Was tun gegen Leute die sich plötzlich vor eurer Auto werfen, um von euch anschließend ein Schmerzensgeld zur erpressen?

7 Antworten

Dagegen kannst du leider gar nix machen mangels Beweisen.

Ich hätte mal fast einen Fahrradfahrer zusammen geführt. Ich fuhr auf der Bundesstraße wo 70 erlaubt war. Ich geb zu, ich fahr immer ein wenig schneller. Vlt fuhr ich 80 oder 90. Ich weiß es nicht mehr.

Plötzlich kam aus einer Seitengasse ein alter Greis mit seinem Fahrrad. Er fuhr in einem Schneckentempo und schaute weder nach links oder rechts!

Er fuhr, als ob er alleine auf der Welt wäre.

Ich sah ihm und bremste vollgas! Er fuhr an mir vorbei und schien nicht einmal zu bemerken, dass ich da war.

Ich musste mich dann direkt gleich danach einparken und durchschnaufen. Ich war am Zittern und völlig fertig!

Einen Menschen zu Tode bringen, egal ob gewollt oder ungewollt. Egal ob schuldig oder unschuldig, ist sicherlich das Schlimmste was es gibt auf der Welt!

Dashcam installieren.

Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17).

Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

Quelle:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/#:~:text=in%20engen%20Grenzen.-,Dashcam%2DAufnahmen%20als%20Beweis,Interessen%2D%20und%20G%C3%BCterabw%C3%A4gung%20vorgenommen%20werden.


9kiwiprotag  27.11.2022, 02:13

Darf aber vor Gericht nicht gezeigt werden

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Tabatholu  27.11.2022, 02:14
@9kiwiprotag

Das stimmt nur indirekt. DU darfst das nicht einfach als Beweis einbringen. Der Richter kann das aber anfordern und anerkennen.

Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17).

Dabei muss jedoch stets eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

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Das Gleiche, wie von jedem Versicherungsbetrüger. Habe ich in Dtl. aber noch nie erlebt.

Gut ist, wenn man sich vorher eine Dashcam einbaut - vorne und hinten - die aber in Bezug auf Datenschutz richtig eingestellt werden sollte.


9kiwiprotag  27.11.2022, 02:12

Das Videomaterial darf aber vor Gericht nicht gezeigt werden

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Parthenoz  27.11.2022, 02:15
@9kiwiprotag

Nicht generell, nein.

"Im Einzelfall können permanente, anlasslose Aufzeichnungen einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az.VI ZR 233/17)."

"Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht."

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Parthenoz  27.11.2022, 02:19
@9kiwiprotag

Ich glaube, man muss lediglich die Dashcam so einstellen, dass sie nur die aktuellen 30 Minuten aufzeichnet, alles was über diese Zeit liegt, sollte automatisch von der Cam gelöscht werden.

Ich habe mir auch schon überlegt, welche anzuschaffen, aber wie gesagt, ich habe in Deutschland sowas nie erlebt.

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Ist mir jetzt noch nicht passiert und lässt sich ja dann auch im Prinzip nachweisen. Deshalb gibt's da normalerweise kein Schmerzensgeld


HugoHustensaft  27.11.2022, 08:40

Jetzt erkläre mal, wie Du das nachweisen willst, wenn es keine Zeugen gibt. Es gibt die Verletzungen und die Aufprallspuren am Auto, die passen aber zu beiden Erklärungen ...

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HugoHustensaft  27.11.2022, 16:19
@verreisterNutzer

Vollkommener Unfug - fast kein Auto hat einen Unfalldatenschreiber, aber selbst aus den Daten ließe sich nicht rekonstruieren, wie der Fußgänger vor das Auto geraten ist.

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verreisterNutzer  27.11.2022, 16:48
@HugoHustensaft

Ich rede nicht vom unfalldatenschreiber sondern von den Daten die das Auto sowieso aufzeichnet. Und das ist mehr mittlerweile als du dir vielleicht vorstellen kannst.

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HugoHustensaft  27.11.2022, 16:50
@verreisterNutzer

Ich weiß, dass die Fahrzeuge etliches an Daten aufzeichnen - aber auch aus denen ließe sich das nicht rekonstruieren, wie auch: Man kann vielleicht auslesen, wie schnell das Auto war, ob gebremst wurde, aber eben nicht, woher der Fußgänger kam.

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HugoHustensaft  27.11.2022, 16:54
@verreisterNutzer

Erstens haben das nur wenige Autos und zweitens dürfte, so das überhaupt gespeichert wird, nicht gerichtsverwertbar sein, denn das wäre ähnlich wie eine Dashcam, bei der an die Verwertbarkeit der Aufnahmen ja auch einige Anforderungen gestellt werden.

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verreisterNutzer  27.11.2022, 17:03
@HugoHustensaft

Es kommt aber letztendlich auch auf den Richter an, ob er es verwertet oder nicht. Ich denke auf Dauer wird das wahrscheinlich so darauf hinauslaufen das Aufnahmen tendenziell verwertet werden. Aber du hast natürlich schon recht.

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HugoHustensaft  27.11.2022, 17:08
@verreisterNutzer

Es gibt unterdessen eine recht gefestigte Rechtsprechung, wann Videoaufnahmen verwertet werden dürfen - da dreht sich viel um die Dauer der Speicherung ...

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Das ist ein Problem, denn wenn du das mit einer Kamera filmst, darfst du das vor Gericht nicht zeigen. Ich weiß ehrlich gesagt keine Lösung


SirAndiusNr2  27.11.2022, 02:13

Woher hast du diese falsche Information?

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