Beim Schwarzfahren erwischt (Straftat)?

3 Antworten

Das war noch nie eine Ordnungswidrigkeit, bzw. muss das sehr lange her sein. Ist im Übrigen auch absolut sinnlos zu erwähnen.

Als du erwischt wurdest, hast du doch vom Kontrolleur einen Beleg erhalten. Da müsste alles über die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt drauf stehen.

Du solltest gegenüber der Polizei grundsätzlich immer nur Angaben zu deinen Personalien nach § 111 OwiG machen. Egal wann und wo. Den Beschuldigtenbogen also nicht ausfüllen.

Wegen einer erschlichenen Leistung bekommst du keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Wenn du die 60 € zahlst, ist eine weitere Strafe durch die Justiz unwahrscheinlich.


Arkana36 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 04:00

Ich habe den Beleg bekommen, doch wollte wie bei einem Strafzettel (PKW), nach erhalt eines Briefes zahlen. Ich habe das Dokument, leider nicht mehr was ich an dem Tag erhalten habe … was jetzt?

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Juristexperte  08.05.2021, 10:44
@Arkana36

Wende dich an das Verkehrsunternehmen persönlich. Mit deinem Personalausweis. Oft haben die Außenstellen an zentralen Stellen wie Hauptbahnhöfen. Ansonsten gehst du direkt zu deren Firmensitz.

Da sagst du, dass du am .. .. 2021 erwischt wurdest, aber den EBE - Beleg ( wird so bezeichnet ) nicht mehr hast. Um eine Zweitschrift dessen bittest. Und gegen Quittung die 60 € jetzt gleich vor Ort bezahlen möchtest.

Das sollte problemlos möglich sein.

Bedenke: selbst bei fristgerechter Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelt von 60 €, kann jedes Verkehrsunternehmen Strafanzeige stellen. Allerdings sieht die Staatsanwaltschaft das du die 60 € gezahlt hast. Was ein Milderungsgrund ist. Oft denkt sie sich dann: ´naja, er hat die 60 € gezahlt. Das stelle ich ein.´

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Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Gegen dich läuft eine Anzeige - da entscheidet der Staatsanwalt, wie es weiter geht. Wenn es zur Anklage kommt, wird der Richter ein entsprechendes Urteil fällen.

Die 60,-- sind gemäß Beförderungsbedingungen als erhöhter Fahrpreis zu bezahlen - unabhängig vom gerichtlichen Verfahren.

Auch wenn es dir ausversehen und nur einmal passiert ist es immernoch eine Straftat.

Die 60 Euro (erhöhtes Beförderungsentgelt) wirst du aufjedenfall zahlen müssen, desweiteren kommt in dem Strafverfahren eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf dich zu.

Freiheitsstrafe wird aber meistens erst vergeben, wenn du wiederholt beim Schwarzfahren erwischt wurdest!