Wer haftet Motorrad Unfall?

5 Antworten

Dummerweise hast Du jetzt eine Mitschuld am Hals, da Du dich nicht versichert hast, dass er eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt...

Was lernt man daraus? Immer vorher den Führerschein vorzeigen lassen...

Bei der Polizei kannst Du nur angeben, dass er sehr wohl gefahren ist... Hilft Dir allerdings nicht wirklich viel, da die Versicherung sich eben das Geld von Dir wieder zurückholt.


Folop 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 18:41

Wie nehme ich Kontakt zur Polizei auf meine Idee wäre es den Auftraggeber es so zu schildern wie es passiert ist.
Die Teile sind schon da Morgen und übermorgen ist das fällige gemacht.

Der Versicherung wurde und wird auch nichts gemeldet da für die Instandsetzung und neu teile Ja bereits aufgekommen wurde von dem Fahrer.

Und den Auftrag Geber eventuell noch vorschlagen mit mir zur Polizei zu gehen um das was passiert ist nochmal zu schildern. Habe ich mich strafbar gemacht? Ich weiß ja jetzt dass er die Polizei angelogen hat?

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NaIchHalt09  03.06.2024, 18:46
@Folop
Und den Auftrag Geber eventuell noch vorschlagen mit mir zur Polizei zu gehen um das was passiert ist nochmal zu schildern.

Bingo. Nimm einen Anwalt mit.

Du selber zeigst dich dann wegen Schwarzarbeit an, nebenbei auch Zulassen des Fahrens ohne Führerschein.

Den Kumpel reisst du rein wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Wie dumm muss man denn sein?

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Folop 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 19:14
@NaIchHalt09

Ja natürlich muss da jetzt mit Konsequenzen rechnen aber ist das nicht die beste Lösung? Nichts tun oder nur die halbe Wahrheit erzählen bringt doch nichts.

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In dem Fall bist du schuld, da du dir seinen Führerschein nicht hast zeigen lassen. Er bekommt allerdings eine Strafanzeige/-verfahren ebenso.

Und du wirst ebenso strafrechtliche Probleme bekommen. Herzlichen Glückwünsch. Hoffentlich lernst du was draus.

Gibt übrigens bis zu 3 Jahre Knast. Vermutlich bleibt es allerdings bei Geldstrafe.


Folop 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 19:26

ich Gestehe meine Schuld ein und nehme die Konsequenzen in Kauf. Aber wie gehe ich jetzt am besten vor. Vertuschen und Halbwahrheiten erzählen bringt nichts. Sollte ich zur Polizei gehen.

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Destranix  04.06.2024, 09:42
@Folop

Was dich selbst betrifft musst du dich nicht selbst belasten. Bevor du der Polizei also etwas erzählst, was dich selbst belasten könnte, rede darüber mit einem Anwalt.

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Wenn dein Freund ohne gültige Fahrererlaubnis gefahren ist und Schuld ist haftet er allein für den Schaden

Mich wundert es das die Polizei sich bei ihm gemeldet hat da muss die Radfahrerin diese ja informiert haben.

Verschweigen darfst du das deinem Auftraggeber auf keinen Fall, steh dafür gerade das du jemand anderes damit fahren lassen hast. Alles andere wäre einfach nur schäbig


Folop 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 18:35

Informieren muss ich so oder so selbst wenn nichts rauskommt kann ja nicht so einen scheiss abziehen. Leider ist das so idiotisch dass ich nicht weiß WIE ich dass erklären soll.

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TeslaFilm  03.06.2024, 18:40
@Folop

Einfach wie es gewesen ist hier hast du es ja auch gut schildern können

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Ich würde dem Kunden die Wahrheit sagen.

Da du selbst keinen Motorradfohrerscheint hattest hast du einen Kumpel mit der verwahrung beauftragt. Und dieser hat Mist gebaut.

Du musst dem Kunden den Schaden bezahlen, kannst dir dein geld aber womöglich von deinem Kumpel holen.

Du hast hoffentlich darüber ordentlich Buch geführt?


Folop 
Beitragsersteller
 04.06.2024, 09:43

Der Schaden wurde bereits übernommen für die neue Teile ist der Kumpel bereits aufgekommen. Beim Austausch der Teile hilft er mir.

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Destranix  04.06.2024, 09:43
@Folop

Nun, dann bist du privatrechtlich wohl aus dem Schneider schätze ich.

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habe im Auftrag ein Motorrad gewartet und tüv drauf machen lassen privat.

Also Schwarzarbeit.

Du hast deinen Kumpel mit einem fremden Bike fahren lassen ohne dir sicher zu sein, dass er die passende Fahrerlaubnis hat? Das ist eine Straftat.

Du solltest jetzt SCHNELLSTENS das Motorrad in einen korrekten Zustand versetzen - und zwar auf deine Kosten. Jeglichen Fremdschaden übernimmst du mit deinem Kumpel zusammen auch.

Und jetzt ab in die nächste Kirche, Kerzen anzünden und beten, dass der Eigentümer des Bikes dich nicht bis in die Steinzeit zurück verklagt.


Folop 
Beitragsersteller
 03.06.2024, 18:33

Der Eigentümer ist ein verwandter von mir der wird da nichts einklagen aber stinksauer sein.

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Topses  03.06.2024, 18:52
Also Schwarzarbeit.

Ich habe nirgends gelesen, dass er Geld für die Arbeitszeit genommen hat. Wenn es dem so ist und er nur das Geld für Material und Auslagen/Kosten für den TÜV etc. verlangt hat, dann ist es keine Schwarzarbeit. Wenn doch, kommt die Schwarzarbeit sicherlich noch drauf.

Ansonsten hast du natürlich recht.

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