäufen ausschließen kann. Dabei ist die Formulierung wichtig. Sie muss für den Käufer unmissverständlich klar sein, dass er hier keine Sachmangelhaftung hat. Dabei darf man auch das Wort Gewährleistung nutzen. Das ist im Sprachgebrauch verankert. Garantie ist eine Vertragliche Zusatzleistung, die braucht man nicht ausschließen.
Deine Formulierung, wenn du die so geschrieben hast, halte ich für einwandfrei und sollte sie wirksam ausschließen.
Bist du damit raus? Nein, nicht ganz. Jetzt hast du nämlich nur die Beweislast umgedreht. Jetzt muss der Verkäufer dir beweisen, dass der Mangel tatsächlich bei Übergabe bestand und, dass du davon wusstest. Das dürfte allerdings schwierig sein.
Ich würde den Umtausch auch erstmal ablehnen. Das "stinken" kann durch den Transport entstanden sein, wenn das Wasser aus dem Flusensieb in die Maschine zurück geflossen ist und lässt sich mit einer einfachen Reinigung beheben. Das Rütteln kann auch durch unsachgemäßen Transport oder falsche Aufstellung herbeigeführt worden sein. Das muss er aber nun Beweisen, das dem nicht so ist.
Grundsätzlich, wenn du mal was teureres verkaufst würde ich mich zu gerichtsfesten Formulierungen zum Ausschluß von Sachmanvelhaftung en erkundigen. Bei einem Auto als Beispiel kann das echt teuer werden.
Dabei musst du in den ersten 3 Monaten nach Kauf beweisen, dass der Mangel bei Übergabe nicht bestand und später beispielsweise durch den Transport entstanden ist.
Diese Aussage ist unrichtig. Der Käufer muss nachweisen, dass die Maschine bei Übergabe defekt war und das wird er nicht können. Also geht die Geschichte für den FS gut aus.
Ich habe genau geschrieben „dies ist ein Privatverkauf, daher gibt es keine Garantie oder Rücknahme.
Am Ende kommt es darauf an, was ein Richter daraus macht, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Eine "Rücknahme", wie sie im Fernabsatzgesetz beschrieben ist, brauchst du ebenfalls nicht ausschließen, denn die gilt nur bei gewerblichen verkäufen. Die Formulierung "gibt es" könnte auch schwierig sein. Der Käufer könnte argumentieren, dass es nichts zusätzliches gibt, aber er sein normales Recht nach BGB hat. Besser wäre "Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus." Das reicht vollkommen. Alles andere drum herum geschriebene birgt wieder Gefahren, dass so eine Klausel (streng genommen ist es eine Vertragsklausel) vor Gericht kassiert wird. Sehr beliebt ist da die Formulierung" Nach aktuellem EU Recht schließe ich..." usw. Die Sachmängelhaftung ist kein EU Recht, sondern nationales Recht (BGB). Sowas wird gerne kassiert. Wie gesagt, bei einem Auto wäre ich da vorsichtiger. Bei einer Waschmaschine muss der erstmal vor Gericht gehen und der Richter dann auch noch zu dem Schluss kommen, dass deine Klausel unwirksam ist und dass natürlich auch ein Mangel vorliegt. Möglicherweise hat er sie nur falsch aufgestellt. Hierfür sollte es reichen und ich würde, wie gesagt ablehnen. Halt nur als Tipp für die Zukunft 😉
Privatverkauf: Keine Gewährleistung, Garantie und keine Pflicht das Teil zurückzunehmen.
Wer weiß, wie er das Ding transportiert hat. Vermutlich ist da erst der Schaden entstanden. Lass dich nicht verunsichern!
vor 4 Wochen, dann wird der Schaden bei ihm aufgetreten sein.
Er hat die Maschine ausprobiert, für gut befunden, bezahlt und mitgenommen. Es ist Seine.
eine Masche um an sein Geld zu kommen. Musst nix machen.
Hallo Benjamin598
Die Maschine wurde höchstwahrscheinlich vom Käufer nicht fachmännisch aufgestellt
Gruß HobbyTfz
Die Beweislastumkehr trifft nur gewerbliche Verkäufer, nicht private.