Was würde passieren wenn eine Bundesregierung einfach das Bundesverfassungsgericht ignoriert?

5 Antworten

In Österreich würde das Verfassungsgericht den Bundespräsidenten mit der Exekution des Urteils beauftragen. Und das Staatsoberhaupt kann mit seinen Mitteln die Bundesregierung zum Einlenken zwingen.

Wobei die Reparatur eines Gesetzes nicht in der Hand der Bundesregierung liegt sondern beim Nationalrat (Bundestag). Denn dort werden Gesetze beschlossen, die Regierung hat diese dann auszuführen.

Ich nehme an das es in Deutschland ähnliche Regelungen gibt

Das BVerfG schreibt dazu:

Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. 

Die Regierung kann sich also auf die Hände stellen und mit den Füßen wackeln. Das Urteil besagt also, dass es das Gesetz nie gegeben hat.

Das hängt dann davon ab wie loyal die unter der Bundesregierung angesiedelten ausführenden Organe zur Verfassung stehen.

Einer rechtswidrigen Dienstanweisung / Befehl darf nicht folge geleistet werden.

Dann könnte das Gesetz nicht in Kraft gesetzt werden *). Ein Bundespräsident würde das sicher nicht unterschreiben.

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*) und es verbliebe bei der bisherigen gesetzlichen Regelung.

Die wird/wurde damit ja nicht verfassungswidrig.


In Deutschland muss der Bundespräsident ein Gesetz absegnen. Das kann er verweigern, wenn es Bedenken gibt, dass das Gesetz verfassungswidrig ist, was ja durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht gegeben wäre.


HalloInternet13 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 12:49

Aber zb. die Wahlrechtreform wurde ja vom Bundespräsidenten unterschrieben bevor das ganze vor das Verfassungsgericht kam oder sehe ich das falsch?

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