Was passiert wenn man beim üben für den Führerschein erwischt wird?
Man übt auf einer schwach befahrenen Straße. Die Polizei sieht das und rückt aus. Was passiert dann?
Nur zur info: Die Frage dient rein dem Interesse. Ich habe weder vor das zu machen noch irgend ein Kumpel von mir. Ich habe zwar so auch fahren gelernt aber das legal auf einem Verkehrsübungsplatz!
8 Antworten
Sowohl derjenige, der ohne Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr fährt, wird bestraft, sondern auch der, der ihm das mit seinem Fahrzeug ermöglicht. Die Strafhöhe legt dann ein Richter fest. Zu berücksichtigen ist dabei, ob eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist oder nicht.
Abgesehen von der Strafe für Fahren ohne Führerschein wirst Du etliche Jahre gesperrt und darfst den Führerschein dann erst viele Jahre später machen.
Das stimmt nur dann, wenn man einen Füherschein vergisst, aber eigentlich einen hat.
Deine Antwort passt daher nicht zur Frage.
Nein, deine Antwort ist einfach sachlich falsch. Es geht hier nicht um Fahren ohne Führerschein (deine Formulierung, ist eine OWi), sondern um Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verkehrsstraftat).
Der Fragesteller fragt, was passiert, wenn jemand,, der noch gar keinen Füherschein hat, auf der Straße übt, anstatt auf dem Verkehrsübungsplatz.
Auch wenn er es nicht im korrekten Beamtendeutsch formuliert hat.
Das geht aber aus seinem letzten Absatz hervor.
Ok ziemlich dämlich sowas zu machen. Dagegen sind 15 Euro für 90 Minuten auf dem Verkehrsübungsplatz echt gut angelegtes Geld.
"Fahren ohne Fahrerlaubnis kann eine Geldstrafe oder gar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Es ist zudem ein A-Verstoß, das heißt es beschert zusätzlich drei Punkte in Flensburg. Zudem können die Haftpflicht- und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischen."
und die Rentenversicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlischen."
Das möchte ich dann doch etwas genauer haben. Seit wann erlöschen Rentenansprüche, wenn man eine Verkehrsstraftat begeht?
Weil der Rentenfall wegen der Verübung einer Straftat eingetreten war, wurde einem Kläger die Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit durch das Hessische Landessozialgericht versagt.
Versicherte, die wegen einer Behinderung oder Krankheit erwerbsgemindert ist, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Landessozialgericht Hessen war jedoch in seiner Entscheidung vom 20.11.2014 (Az.: L 5 R 129/14) der Auffassung, dass dieser Grundsatz nicht greift, wenn der Versicherungsfall aufgrund einer Straftat entstanden ist.
"Bei einer Straftat entfällt Rentenanspruch" https://rentenberatung-aktuell.de/rentenversicherung/leistungsrecht/1426-bei-einer-straftat-entfaellt-rentenanspruch.html
"Rente: Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass er auch seinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente verliert. Dies hat mit einem Urteil das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt bestätigt. Ein Mann, der alkoholisiert und ohne Führerschein Auto fuhr und einen Unfall baute, erhält nun trotz voller Erwerbsunfähigkeit keine Unterstützung (Az. L 5 R 129/14)."
"Rente - Straftat kann Anspruch auf Erwerbsminderungsrente kosten - Praxis - Versicherungsbote.de" https://www.versicherungsbote.de/id/4810526/Rente-Straftat-kein-Anspruch-auf-Erwerbsminderungsrente/index.amp
eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente
ist keine Altersrente. Deine Antwort ist so formuliert, als wenn jemand seine Rentenansprüche im Alter verlieren würde. Dabei geht es in deinem Zitat nur um Erwerbsminderung durch Verunfallung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, mit all seinen unschön aber berechtigen Konsequenzen
legal auf einem Verkehrsübungsplatz!
Damit beantwortest Du Dir die Frage fast schon selber.
Fahren ohne Fahrerlaubnis mglw unter Vorsatz oder Gefährdung - Strafen kann man googeln
Weiter ist es möglich, dass die Führerscheinstelle eingeschaltet wird und das war es dann erstmal mit dem Lappen.
...ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 10 Euro.