Hey, ich wollte gerne wissen, um welche Straftaten es sich hier genau handelt und ob dieser Fall von der deutschen Staatsanwaltschaft weiterverfolgt wird, wenn mal eine Klage an die türkische Staatsanwaltschaft eingereicht wird:
Ich (Heranwachsende, keine Vorstrafen, Abiturientin) habe bis vor ungefähr 1 Monat ein Fakeprofil auf Instagram gehabt und das Bild einer fremden Person, die in der Türkei sesshaft ist, als Profilbild verwendet, ohne vorher nach ihrer Erlaubnis zu fragen. Den Namen dieser Person habe ich jedoch nicht verwendet, sondern einen frei erfundenen Namen. Darüber hinaus habe ich in der Personenbeschreibungszeile, in der man Angaben zur "eigenen" Person machen kann, behauptet ich sei eine verheiratete Lehrerin, obwohl die Person, dessen Bild ich als Profilbild verwendet habe, unverheiratet (davon gehe ich zumindest aus) und Medizinstudentin ist. Diese Person hatte mir nun vor ca. 1 Monat mitgeteilt, dass sie einen Rechtsanwalt eingeschaltet und bei der dortigen Staatsanwaltschaft (sie wohnt wie gesagt in einem Nicht-EU-Land) eine Klage eingereicht hätte, da sie ein Recht auf ihre eigene Identität hätte und ich sie seit 1-2 Monaten kontinuierlich belästigen würde.Die Person wurde von mir weder physisch (keine körperliche Gewalt o.ä., Person wohnt in einem weit entfernten Land, Türkei) noch wirtschaftlich/finanziell geschädigt- ich habe generell mithilfe meines Fakeprofils nicht beabsichtigt, Geld von der Person oder anderen Menschen, die mit "mir" in Kontakt treten, zu bekommen. Ich habe auch keine Nacktbilder oder Ähnliches verbreitet oder ihre Freunde und Verwandte belästigt, bedroht etc. Über die psychische Komponente kann ich nicht viel zu sagen, da ich die Person persönlich so gut wie garnicht kenne (ich weiß nur wie sie heißt, wie sie aussieht und dass sie Medizinstudentin ist) aber es war immerhin kein von mir veranlasster, durchgehender Psychoterror, sondern das eventuell wöchentliche Versenden von Freundschaftsanfragen, sowie einer einmaligen Nachricht durch den Instagramchat, mit der ich sie gefragt habe, ob und wo sie ihre Nase operiert hätte (und das nicht, um sie zu "beleidigen" oder sonstwie, sondern tatsächlich aus Neugier, da ich selber meine Nase bald operieren lassen möchte).Grund des ständigen Versendens von Freundschaftsanfragen war auch der Zugang zu ihren Fotos als "Quelle zur Inspiration" für meine geplante Nasenoperation. Bei der Person habe ich mich nach der Konfrontation über den Instagramchat sogar mehrmals entschuldigt und meine Tat bereut, ob sie jedoch meine Entschuldigung angenommen und meine Reue ernstgenommen hat, weiß ich nicht.
Die Instagram-App samt dem Fakeaccount habe ich vor 1 Monat gelöscht und habe somit keine vergleichbaren Taten mehr begangen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich mir in diesem Falle bezüglich einer Haftstrafe sorgen machen? Um welche Straftaten handelt es sich hierbei genau? Lg