Beim Schwarzfahren erwischt (Straftat)?
Heeeyyy,
ich wurde im Januar/2021 beim Schwarzfahren erwischt.
Es passiert mir zum ersten mal, da ich sehr selten mit der Bahn fahre und es zu dem Zeitpunkt sehr eilig hatte, habe ich nicht einmal dran gedacht mir ein Ticket zu kaufen. Ich möchte mich nicht irgendwie raus reden oder sonstiges ich habe ein Fehler gemacht was ich einsehe und bereit bin die Strafe, die verlangt wird zu zahlen. Ich habe von der Polizei ein Brief nach 3-4 Monaten erhalten mit dem Betreff: Aüßerungsbogen Beschuldigtenvernehmung.
Auf dem Brief steht ganz genau aufs Wort: Ich stehe im Verdacht folgende Straftat begangen zu haben.
Erschleichung von Leistungen.
Seit einiger Zeit ist es ja keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Ich soll mich zu dem Vorfall äüßern und den Bogen ausfüllen mit sehr viele fragen,
womit ich kein Problem habe, aber meine Frage wäre, gibt es eine Möglichkeit, den entstandenen Schaden zu zahlen und somit eventuell sich vor dem Eintrag wegen einer Straftat im Führungszeugnis zu retten.
Ich vermute, dass die Strafe 60€ beträgt, da ich es von bekannten Personen gehört habe, leider stehen, aber die 60€ nirgends im Brief drinne.
Zusätzlich steht im Brief noch, dass durch das Beförderungsunternehmen einen Schaden von 2€ zum Nachteil der S-bahn enstand.
Ich bitte euch mir eure Erfahrungen mitzuteilen oder wie Ihr reagiert habt und was ich am besten machen soll.
Ich danke euch für die Aufmerksamkeit und dank euch vorab für eure Antworten.
Danke und bleibt Gesund bitte.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Juristexperte/1621025626644_nmmslarge__110_34_390_390_d5739481c95a8cc182031e3fe95532e1.jpg?v=1621025627000)
Das war noch nie eine Ordnungswidrigkeit, bzw. muss das sehr lange her sein. Ist im Übrigen auch absolut sinnlos zu erwähnen.
Als du erwischt wurdest, hast du doch vom Kontrolleur einen Beleg erhalten. Da müsste alles über die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt drauf stehen.
Du solltest gegenüber der Polizei grundsätzlich immer nur Angaben zu deinen Personalien nach § 111 OwiG machen. Egal wann und wo. Den Beschuldigtenbogen also nicht ausfüllen.
Wegen einer erschlichenen Leistung bekommst du keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Wenn du die 60 € zahlst, ist eine weitere Strafe durch die Justiz unwahrscheinlich.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Juristexperte/1621025626644_nmmslarge__110_34_390_390_d5739481c95a8cc182031e3fe95532e1.jpg?v=1621025627000)
Wende dich an das Verkehrsunternehmen persönlich. Mit deinem Personalausweis. Oft haben die Außenstellen an zentralen Stellen wie Hauptbahnhöfen. Ansonsten gehst du direkt zu deren Firmensitz.
Da sagst du, dass du am .. .. 2021 erwischt wurdest, aber den EBE - Beleg ( wird so bezeichnet ) nicht mehr hast. Um eine Zweitschrift dessen bittest. Und gegen Quittung die 60 € jetzt gleich vor Ort bezahlen möchtest.
Das sollte problemlos möglich sein.
Bedenke: selbst bei fristgerechter Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelt von 60 €, kann jedes Verkehrsunternehmen Strafanzeige stellen. Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft das du die 60 € gezahlt hast. Was ein Milderungsgrund ist. Oft denkt sie sich dann: ´naja, er hat die 60 € gezahlt. Das stelle ich ein.´
![](https://images.gutefrage.net/media/user/gri1su/1670043353355_nmmslarge__8_0_169_169_3b8b1b59757d488ec936c4fd216cc58d.jpg?v=1670043353000)
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Gegen dich läuft eine Anzeige - da entscheidet der Staatsanwalt, wie es weiter geht. Wenn es zur Anklage kommt, wird der Richter ein entsprechendes Urteil fällen.
Die 60,-- sind gemäß Beförderungsbedingungen als erhöhter Fahrpreis zu bezahlen - unabhängig vom gerichtlichen Verfahren.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auch wenn es dir ausversehen und nur einmal passiert ist es immernoch eine Straftat.
Die 60 Euro (erhöhtes Beförderungsentgelt) wirst du aufjedenfall zahlen müssen, desweiteren kommt in dem Strafverfahren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf dich zu.
Freiheitsstrafe wird aber meistens erst vergeben, wenn du wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wurdest!
Ich habe den Beleg bekommen, doch wollte wie bei einem Strafzettel (PKW), nach erhalt eines Briefes zahlen. Ich habe das Dokument, leider nicht mehr was ich an dem Tag erhalten habe … was jetzt?