Was wird mit Bestellung als Annahme eines Antrages gemeint?

2 Antworten

Die Juristen sagen, dass ein Vertrag aus (mind) zwei übereinstimmenden Willenserklärungen besteht.

Einer sagt: "ich will dir dies abkaufen", ein anderer "ich will es dir verkaufen". Dadurch entsteht der Vertrag.

Anders als hier angenommen, bist allerdings du derjenige, der das Angebit macht, wenn Du sagst: "ich will dies kaufen" und derjenige, der es dir danns schickt, nimmt es an.

Dass Dir das Produkt gezeigt wird, nennen die Juristen "Anpreisung". Und die gehört nicht zum Vertrag.

Zum Zustandekommen eines Vertrages gehören ein Antrag und eine Annahme. Wenn die Bestellung die Annahme ist, geht dem ein Antrag voraus, den nennt man Angebot.

Also: Jemand macht ein Angebot, ein anderer nimmt das zur Kenntnis und bestellt. (Er kauft) Damit hat er das Angebot angenommen. So kommt dann der Vertrag zustande.  


derdorfbengel  11.03.2018, 18:27

Nein. So scheint es.

Die juristische Theorie ist anders.

0
Welling  11.03.2018, 20:26
@derdorfbengel

Hallo Dorfbengel: Wieso scheint das so? Unternehmerische Praxis ist durchaus, dass ein Unternehmer seinem Kunden ein Angebot unterbreitet. Das ist dann der Antrag. Die Bestellung des Kunden ist dann die Annahme des Antrags. Mit der Bestellung ist dann der Vertrag zustande gekommen.

0