Was soll man machen wenn man kuffer gemacht hat?

3 Antworten

Was genau hast du gemacht? Du kannst Tauba machen:

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Du bist also Muslim.


Dumby435  24.08.2024, 23:46

Nein, wer Unglauben begangen hat, ist ungläubig, auch wenn er davor Muslim gewesen sein sollte

Ahmad1352 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 23:01
@Dumby435

Aber eine Frage sind meine Ganzen guten Taten jetz verschwunden

BelfastChild  25.08.2024, 23:02
@Ahmad1352

Was hast du denn überhaupt gemacht? Man wird zum Apostaten, wenn man die Scharia verleugnet. Nicht einmal bei einem Mord fliegt man aus dem Islam.

Ahmad1352 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 23:04
@BelfastChild

Wenn doch Witze über seine Religion macht Dan fliegt man doch raus

BelfastChild  25.08.2024, 23:07
@Ahmad1352

Ja, auch die Mohammed-Karikaturen waren schlimm. Nur waren das eben Nichtmuslime.

Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.

Rohe erklärt jedoch auch, warum man die Todesstrafe für Apostasie heute auch anders bewerten kann.

Ahmad1352 
Beitragsersteller
 25.08.2024, 23:09
@Dumby435

wie kann ich möglichst schnell gute Taten machen was ist das einfachste

BelfastChild  25.08.2024, 23:12
@Ahmad1352

Durch adäquates Beten und Fasten kann man Sünden tilgen, steht bei Bukhari. Auch das Erlernen der 99 Namen Allahs soll einen ins Paradies führen. Du solltest den Tauhid verinnerlichen und die Schahada aufsagen.

Dumby435  25.08.2024, 23:14
@Ahmad1352

Die Pflichten verrichten, Sünden bereuen, empfohlenen Taten zusätzlich machen

Die Shahada vom tiefsten Herzen aufsagen und wie ein Muslim leben. Umgib dich auch am besten mit muslimischen Brüdern und verbringe Zeit in der Moschee.

möge Allah uns recht leiten und besser machen.

Du lässt vom Unglauben ab sprichst das Glaubensbekenntnis mit der Absicht des Eintritts in den Islam aus, wenn du wirklich Unglauben begangen hast

"Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allâh gibt und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte von Allâh ist"

Was genau hast du denn gemacht?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Ahmad1352 
Beitragsersteller
 24.08.2024, 23:54

könn ich ihnen das privat sagen