Schwarzfahren Haftstrafe?

8 Antworten

Du hast vollkommen falsche Vorstellungen von der Thematik. Erschleichen von Leistungen gilt wie Diebstahl. Man stiehlt etwas und zwar eine Dienstleistung. Beim Strafen folgt die übliche Steigerung aus, Geldstrafe- Bewährung-Haft. Wer ein und die gleiche Tat immer wieder macht, landet halt irgendwann hinter Gittern. Die Haft stellst du dir vollkommen falsch vor. Im Knast wird dir kein Fernseher zur Verfügung gestellt, du hast den selber mitzubringen. Wenn es Arbeit gibt, hast du zu arbeiten. Wer draußen eine Arbeit hat, kommt bei diesen Delikten in den offenen Vollzug, heißt geht tagsüber arbeiten und nachts und am Wochenende rein.


Vampy15 
Beitragsersteller
 07.03.2023, 11:17

Stimmt nicht wirklich. Wer nicht arbeiten will wird als arbeitsunfähig geschrieben. Es gibt Leihgeräte in der JVA.

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Vampy15 
Beitragsersteller
 07.03.2023, 13:15
@Frank6188

Achja mitbringen geht nicht. Muss alles verplombt verplompt sein? Also dass man nicht dran rum basteln kann.

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Frank6188  07.03.2023, 13:19
@Vampy15

Klar geht mitbringen oder mitbringen lassen und Klar wird das verplombt.

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Frank6188  07.03.2023, 13:24
@Vampy15

Einen Fernseher mieten ist nicht das gleiche wie einen Fernseher bekommen. Und die GEZ musst du auch noch bezahlen

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Frank6188  07.03.2023, 22:20
@Vampy15

So ein Blödsinn. Im Knast hast du von deinem Geld diesen Beitrag zu zahlen und hast dies sogar nachzuweisen. Dass du das nicht weißt, lässt daran zweifeln, dass Du tatsächlich mal ein Jahr da warst. Es macht ja auch keinen Sinn Leute wegen nicht gezahlter GEZ Gebühren einzuknasten und dann dort von der gleichen Gebühr zu befreien.

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Ein Haftstrafe gibt es erst wenn der Schwarzfahrer so oft erwischt wird das der Richter irgendwann die Faxen dicke hat. Bis das soweit ist fliesst sehr viel Wasser den Rhein herunter.

Was wäre denn besser wenn es ein Ordnungswidrigkeit ist und der Betreffende nicht zahlt? Da steht am Ende auch die Erzwingungshaft.


Vampy15 
Beitragsersteller
 07.03.2023, 10:50

Naja, wenn sie es zahlen wollen. Wenn die Person arbeitet, die Arbeit verlieren könnte ist das ne Strafe. Aber für Zahlungsunfähige ist das Geldverschwendung.

Wie oft währe denn für einen Richter durchschnittlich okay?

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Frank6188  07.03.2023, 13:22
@Vampy15

Wenn die Person arbeitet, könnte gepfändet werden oder bei Ersatzfreiheitsstrafe geht die Person in den offenen Vollzug und weiterhin arbeiten

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Es sollte meiner Meinung nach weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit sein sondern einfach nur Vertragsbruch

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich lese viel im Internet

Schwaches Argument.

Demnach gäbe es ja in deinen Augen kaum Vergehen, die eine Haftstrafe rechtfertigen. Schaffen wir sie doch gleich ab.

Einer haut den anderen k.o. - nicht das erst Mal, ist wegen Körperverletzung dran. Aber den stecken wir nicht in den Knast, denn dort kann er seine Taktik noch verbessern und macht hinterher ohnehin weiter wie vorher?

Ne, die Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht.


Vampy15 
Beitragsersteller
 07.03.2023, 10:43

So schützt man die Gesellschaft. Aber bei Schwarzfahrern die eh kein Einkommen haben macht das keinen Sinn.

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Allyluna  07.03.2023, 10:50
@Vampy15

Ah - nach der Logik bräuchte man Schwarzfahrer aber ja dann überhaupt nicht zur Rechenschaft ziehen. Denn wenn sie eh kein Geld haben, können sie ja auch keine Ordnungswidrigkeit zahlen. Und was ist mit denen, die einfach keinen Bock auf Ticketkauf haben? Oder die, die es "aus Prinzip" machen?

So schützt man die Gesellschaft. 

Ach so - was bei Schwarzfahrern nicht klappt, klappt dann aber bei Körperverletzung? Da hinkt die "Logik".

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Eine Woche "Strafarbeit" im Pflegedienst wäre angebrachter. Dies kann der Täter während seiner Urlaubstage machen, wenn er ein Angestelltenverhältnis hat.


Vampy15 
Beitragsersteller
 07.03.2023, 11:23

Wenn die Person arbeitsunwillig, Alkoholabhängig ist würde ich sie lieber davon befreien. Am Ende nützt es niemandem etwas.

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