Hallo! Ich habe bei eBay Kleinanzeigen etwas "gekauft". Also ein Angebot gesendet und es wurde vom Verkäufer angenommen. Jetzt möchte ich den Artikel nicht mehr aber der Verkäufer besteht auf den "Vertrag" und droht mit seinem Anwalt.
Bei eBay Kleinanzeigen findet man nur dieses hier: "Haben Sie mehrere Angebote bei verschiedenen Artikeln abgegeben und diese wurden alle angenommen, so sind alle Käufe verbindlich. Sie sollten Spaßangebote oder .- annahmen vermeiden, da diese ebenfalls rechtskräftig sein können. Geben Sie also bitte nur bei ernsthaftem Kaufinteresse ein Angebot ab oder nehmen eines an."
Jedoch frage ich mich ob das wirklich Rechtswirksam ist, kommt ein Vertrag nicht erst bei Überweisung des Geldes zustande?
HILFREICHE und Verlässliche Hinweise wären super!